Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
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Deleted User 141
Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
@ Gert: ich hätts noch drastischer formuliert
wer nicht zustimmt - ist nicht eingeladen
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- Hampton
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Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
...nein Gert das reicht nicht...die Einwilligung muss schriftlich erfolgen...wgg1960 hat geschrieben: Fr 13. Jul 2018, 07:59 Ob uns dieser Aushang vor der Abzockerei schützt?
So langsam werde ich unsicher.
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Slowrider
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Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
Tja Gerd, schöne neue Welt. Das Thema hatten wir ja erst. Alles Auswirkungen der tollen EU.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das hier auf die Veröffentlichung im Forum überhaupt zutrifft und notwendig ist, da ja das Forum nur für angemeldete Nutzer zugänglich ist, also quasi nicht wirklich öffentlich.
Gruß Rolf
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das hier auf die Veröffentlichung im Forum überhaupt zutrifft und notwendig ist, da ja das Forum nur für angemeldete Nutzer zugänglich ist, also quasi nicht wirklich öffentlich.
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Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller 
- Edelherb
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Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
Hallo!
Also irgendwie geht das schon in die Richtung, die ich persönlich für richtig finde.
Negativbeispiel:
Paar Dörfer weiter besuche ich regelmässig im Februar eine Faschingsveranstaltung.
Da war immer ein Fotograf tätig, der so 200 Bilder von der Veranstaltung erstellt hat.
Auch einzelne Personen, Paare, beim Tanzen, an der Bar, Gruppenbilder usw. Ungefragt natürlich.
Die Bilder waren dann im Internet frei einsehbar, und konnten beim Fotograf gegen Geld als reales Foto bestellt werden. Egal, welche Person da zu sehen war.
Da hab ich mir immer gedacht, dass kann doch nicht war sein...
Dieser Spuk ist nun zu Ende. Und das finde ich gut.
Also irgendwie geht das schon in die Richtung, die ich persönlich für richtig finde.
Negativbeispiel:
Paar Dörfer weiter besuche ich regelmässig im Februar eine Faschingsveranstaltung.
Da war immer ein Fotograf tätig, der so 200 Bilder von der Veranstaltung erstellt hat.
Auch einzelne Personen, Paare, beim Tanzen, an der Bar, Gruppenbilder usw. Ungefragt natürlich.
Die Bilder waren dann im Internet frei einsehbar, und konnten beim Fotograf gegen Geld als reales Foto bestellt werden. Egal, welche Person da zu sehen war.
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Deleted User 141
Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
Ich seh es schon kommen: Irgendwann wird man keine Veranstaltungen mehr machen! Weil- man könnte da Jemanden sehen und berichten dass er/sie auch da war. Oder man muß diese Erinnerungen beim Verlassen der Veranstaltung irgendwie zurücklassen.
Die Menschheit wird immer bekloppter.
Georg Orwell würde sich als Kleingeist bezeichnen, wenn er wüsste was heute so abgeht.
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Zuletzt geändert von Deleted User 141 am Mo 16. Jul 2018, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
- krachbumm425
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Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
Ne, das darf sie nicht. Interessiert aber keinen - wird einfach gemacht. Der eine Trickbetrüger hackt dem anderen eben kein Auge aus. Man kann aber beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftsperre anordnen und mit dem Datenschutzbeauftragten mal ein Wörtchen reden. Fruchtet das nicht, ist er in der persönlichen Haftung wenn man weiß "wo sein Haus wohnt".AWO-Steffen hat geschrieben: Fr 13. Jul 2018, 07:29 Ist aber egal, denn die Runfunkgebührendingelskirchen-Firma , alt GEZ (ist Mittlerweile keine Behörde mehr) darf meine Daten ja auch vom Einwohnermeldeamt holen....
Wahre Freiheit findet sich nur in der Gemeinschaft ehrenhafter Menschen, die, auch wenn sie keine Zuneigung zueinander haben, sich dennoch in den Handlungen des täglichen Lebens vertrauen. Nur Menschen niederster Gesinnung verstoßen gegen diesen ungeschriebenen Ehrenkodex.
