ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge ....

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fischi888

ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge ....

Beitrag von fischi888 »

Nabend,
hat jemand von euch Erfahrung wie das mit einem Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge ist ?
Ob das geht, bzw. ab wieviel Fahrzeugen, lohnt es sich, Kosten usw.

Danke und Gruß
Christian
Zuletzt geändert von fischi888 am Fr 5. Sep 2008, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
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akkon
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Re: ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge ....

Beitrag von akkon »

nabend Christian,

geht soweit ich weis in Deutschland nicht. Gibts in Österreich als Wechselkennzeichen zumindestens fürs Auto.
Aber in D gibts das leider nicht. Hast ja auch die Tüv-Plakette auf dem Kennzeichen.

Gruß Ekki
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kasi

Re: ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge ....

Beitrag von kasi »

Hallo Christian,
So etwas ist in Deutschland möglich.
Es funktioniert mit einem rotem Nummernschild.
Ein Freund von mir nutzt das schon eine Weile.
Die Steuer wird nur für die Hubraumstärkste Maschine
erhoben,allerdings muss jedes Fahrzeug separat versichert sein.
Der Vorteil: du brauchst nicht zum TÜV.
Das solltest du ohne Probleme bei der Zulassungsstelle Bekommen,
auch als Privatperson.
Gruss Kasi
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Re: ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge ....

Beitrag von akkon »

Hi Kasi

das ging früher noch. Heutzutage ist es leider nicht mehr soleicht möglich.
Der Gesetzgeber sagt zum Thema „Rote Kennzeichen“ folgendes:

Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nach § 28 Abs. 1 S. 1 u. 2 StVZO vorgeschrieben – neben Prüfungsfahrten von amtlich anerkannten Sachverständigen – für Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten). Probefahrten in diesem Sinne sind Fahrten mit dem Ziel, die Leistung und Gebrauchsfähigkeit von Kraftwagen festzustellen, zum Beispiel von Herstellern, Händlern und Inhabern von Werkstätten, auch mit Interessenten und mit Vorführwagen (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl. § 28 StVO, Rn 9. Überführungsfahrten sind Fahrten zur beabsichtigten Überbringung an einen anderen Ort (vgl. Jagusch/Hentschel, a.a.O., Rn 12).

Rote Kennzeichen mit der Nummer „06“ werden nur noch an KFZ-Betriebe und Händler ausgegeben, da in der Vergangenheit zu viele dieser Kennzeichen missbräuchlich und kriminell verwendet wurden. Privatpersonen können diese Kennzeichen nur noch als Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen. Es gibt diverse OLG-Urteile, durch die Personen, nach zu großzügig ausgelegter Nutzung, die unerwartete Härte des Gesetzes entgegennehmen mussten.

Mit der Nummer „07“ beginnen rote Sonderkennzeichen für Oldtimer, also für Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind. Auch für Oldtimer dürfen die roten Kennzeichen ausschließlich zu Probe- und Überführungsfahrten oder für die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen ausgegeben werden. Voraussetzung für den Erhalt dieser Kennzeichen ist, dass die Oldtimer sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

Rote Kennzeichen gibt es ebenfalls für Mofas, Kleinkrafträder, Roller und angetriebene Rollstühle, die damit haftpflichtversichert sind. Die Roten Kennzeichen werden auch hier für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt.

Rote Kennzeichen dürfen aufgrund eines internationalen Abkommens mit verschiedenen Staaten auch im Ausland benutzt werden. Da sie jedoch nicht offiziell anerkannt sind, kann es zu Schwierigkeiten führen. Die rechtliche Lage sollte vor der Abreise mit den Automobilclubs oder Zulassungsstellen abgeklärt werden.

Wer darf rote Kennzeichen beantragen:

In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird unter § 16 Absatz 3 zuverlässigen Herstellern, Werkstätten und Händlern/Händlerinnen ein Rotes Kennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeschrieben. Als Zuverlässigkeitsnachweise gelten Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanz- und Steueramtes und ein Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts, die von den Gemeinden einzureichen sind, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat oder noch betreibt.

Bei Antrag stellenden juristischen Personen, wie z. B. einer AG oder GmbH, sind die Nachweise über die Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person selbst als auch für alle vertretungsberechtigten Personen, wie z. B. Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Vorstandsmitglieder, Vorsitzende, zur Antragstellung vorzulegen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen
schriftlicher Antrag
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
polizeiliches Führungszeugnis
Schöne Grüße Ekki
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frank1980

Re: ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge ....

Beitrag von frank1980 »

In der Schweiz und Frankreich ist dies auch möglich, hat mir mal ein Freund verraten. 8-)

Gruß
Deleted User 85

Re: ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge ....

Beitrag von Deleted User 85 »

Hallo,

die Prozedur mit habe ich dieses Jahr erst durch. War ganz einfach man braucht halt ein bischen Geduld und Zeit .



Beantragt habe ich ein "rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für ein oder mehrere Oldtimer - Fahrzeuge - Kräfträder "

Du brauchst ein Fahrzeug bei dem die Erstzulassung bei Auto 25 , bei Motorrädern 30 Jahre zurückliegen muß.
Es nutzt Dir nix wenn Du eine Indian hast die zwar 60 Jahre alt ist aber nie zugelassen war !!!

Dann einen Versicherungsnachweis (früher Doppelkarte)für Oldtimer , Oldtimersammlungen für rote 07 Kennzeichen.
Das machen nicht alle Versicherungen. Kleiner Tipp "Allianz" ist in diesem Fall am günstigsten. ADAC am teuersten.
Meine Versicherung wollte noch den Nachweis über einen Besitz eines "Alltagsfahrzeuges"

Ein polizeiliches Führungszeugnis das nicht älter als 4 Wochen ist. Kostet 13,70 Euro . Bekommst Du auf Deiner Paß -Meldestelle.

Für jedes Fahrzeug einen "Verkehrssicherheitsnachweis" macht Dir jede Kfz Prüfstelle , ist wie eine kleine HU Prüfung. Mache nicht den Fehler und lasse Dir einen Kfz - Brief oder Oldtimerpaß aufschwatzen, den Kram brauchst Du nicht.

Dann füllst Du einen formlosen Antrag aus. Das Formular hänge ich hinten an. Mußt nur die Anschrift ändern.

Eine Liste mit den jeweiligen Fahrzeugen. Sprich Hersteller, Typ, Rahmen oder Ident- nummer, Baujahr, Erstzulassung. Kfz Briefe die Du hast werden eingezogen und ungültig gemacht .

Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer nicht vergessen.


Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Pauschalsteuer , für Kräder 42 Euro , für Auto 96 Euro. Egal wieviel Kubik oder Schadstoffklasse. Versicherung ist eine Sammelversicherung deren Höhe sich nach dem leistungsstärksten Fahrzeug , dem Erhaltungszustand , der jährlichen Fahrleistung und dem Wiederbeschaffungswert richtet.

Es gibt viele Vorteile ( nie wieder TÜV und und und ) aber auch Nachteile ( eingeschränkte Nutzung)


Falls Du noch was wissen willst dann melde Dich.



Ich wünsche Dir viel Spaß und Sitzfleisch.
Achso . Nach nach Erhalt eines positiven Bescheides auf Deinen Antrag erhälst Du ein Fahrzeugscheinheft für max. 10 Fahrzeuge
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