Wechselkennzeichen 07
- fünfziger
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Wechselkennzeichen 07
Vor einigen Wochen habe ich ein Motorrad gekauft. Laut Aussage des Verkäufers lief es mit einem Wechselkennzeichen. Zum Kaufvertrag habe ich den DEKRA Bericht von 4/2024 erhalten einen KFZ Brief gab es nicht und auch keine Zulassung- Laut Vorbesitzer er hat mehrere Oldtimer würden bei einer 07 Nummer mehrere Fahrzeuge in der Zulassung stehen und deshalb könnte er Sie mir nicht geben. Leider treten jetzt für mich bei der Zulassungsbehörde einige Schwierigkeiten auf da man mir mitgeteilt hat das jedes Fahrzeug für sich eine Zulassung hat auch bei einer 07 Nummer Kennt sich vielleicht einer von euch mit dieser Materie aus 
- William
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Re: Wechselkennzeichen 07
Hallo,
meine AWO wurde vom Vorbesitzer auch auf nem 07er Wechselkennzeichen gefahren…
trotzdem habe ich alle notwendigen Unterlagen (Brief etc.) von ihm beim Kauf bekommen. Denke auch das die Zulassungsstelle Recht hat: Jede Maschine wird doch mit Papieren geliefert, daher ist die Aussage deines Verkäufers für mich seeeehr fadenscheinig. Gegebenenfalls muss er sie aus seinem Brief austragen lassen.
Ich bezweifle das er überhaupt welche hat.
Just my 50 cents…
Viele Grüße aus der Eifel
Will
meine AWO wurde vom Vorbesitzer auch auf nem 07er Wechselkennzeichen gefahren…
trotzdem habe ich alle notwendigen Unterlagen (Brief etc.) von ihm beim Kauf bekommen. Denke auch das die Zulassungsstelle Recht hat: Jede Maschine wird doch mit Papieren geliefert, daher ist die Aussage deines Verkäufers für mich seeeehr fadenscheinig. Gegebenenfalls muss er sie aus seinem Brief austragen lassen.
Ich bezweifle das er überhaupt welche hat.
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Will
- awtowelo
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Re: Wechselkennzeichen 07
Moin, bei einem 07er Wechselkennzeichen erfolgt vor Eintrag in die Papiere des Sammelkennzeichens eine Begutachtung durch einen Sachverständigen, auch Oldtimergutachten genannt. Danach ist keine HU mehr nötig.
Was ist also der DEKRA Bericht von 4/24 ? Bei Verkauf eines Fahrzeuges ist dieses von der Zulassungsstelle aus den Papieren auszutragen. Daß er die 07er Unterlagen nicht herausgeben kann ist wohl klar. Eine Kopie würde ich allerdings einfordern, das Motorrad müsste ja dann als ausgetragen ersichtlich sein. Es hat nicht jedes Fahrzeug für sich eine Zulassung, man bekommt wie gesagt die 07 Zulassung, in der bis zu 10 Fahrzeuge eingetragen werden können. Weiterhin ist man an Auflagen gebunden, einfach damit auf Arbeit fahren geht nicht, nur auf Treffen, Einstellfahrten, usw..... Und ich bin mir nicht sicher, ob ein KFZ Brief von der Zulassungsstelle bei der Eintragung gefordert wird, man hat ja das Sachverständigengutachten und muß halt auf geeignete Weise seinen Eigentumsnachweis für das KFZ erbringen. Also einfach mal die 07er Pappe zeigen lassen und da muß das Krad vermerkt sein.
Was ist also der DEKRA Bericht von 4/24 ? Bei Verkauf eines Fahrzeuges ist dieses von der Zulassungsstelle aus den Papieren auszutragen. Daß er die 07er Unterlagen nicht herausgeben kann ist wohl klar. Eine Kopie würde ich allerdings einfordern, das Motorrad müsste ja dann als ausgetragen ersichtlich sein. Es hat nicht jedes Fahrzeug für sich eine Zulassung, man bekommt wie gesagt die 07 Zulassung, in der bis zu 10 Fahrzeuge eingetragen werden können. Weiterhin ist man an Auflagen gebunden, einfach damit auf Arbeit fahren geht nicht, nur auf Treffen, Einstellfahrten, usw..... Und ich bin mir nicht sicher, ob ein KFZ Brief von der Zulassungsstelle bei der Eintragung gefordert wird, man hat ja das Sachverständigengutachten und muß halt auf geeignete Weise seinen Eigentumsnachweis für das KFZ erbringen. Also einfach mal die 07er Pappe zeigen lassen und da muß das Krad vermerkt sein.
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andrebiker
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Re: Wechselkennzeichen 07
Hallo,
Bis ca vor 4 Jahren gab es für jedes Fahrzeug, was auf die rote 07er Nummer eingetragen wurde, einen eigenen roten Zulassungsschein.
Das ist Geschichte. Heute gibt's nur noch einen roten Schein, in dem alle auf die Nummer gemeldeten Fahrzeuge aufgelistet sind.
Alles, was mit der roten 07er Nummer zu tun hat, ist personengebunden. Daher kann auch der rote Schein den Besitzer nicht wechseln.
VG André
Bis ca vor 4 Jahren gab es für jedes Fahrzeug, was auf die rote 07er Nummer eingetragen wurde, einen eigenen roten Zulassungsschein.
Das ist Geschichte. Heute gibt's nur noch einen roten Schein, in dem alle auf die Nummer gemeldeten Fahrzeuge aufgelistet sind.
