Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?
-
Denis
Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?
Hallo Leute,
in 4 Tagen muss ich zum TÜV , meinen Beiwagen eintragen lassen, und mach mir fast in die Hose , daß die Herren mir einen Strich durch die Rechnung machen .
In meinem neuen Brief sind die Anschlüsse am Rahmen nämlich nicht eingetragen- hab ich damals nicht drauf geachtet.
Nu hab ich von ein/zwei Leuten Kopien von Fahrzeugbriefen , in denen nur "wahlweise Beiwagenbetrieb" oder ähnliches eingetragen ist, vermutlich wegen der serienmäßigen Anschlüsse zu bestimmten Baujahren. Welche sind das ? ich könnte noch mehr gebrauchen....dann können die sich was aussuchen , was ihnen schmeckt..
Zusätzlich hab ich mal 'n bischen rumgelesen ( z.B. Peikert / Grote " Gespanne im Eigenbau" , guter Tipp , Mario) und mache mir Sorgen, daß die Herren mit meinem Duna-Lastenbeiwageneigenbau nicht zufrieden sind, obwohl ich alles, was ausdrücklich vorgeschrieben ist so auch gebaut habe- mit zwei Ausnahmen :
1. hab ich kein Datenblatt oder ähnliches- nur die Rahmennummer des Beiwagens und ein paar alberne s/w -Katalogkopien
2. ich finde keinerlei Vorschriften über Lastenbeiwagen...super fände ich das mit " Ladung : Kiste" aber das muss erst mal klappen..
Ich weiß, einige von euch haben wunderbare Eigenbaubeiwagen an den Touren dran, nur fürchte ich mich etwas davor, Opfer eines Nummernvergleichers zu werden- und ich will doch diese Woche auf's Elefanentreffen !!!!
Hat jemand noch Tips und /oder weitere Kopien von Briefen mit verwendbaren Eintragungen ?
Hat jemand die Zulässigen Gewichte im Beiwagenbetrieb ? ebenfalls auf Papier ?
Ich wär Euch sehr für Einschätzungen oder konkrete Rechts- Technikinfo's dankbar,
meine Unsicherheit macht mich mürbe !
Grüße,
Denis
in 4 Tagen muss ich zum TÜV , meinen Beiwagen eintragen lassen, und mach mir fast in die Hose , daß die Herren mir einen Strich durch die Rechnung machen .
In meinem neuen Brief sind die Anschlüsse am Rahmen nämlich nicht eingetragen- hab ich damals nicht drauf geachtet.
Nu hab ich von ein/zwei Leuten Kopien von Fahrzeugbriefen , in denen nur "wahlweise Beiwagenbetrieb" oder ähnliches eingetragen ist, vermutlich wegen der serienmäßigen Anschlüsse zu bestimmten Baujahren. Welche sind das ? ich könnte noch mehr gebrauchen....dann können die sich was aussuchen , was ihnen schmeckt..
Zusätzlich hab ich mal 'n bischen rumgelesen ( z.B. Peikert / Grote " Gespanne im Eigenbau" , guter Tipp , Mario) und mache mir Sorgen, daß die Herren mit meinem Duna-Lastenbeiwageneigenbau nicht zufrieden sind, obwohl ich alles, was ausdrücklich vorgeschrieben ist so auch gebaut habe- mit zwei Ausnahmen :
1. hab ich kein Datenblatt oder ähnliches- nur die Rahmennummer des Beiwagens und ein paar alberne s/w -Katalogkopien
2. ich finde keinerlei Vorschriften über Lastenbeiwagen...super fände ich das mit " Ladung : Kiste" aber das muss erst mal klappen..
Ich weiß, einige von euch haben wunderbare Eigenbaubeiwagen an den Touren dran, nur fürchte ich mich etwas davor, Opfer eines Nummernvergleichers zu werden- und ich will doch diese Woche auf's Elefanentreffen !!!!
Hat jemand noch Tips und /oder weitere Kopien von Briefen mit verwendbaren Eintragungen ?
Hat jemand die Zulässigen Gewichte im Beiwagenbetrieb ? ebenfalls auf Papier ?
Ich wär Euch sehr für Einschätzungen oder konkrete Rechts- Technikinfo's dankbar,
meine Unsicherheit macht mich mürbe !
Grüße,
Denis
- akkon
- Moderator
- Beiträge: 3766
- Registriert: Mo 23. Jun 2008, 21:58
- Gewerbetreibender für Oldtimer & Zweirad: NEIN
- Wohnort: 98667 Schönbrunn
- Hat sich bedankt: 293 Mal
- Danksagung erhalten: 330 Mal
Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?
Hei Denis,
die BW-Anschlüsse gabs ab BJ '54 od '55? Kann ich leider nicht genau sagen
Bei mir hat die DEKRA den Beiwagenbetrieb auch nicht eingetragen, trotz serienmäßiger Anschlüsse.
Habe deswegen nachgefragt und die beruhigende Nachricht bekommen, daß das nur an fehlenden BW liegt.
Ich würde mir an deiner Stelle weniger Sorgen machen. Denn wenn der BW in Ordnung ist, ist es sicher kein Problem. Aber drauf achten, das der BW-Betrieb "wahlweise" ist, denn sonst darfst du nicht mehr Solo fahren.
