Nach kurzer Suche hab ich dies gefunden:
Historie
In Deutschland (ist nur die BRD gemeint, glaube ich) gab es vor dem 1.12.1954 eine Führerscheinklasse (Klasse 4), die erlaubte, Autos und Motorräder bis 250 ccm zu führen. Zu dieser Zeit waren Kleinwagen wie Goggo, Messerschmidt Kabinenroller, Isetta uvm. sehr beliebt. Diese Fahrzeuge wurden mit ihren 250 ccm-Motoren speziell für diese Führerscheinklasse hergestellt. Die heutigen Leicht-Kfz sind sozusagen die modernen Goggo-Mobile.
Für Alt-Führerscheinbesitzer (vor 1.12.1954) wurde die Hubraumbegrenzung für die Nicht-Zweiräder in den 80er Jahren auf 700 ccm angehoben.
Zum 1.12.1954 wurde für neu erworbene Zweirad-Führerscheine der Hubraum bei Nicht-Zweirädern auf 50 ccm festgesetzt. Doch wer mit einem Fahrzeug mit 50 ccm-Motor den Berg nicht hoch kam durfte auch ein Fahrzeug mit hubraumstärkerem Motor verwenden, der bauartbestimmt auf 25 km/h ausgelegt sein mußte. Für Inhaber alter Fahrerlaubnisse gilt die Besitzstandswahrung (siehe unten).
Diese Regelung wurde zum 1.1.1989 aus dem Führerscheingesetz gestrichen und statt dessen eine Führerschein Klasse 5 neu eingeführt, mit der Krankenfahrstühle mit 2 Sitzen und maximal 30 km/h gefahren werden durften.
Dafür müsste man sich dann nur noch künstlich altern:-) :-)