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Slowrider
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Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
Und jetzt mal eine kleine Überraschung für Dich. Wenn der offizielle Reporter aus dem nächsten Käseblatt Deiner Umgebung genau das selbe tut, dann ist das völlig egal, weil er es darf.Edelherb hat geschrieben: Fr 13. Jul 2018, 22:15 Hallo!
Also irgendwie geht das schon in die Richtung, die ich persönlich für richtig finde.
Negativbeispiel:
Paar Dörfer weiter besuche ich regelmässig im Februar eine Faschingsveranstaltung.
Da war immer ein Fotograf tätig, der so 200 Bilder von der Veranstaltung erstellt hat.
Auch einzelne Personen, Paare, beim Tanzen, an der Bar, Gruppenbilder usw. Ungefragt natürlich.
Die Bilder waren dann im Internet frei einsehbar, und konnten beim Fotograf gegen Geld als reales Foto bestellt werden. Egal, welche Person da zu sehen war.
Da hab ich mir immer gedacht, dass kann doch nicht war sein...
Dieser Spuk ist nun zu Ende. Und das finde ich gut.
Da kannst Du auch nichts dagegen machen, wenn dann ein Bild von Dir im nächsten Lokalteil erscheint auf dem Du fröhlich flirtend mit der Nachbarin zu sehen bist, oder Dein Bild im Internet kursiert.
Worum es bei dieser Verordnung im Endeffekt wirklich geht, sollte doch klar sein. Es sollen nur noch offizielle Bilder oder Videomaterial verwendet werden und gezeigt werden dürfen.
Vermutlich kann man dadurch besser die öffentliche Meinung lenken.
Ausgenutzt wird dies aber dann auch mal wieder von Abmahnanwälten, die damit einen riesen Haufen Kohle scheffeln. Diese stürzen sich auf alles was dem nicht entspricht.
Gruß Rolf
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Deleted User 141
Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
Zitat aus dem Film Philadelphia:
"Was sind 1000 Rechtsanwälte aneinandergekettet auf dem Meeresgrund ?"
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Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
Genau das dürfte der wahre Grund für die irrsinnige DSGVO sein.Slowrider hat geschrieben: Sa 14. Jul 2018, 22:36
Und jetzt mal eine kleine Überraschung für Dich. Wenn der offizielle Reporter aus dem nächsten Käseblatt Deiner Umgebung genau das selbe tut, dann ist das völlig egal, weil er es darf.
Da kannst Du auch nichts dagegen machen, wenn dann ein Bild von Dir im nächsten Lokalteil erscheint auf dem Du fröhlich flirtend mit der Nachbarin zu sehen bist, oder Dein Bild im Internet kursiert.
Worum es bei dieser Verordnung im Endeffekt wirklich geht, sollte doch klar sein. Es sollen nur noch offizielle Bilder oder Videomaterial verwendet werden und gezeigt werden dürfen.
Vermutlich kann man dadurch besser die öffentliche Meinung lenken.
Ausgenutzt wird dies aber dann auch mal wieder von Abmahnanwälten, die damit einen riesen Haufen Kohle scheffeln. Diese stürzen sich auf alles was dem nicht entspricht.
Gruß Rolf
Ist wie in den frühen Jahren der DDR als die FDJodler loszogen um Westantennen abzureißen, damit der Bürger durch Feindsender nicht in die Irre geleitet werden konnte.
Heute erledigen das gierige Anwaltsgesellen ganz ohne persönliche Überzeugung.
Es soll den kleinen alternativen/unabhängigen Informationsanbietern möglichst jede Menge Steine in den Weg legen und diese schnell finanzell abwürgen.
Grüße
Der Renato
- jawafreund
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Re: Digitale Fotografien Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU
„Die Annahme, dass die DSGVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist unzutreffend“, erklärt das Bundesinnenministerium. Es gelte dafür wie bisher auch das Kunsturhebergesetz.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 84412.html
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Früher als die Erde noch eine Scheibe war ,konnte man Idioten einfach vom Rand runterwerfen .
Aber jetzt ?!?
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