Abnahme Vorverlegtefußrastenanlage
- awouwe
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Re: Abnahme Vorverlegtefußrastenanlage
Ich habe da scheinbar so einen seltenen Rahmen erwischt! Bei mir war das vom Werk her schon dran inclu. Seitenständer!
Uwe
Uwe
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Früher war DAMALS auch schon alles Besser!
Re: Abnahme Vorverlegtefußrastenanlage
Andreas1[/quote]renato hat geschrieben:
...vom Schrottendlagerplatz für nicht mehr verwendbare Metalle
Von sächsisch hast Du aber keene Ahnung!
Richtiger wäre:
vom Schrodendlagerbladz for nich mehr verwendbare Medalle...
Grüße
Renato[/quote]
Hallo Renato,
da hast Du was missverstanden. Mein "gar lustiger Beitrag" zielt nicht ab auf den sächsischen Edeltuning, sondern auf den Dialekt / das geschriebene Wort von "Gleichstrom/Wechselstrom1".
Andreas1
-
Deleted User 141
Re: Abnahme Vorverlegtefußrastenanlage
Aus DEM http://www.aus-der-ddr.de/katalog/genex ... _1988.html Katalog?awouwe hat geschrieben:..vom Werk her schon dran inclu. Seitenständer!
Oder Intershop ?
Matthes
- awouwe
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Re: Abnahme Vorverlegtefußrastenanlage
NEE, NEE bestimmt ganz geheime Prototypen Sonderanfertigung!Matthes hat geschrieben:Aus DEM http://www.aus-der-ddr.de/katalog/genex ... _1988.html Katalog?awouwe hat geschrieben:..vom Werk her schon dran inclu. Seitenständer!
Oder Intershop ?
Matthes
Uwe
Früher war DAMALS auch schon alles Besser!
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Raketensofa
Re: Abnahme Vorverlegtefußrastenanlage
Hallo Männers
Normalerweise werden vorverlegte Fußrasten durch einen Hersteller mit einem Teilegutachten angeboten. Auf Grundlage dieses Teilegutachtens wird dann eine Änderungsabnahme durchgeführt und bei positivem Ergebnis die Fußrastenanlage dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen. Bei Selbstbauanlagen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und es muss eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis durch eine Technische Prüfstelle (TÜV/DEKRA) durchgeführt werden. Soviel zur Theorie. Die Praxis ist oftmals abweichend.
Ausserdem muss ich da zustimmen, dass die Posts von Wechselstrom/Gleichstrom1 gewöhnungsbedürftig zu Lesen sind.
Gruß
Micha
Normalerweise werden vorverlegte Fußrasten durch einen Hersteller mit einem Teilegutachten angeboten. Auf Grundlage dieses Teilegutachtens wird dann eine Änderungsabnahme durchgeführt und bei positivem Ergebnis die Fußrastenanlage dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen. Bei Selbstbauanlagen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und es muss eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis durch eine Technische Prüfstelle (TÜV/DEKRA) durchgeführt werden. Soviel zur Theorie. Die Praxis ist oftmals abweichend.
Ausserdem muss ich da zustimmen, dass die Posts von Wechselstrom/Gleichstrom1 gewöhnungsbedürftig zu Lesen sind.
Gruß
Micha
- renato
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Re: Abnahme Vorverlegtefußrastenanlage
Aha. Lustig wars aber trotz dem.Hallo Renato,
da hast Du was missverstanden. Mein "gar lustiger Beitrag" zielt nicht ab auf den sächsischen Edeltuning, sondern auf den Dialekt / das geschriebene Wort von "Gleichstrom/Wechselstrom1".
Andreas1
Zu ACDC könnte man sagen: "4 Millionen Deutsche können nicht richtig .....aber da kann man doch was machen!"
Grüße
Renato

