awo-fahren mit autofahrerlaubnis

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oldtimerawo
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awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von oldtimerawo »

hallo zusammen,

habe da mal ne frage.
darf/kann man mit der neuen autofahrerlaubnis eine awo fahren???

normal nicht!, da diese eine beschrenkung auf 125 cm³ hat.
wie sieht es aber in bezug der leistung aus???

vielleicht hat ja jemand erfahrungen damit oder kennt eine fahrschule seines vertrauens..... ;;;;;; ;;;;;;;;

vorab wie immer vielen dank, grüssi ulf
huj

Re: awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von huj »

Hallo,

zum Awofahren brauchst du eine Fahrerlaubnis der Klasse A.

Nicht B oder A1. Gegen B spricht, dass es sich um ein Einspurfahrzeug, welches mehr als 50ccm und 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hat, handelt, gegen A1, dass die AWO mehr, als 125ccm hat. Die Leistungsbeschränkung auf 15PS bei A1 soll nur verhindern, dass Jugendliche dann mit 125ccm 30PS fahren ;)

Wenn du mit mehr Hubraum weniger Leistung hast, ist es halt Pech^^

Grüße,

Martin
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Edeltuning
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Re: awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von Edeltuning »

oldtimerawo hat geschrieben:
kennt eine fahrschule seines vertrauens..... ;;;;;; ;;;;;;;;

Ja,in der Fahrschule darfst du AWO fahren.
Den Tip der helfen soll, gibt Dir der Minol Pirol.
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kultbag
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Re: awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von kultbag »

Oder du fährst mit nen Awo_Dreirad, Zugelassen als ähh....Trike ,PKW oder wie ist das da?
Sport1957

Re: awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von Sport1957 »

kultbag hat geschrieben:Oder du fährst mit nen Awo_Dreirad, Zugelassen als ähh....Trike ,PKW oder wie ist das da?
Kommt auf die Zulassung an. Wenn man überhaupt eine bekommt.
a_hille

Re: awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von a_hille »

Nach kurzer Suche hab ich dies gefunden:
Historie
In Deutschland (ist nur die BRD gemeint, glaube ich) gab es vor dem 1.12.1954 eine Führerscheinklasse (Klasse 4), die erlaubte, Autos und Motorräder bis 250 ccm zu führen. Zu dieser Zeit waren Kleinwagen wie Goggo, Messerschmidt Kabinenroller, Isetta uvm. sehr beliebt. Diese Fahrzeuge wurden mit ihren 250 ccm-Motoren speziell für diese Führerscheinklasse hergestellt. Die heutigen Leicht-Kfz sind sozusagen die modernen Goggo-Mobile.

Für Alt-Führerscheinbesitzer (vor 1.12.1954) wurde die Hubraumbegrenzung für die Nicht-Zweiräder in den 80er Jahren auf 700 ccm angehoben.

Zum 1.12.1954 wurde für neu erworbene Zweirad-Führerscheine der Hubraum bei Nicht-Zweirädern auf 50 ccm festgesetzt. Doch wer mit einem Fahrzeug mit 50 ccm-Motor den Berg nicht hoch kam durfte auch ein Fahrzeug mit hubraumstärkerem Motor verwenden, der bauartbestimmt auf 25 km/h ausgelegt sein mußte. Für Inhaber alter Fahrerlaubnisse gilt die Besitzstandswahrung (siehe unten).

Diese Regelung wurde zum 1.1.1989 aus dem Führerscheingesetz gestrichen und statt dessen eine Führerschein Klasse 5 neu eingeführt, mit der Krankenfahrstühle mit 2 Sitzen und maximal 30 km/h gefahren werden durften.

Dafür müsste man sich dann nur noch künstlich altern:-) :-) ;;;;;
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oldtimerawo
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Re: awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von oldtimerawo »

erst einmal vielen dank für alle bisherigen tipps.

ich selber bin im besitz aller fahrerlaubnisklassen, ausgenommen bus.

es ging in meiner frage eigentlich um meine frau die keine lust hat den motorradführerschein zu machen......

deshalb meine frage wegen der leistung und cm³.

vielen dank nochmals, gruss ulf

PS. einen extra dank an edeltuning :idea: ....... :D
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Re: awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von Bausoldat »

Moin, ich kenne einen AWO-Fahrer der Anfang der 90er Jahre mit 16 schon auf der AWO unterwegs war, und das völlig legal! :o Er hat seine Sportawo auf 125 ccm "kleinergebuchst" - einen kleineren Kolben eingebaut! :roll: :roll: Soll zwar von der Leistung her sch..... gewesen sein aber er konnte wenigstens mit 16 AWO fahren! :lol: :lol:
Man kann ohne AWO leben, es lohnt sich nur nicht! (frei nach Loriot)
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Edeltuning
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Re: awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von Edeltuning »

oldtimerawo hat geschrieben:
PS. einen extra dank an edeltuning :idea: ....... :D
Ebenfalls einen extra Dank zurück dafür,daß erst eine komische Frage gestellt wird,
damit alle bissel rumrätseln können und zum Schluß dann gesagt wird,
man (Frau) hätte eigentlich gar keine Lust.
Aber gut,daß mir mal drüber gesprochen haben :!: :lol:
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Andreas1
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Re: awo-fahren mit autofahrerlaubnis

Beitrag von Andreas1 »

Eine Frage kann wohl gar nicht "komisch" genug sein, dass sie im Forum nicht mit wenigstens 15 Antworten belohnt wird. Irgendwie haben wir im Forum wohl gerade so eine Art "Sommerloch".
Grüße von Andreas1
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