Alles, was mit der roten 07er Nummer zu tun hat, ist personengebunden. Daher kann auch der rote Schein den Besitzer nicht wechseln.
VG André
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
- William
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Re: Wechselkennzeichen 07
Aber, nur so am Rande:
Was ist denn mit den Original-Papieren passiert? Die Eintragung auf einen entsprechenden 07er Zulassungsschein entwertet(e) ja doch den Originalen nicht? Die müssen ja bei der Ummeldung auf jeden Fall als Nachweis des Eigentums vorhanden gewesen sein…
… sonst kann (hätte können) ich mir ja auch ne Maschine ohne Papiere eintragen lassen, da ich ja dann sowieso die neue Zulassung bekomme (bekommen hätte). Oder reicht da ne Eidesstattliche Erklärung?
Was ist denn mit den Original-Papieren passiert? Die Eintragung auf einen entsprechenden 07er Zulassungsschein entwertet(e) ja doch den Originalen nicht? Die müssen ja bei der Ummeldung auf jeden Fall als Nachweis des Eigentums vorhanden gewesen sein…
… sonst kann (hätte können) ich mir ja auch ne Maschine ohne Papiere eintragen lassen, da ich ja dann sowieso die neue Zulassung bekomme (bekommen hätte). Oder reicht da ne Eidesstattliche Erklärung?
- fünfziger
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Re: Wechselkennzeichen 07
Leider ist es wohl doch für mich nicht ganz so einfach so ein Fahrzeug mit 07 Kennzeichen wieder auf die Strasse zu bringen. Ein Oldtimergutachten für H und 07 Kennzeichen von der Dekra von 4/24 wurde mir mitgegeben.
Das Fahrzeug wurde vom Vorbesitzer aus Talin importiert und in Bad Düben wieder aufgebaut,
Der Vorbesitzer teilte mir auf Anfrage mit das eine Abmeldebescheinigung schon seit Jahren nicht mehr ausgestellt wird.
Ist es eventuell hilfreich für mich das Fahrzeug erneut der Dekra vorzustellen um einen "normale" Abnahme zu erhalten und dann damit zur Zulassungsstelle zu gehen ? Danke vorab für eure Hilfe
Das Fahrzeug wurde vom Vorbesitzer aus Talin importiert und in Bad Düben wieder aufgebaut,
Der Vorbesitzer teilte mir auf Anfrage mit das eine Abmeldebescheinigung schon seit Jahren nicht mehr ausgestellt wird.
Ist es eventuell hilfreich für mich das Fahrzeug erneut der Dekra vorzustellen um einen "normale" Abnahme zu erhalten und dann damit zur Zulassungsstelle zu gehen ? Danke vorab für eure Hilfe
- psilie
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Re: Wechselkennzeichen 07
Das Gutachten enthält doch sicher alle relevanten Daten über das Fahrzeug wie ein normales Vollgutachten auch? Wozu willst dann da nochmal hin?
Es sollte doch möglich sein auch mit dem Oldtimer-Gutachten die AWO normal zuzulassen.
Eine 07er Zulassung lohnt sich auch für ein Motorrad nicht. Die Steuern belaufen sich auf knapp 50€ im Jahr. Gut, man muss danach nie mehr zum Tüv, aber man darf auch nicht alltäglich damit rumfahren.
Es sollte doch möglich sein auch mit dem Oldtimer-Gutachten die AWO normal zuzulassen.
Eine 07er Zulassung lohnt sich auch für ein Motorrad nicht. Die Steuern belaufen sich auf knapp 50€ im Jahr. Gut, man muss danach nie mehr zum Tüv, aber man darf auch nicht alltäglich damit rumfahren.
Gruß psilie.
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- awtowelo
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Re: Wechselkennzeichen 07
Thomas, ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber man macht sich doch VOR dem Kauf eines Fahrzeuges Gedanken, wie man es zulässt bzw. fehlende Papiere beantragt....Um welches Fabrikat handelt es sich denn wenn man fragen darf ? Wenn der Vorbesitzer die Karre importiert hat, dann sollte er doch auch Unterlagen dazu haben.
Klar kann ich mir ne M72 ohne Papiere von Estland herschippern, nur so ganz ohne bekomm ich die hier nicht zugelassen. Die DEKRA macht da sicher auch ein Gutachten drauf, reicht aber nicht. Werd mal konkreter um was es sich handelt, da kann man dann auch konkretere Aussagen treffen. Grüße.
Klar kann ich mir ne M72 ohne Papiere von Estland herschippern, nur so ganz ohne bekomm ich die hier nicht zugelassen. Die DEKRA macht da sicher auch ein Gutachten drauf, reicht aber nicht. Werd mal konkreter um was es sich handelt, da kann man dann auch konkretere Aussagen treffen. Grüße.
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Re: Wechselkennzeichen 07
Das Gutachten ist 18. Monate gültig. Für eine (H)Zulassung brauchst du einen Eigentumsnachweis.
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Re: Wechselkennzeichen 07
Wenn ich was über Fleisch wissen will, frage ich nicht den Frisör. 
Den Tip der helfen soll, gibt Dir der Minol Pirol.
Венн Ду Дас Лезен Каннст, Данн Бист Ду Eин Луcтигер Унд Гебилдетер Oсси.
НУ ЗАЯЦ ПОГОДИ! ***Ich kann mich auch irren, aber das glaube ich nicht.***
Ihr lernt das, was Ihr wissen dürft, und nicht das, was Ihr nicht wissen solltet. Ganz einfach!
DER GEWOLLTE ZUSAMMENBRUCH
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