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Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?

Verfasst: So 14. Feb 2010, 21:40
von Denis
Hallo Leute,

in 4 Tagen muss ich zum TÜV , meinen Beiwagen eintragen lassen, und mach mir fast in die Hose , daß die Herren mir einen Strich durch die Rechnung machen .
In meinem neuen Brief sind die Anschlüsse am Rahmen nämlich nicht eingetragen- hab ich damals nicht drauf geachtet.
Nu hab ich von ein/zwei Leuten Kopien von Fahrzeugbriefen , in denen nur "wahlweise Beiwagenbetrieb" oder ähnliches eingetragen ist, vermutlich wegen der serienmäßigen Anschlüsse zu bestimmten Baujahren. Welche sind das ? ich könnte noch mehr gebrauchen....dann können die sich was aussuchen , was ihnen schmeckt..

Zusätzlich hab ich mal 'n bischen rumgelesen ( z.B. Peikert / Grote " Gespanne im Eigenbau" , guter Tipp , Mario) und mache mir Sorgen, daß die Herren mit meinem Duna-Lastenbeiwageneigenbau nicht zufrieden sind, obwohl ich alles, was ausdrücklich vorgeschrieben ist so auch gebaut habe- mit zwei Ausnahmen :

1. hab ich kein Datenblatt oder ähnliches- nur die Rahmennummer des Beiwagens und ein paar alberne s/w -Katalogkopien
2. ich finde keinerlei Vorschriften über Lastenbeiwagen...super fände ich das mit " Ladung : Kiste" aber das muss erst mal klappen..

Ich weiß, einige von euch haben wunderbare Eigenbaubeiwagen an den Touren dran, nur fürchte ich mich etwas davor, Opfer eines Nummernvergleichers zu werden- und ich will doch diese Woche auf's Elefanentreffen !!!!

Hat jemand noch Tips und /oder weitere Kopien von Briefen mit verwendbaren Eintragungen ?
Hat jemand die Zulässigen Gewichte im Beiwagenbetrieb ? ebenfalls auf Papier ?

Ich wär Euch sehr für Einschätzungen oder konkrete Rechts- Technikinfo's dankbar,
meine Unsicherheit macht mich mürbe !

Grüße,
Denis

Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?

Verfasst: So 14. Feb 2010, 22:16
von akkon
Hei Denis,

die BW-Anschlüsse gabs ab BJ '54 od '55? Kann ich leider nicht genau sagen :oops:
Bei mir hat die DEKRA den Beiwagenbetrieb auch nicht eingetragen, trotz serienmäßiger Anschlüsse.
Habe deswegen nachgefragt und die beruhigende Nachricht bekommen, daß das nur an fehlenden BW liegt.
Ich würde mir an deiner Stelle weniger Sorgen machen. Denn wenn der BW in Ordnung ist, ist es sicher kein Problem. Aber drauf achten, das der BW-Betrieb "wahlweise" ist, denn sonst darfst du nicht mehr Solo fahren.
Die Rahmennummer des Beiwagens wird meines Wissens nicht in deine Papiere eingetragen. Laut Auskunft meines Dekra-Menschen geht es nur drum, daß der BW i.O ist und die Maschine geeignet ist ( Elektrik / Anschlüsse )

Denke einfach an deine Handschaltung, da hat es ja auch geklappt. ;)

Viel Glück
Ekki

Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?

Verfasst: Mo 15. Feb 2010, 08:26
von Denis
Hi Ekki,

das macht mir Mut, Danke !
Wenn ich denn dann auch solch einen erwische, könnte es ja klappen ....

Bis dahin,

Grüße,
Denis

Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?

Verfasst: Mo 15. Feb 2010, 08:39
von wroebe
deswegen fährste ja zum tüv oder deka das die dir den abnehmen und eintragen, die nummer vom seitenwagen ist in den papieren drin, jedenfalls meine ist es

Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?

Verfasst: Mo 15. Feb 2010, 12:32
von Edeltuning
Kann man da vorher nicht dort anrufen oder mal hingehen und sich nach allen Eventualitäten erkundigen :?:

Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?

Verfasst: Do 18. Feb 2010, 10:56
von Denis
Hab' ich gemacht, und die haben mir gesagt: " kommen se mal damit vorbei, wir schaun uns das mal an..."
Ihr versteht, das ich Willkür wittere, wenn die mir noch nicht einmal irgend eine Bauvorschrift sagen können...die hab ich aus Büchern und diesem Forum.
Die Nummer ist eingeschlagen, Beleuchtung tut's auch, bang ist mir nur wegen der Lastenkiste , die ich
( allerdings ausgesprochen solide ) da drauf gebaut habe..
Nachher fahr ich hin, dann wird's sich zeigen..

Werde berichten
Danke ,
Gruß,

Denis