Die Rahmennummer des Beiwagens wird meines Wissens nicht in deine Papiere eingetragen. Laut Auskunft meines Dekra-Menschen geht es nur drum, daß der BW i.O ist und die Maschine geeignet ist ( Elektrik / Anschlüsse )
Denke einfach an deine Handschaltung, da hat es ja auch geklappt. ;)
Viel Glück
Ekki
die BW-Anschlüsse gabs ab BJ '54 od '55? Kann ich leider nicht genau sagen
Bei mir hat die DEKRA den Beiwagenbetrieb auch nicht eingetragen, trotz serienmäßiger Anschlüsse.
Habe deswegen nachgefragt und die beruhigende Nachricht bekommen, daß das nur an fehlenden BW liegt.
Ich würde mir an deiner Stelle weniger Sorgen machen. Denn wenn der BW in Ordnung ist, ist es sicher kein Problem. Aber drauf achten, das der BW-Betrieb "wahlweise" ist, denn sonst darfst du nicht mehr Solo fahren.
Die Rahmennummer des Beiwagens wird meines Wissens nicht in deine Papiere eingetragen. Laut Auskunft meines Dekra-Menschen geht es nur drum, daß der BW i.O ist und die Maschine geeignet ist ( Elektrik / Anschlüsse )
Denke einfach an deine Handschaltung, da hat es ja auch geklappt. ;)
Viel Glück
Ekki
Awo T Gespann BJ 60, AWO T mit MT16 Motor BJ55, Shikra BJ 98
Awofahrerrinnen und Awofahrer sind immer willkommen bei mir in Schönbrunn
Awofahrerrinnen und Awofahrer sind immer willkommen bei mir in Schönbrunn
-
Denis
Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?
Hi Ekki,
das macht mir Mut, Danke !
Wenn ich denn dann auch solch einen erwische, könnte es ja klappen ....
Bis dahin,
Grüße,
Denis
das macht mir Mut, Danke !
Wenn ich denn dann auch solch einen erwische, könnte es ja klappen ....
Bis dahin,
Grüße,
Denis
- wroebe
- AWO 425 Member
- Beiträge: 1318
- Registriert: Fr 15. Aug 2008, 09:31
- Gewerbetreibender für Oldtimer & Zweirad: NEIN
- Wohnort: Knappensee
- Danksagung erhalten: 8 Mal
Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?
deswegen fährste ja zum tüv oder deka das die dir den abnehmen und eintragen, die nummer vom seitenwagen ist in den papieren drin, jedenfalls meine ist es
- Edeltuning
- AWO 425 Member
- Beiträge: 5487
- Registriert: Di 24. Jun 2008, 00:36
- Gewerbetreibender für Oldtimer & Zweirad: NEIN
- Wohnort: Karl-Chemnitz-Murx
- Hat sich bedankt: 163 Mal
- Danksagung erhalten: 711 Mal
Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?
Kann man da vorher nicht dort anrufen oder mal hingehen und sich nach allen Eventualitäten erkundigen 
Den Tip der helfen soll, gibt Dir der Minol Pirol.
Венн Ду Дас Лезен Каннст, Данн Бист Ду Eин Луcтигер Унд Гебилдетер Oсси.
НУ ЗАЯЦ ПОГОДИ! ***Ich kann mich auch irren, aber das glaube ich nicht.***
Ihr lernt das, was Ihr wissen dürft, und nicht das, was Ihr nicht wissen solltet. Ganz einfach!
DER GEWOLLTE ZUSAMMENBRUCH
Венн Ду Дас Лезен Каннст, Данн Бист Ду Eин Луcтигер Унд Гебилдетер Oсси.
НУ ЗАЯЦ ПОГОДИ! ***Ich kann mich auch irren, aber das glaube ich nicht.***
Ihr lernt das, was Ihr wissen dürft, und nicht das, was Ihr nicht wissen solltet. Ganz einfach!
DER GEWOLLTE ZUSAMMENBRUCH
-
Denis
Re: Nach welcher Regel gab's Beiwagenanschlüsse u.a. ?
Hab' ich gemacht, und die haben mir gesagt: " kommen se mal damit vorbei, wir schaun uns das mal an..."
Ihr versteht, das ich Willkür wittere, wenn die mir noch nicht einmal irgend eine Bauvorschrift sagen können...die hab ich aus Büchern und diesem Forum.
Die Nummer ist eingeschlagen, Beleuchtung tut's auch, bang ist mir nur wegen der Lastenkiste , die ich
( allerdings ausgesprochen solide ) da drauf gebaut habe..
Nachher fahr ich hin, dann wird's sich zeigen..
Werde berichten
Danke ,
Gruß,
Denis
Ihr versteht, das ich Willkür wittere, wenn die mir noch nicht einmal irgend eine Bauvorschrift sagen können...die hab ich aus Büchern und diesem Forum.
Die Nummer ist eingeschlagen, Beleuchtung tut's auch, bang ist mir nur wegen der Lastenkiste , die ich
( allerdings ausgesprochen solide ) da drauf gebaut habe..
Nachher fahr ich hin, dann wird's sich zeigen..
Werde berichten
Danke ,
Gruß,
Denis

