Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst ja doch nicht lebend raus.
Spechthase_2016

Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von Spechthase_2016 »

Hallo AWO-Freunde,
hiermit möchte auch ich meinem Beitrag leisten und das Thema "Deutsche Zulassung" nachfolgend erklären.

Grundlegend gilt alle KFZ/Anhänger/Motorräder die irgendwann mal in Serie oder als dokumentierte Prototypen gebaut wurden, haben eine gültige Betriebserlaubnis, Beispiele:

AWO Touren = KTA-Betriebserlaubnis
BMW-R100 = bundesdeutsche ABE;
AWO-GS350 = KTA-Einzelgenehmigung
AWO-700 = vom Hersteller dokumentierte Beschreibung
AWO-Lastendreirad = KTA Einzelbetriebserlaubnis
AWO RS250 - Herstellerbeschreibung / Nachweis der Produktion in Kleinserie
Audi Quattro S1 -BRD-Kleinseriengenehmigung von 200 Stk. (kurzer Radstand)
Schüttoff F500 (ohne Beleuchtung) - Betriebserlaubnis
DKW E300 mit funktionierender Karbid-Beleuchtung - Betriebserlaubnis

Für diese Fahrzeuge ist im Grunde immer eine Straßenzulassung möglich, falls der technische Zustand dem Genehmigungsdokument entspricht! Jedes der oben aufgeführten Dokumente ist gleichzeitig auch eine technische Beschreibung mit den wichtigsten charakteristischen Eigenschaften.

Eine deutsche Zulassung ist immer möglich sobald ein Eigentumsnachweis, Kaufvertrag, Versicherungsbescheinigung, KFZ-Steuer-SEPA-Mandat und eine technische Beschreibung/Zulassungsbescheingung/Fahrzeugbrief und gültige HU vorliegen.

Knackpunkte sind der Eigentumsnachweis und die technische Beschreibung bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil-1 und/oder Teil-2 bzw. Fahrzeugbrief.

1. ist ein BRD-Fahrzeugbrief oder deutsche Zulassungsbescheinigung Teil-1/Teil-2 vorhanden

HU / AU muss gültig sein

2. ausländischer Fahrzeugbrief oder EU-Zulassungsbescheinigung

-die Daten müssen vom aaS(amtlich anerkannter Sachverständiger) DEKRA/TÜV in die entsprechende zulassungskonforme technische Beschreibung mittels §21 StVZO gebracht werden (eine HU wir hier automatisch mit durchgeführt)

-des weiteren kann die Zulassungsbehörde eine Übersetzung des ausländischen Brief fordern ( Briefe aus RUS, GRE, UKR, usw.)

-der DDR-Brief/DDR-Typschein zählen ebenfalls zu den ausländischen Papieren und erfordert auch einen §21

3. kein Brief, nur Kaufvertrag

-rechtlich fehlt der Zulassungsnachweis, der Kaufvertrag ist der Nachweis, dass der Erwerb rechtmäßig erfolgte (Thema: Geldwäsche) ---> es muss eine Versicherung "Eides Statt" gemacht werden, das sogenannte Aufbietungsverfahren wird eingeleitet;[es ist eine besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht (Eid) Quelle:WIKIPEDIA] im Zulassungsfall: das Fehlen des Fahrzeugbriefs (Dauer ca. 14 Tage)

-mit Erhalt der Eides-stattlichen Versicherung kann das Fahrzeug angemeldet werden;

-vorher muss die technische Beschreibung mittels §21 StVZO gemacht werden;der §21 macht auch immer erst dann Sinn, sobald eine Eides-stattlichen Versicherung vorliegt, bei FIN mit weniger als 7 Stellen fordern die Zulassungsbehörden teilweise FIN-Erweiterung oder Begrenzungen [z.B.: TP28, Sternchen, usw.], diese müssen ebenfalls in der technischen Beschreibung unter Feld22 vermerkt werden

4. EU-Zulassungsbescheinigung, Fahrzeug hat eine EG-Typgenehmigung in Form eines CoC-Papieren (ab ca. 1999/2000)

- ist mittels EU-Zulassung eine genaue Schlüsselung der der 6-stelligen TSN möglich (419 00J) bei Fahrzeugen ab Baujahr 2006 einer entspr. 7-stelligen TSN (AFA 00025) reicht eine HU/AU zur Zulassung aus!

- kann die TSN nur auf die ersten 3 Stellen bestimmt werden (419 oder AFA) , fordern die Zulassungsbehörden meistens noch ein Datenblatt auf Basis der CoC-Genehmigung (Hersteller-Konformitätserklärung) --> KEIN §21 !!!
Die Datenblätter auf CoC-Basis haben meist nur eine 3-Stellige TSN, die letzten Stellen werden ausgenullt.

5. zulassungsfreie Fahrzeuge (Beispiel: Simson S50; Zündapp KS50)

-die Betriebserlaubnis (BE) muss immer von der Zulassungsbehörde dokumentiert und gegengezeichnet werden, im besonderen Fall der Simson-Mopeds bringt das aktuell nur Probleme. Die Zulassungsbehörden akzeptieren keine neu ausgestellten BE's von DEKRA oder TÜV mehr.

- auch hier musste vorher immer eine Eides-stattlichen Versicherung erklärt werden, sonst ist das Ablegen der BE im KBA (Kraftfahrbundesamt) durch die Zulassungsstelle nicht möglich

- die unkomplizierte, fast-richtige Variante ist: BE vom aaS Erstellen lassen, Original zu Hause sicher verwahren, eine Kopie der BE immer Mitführen und keiner wird sich daran stören!

Rechtlich gesehen ist das Ausstellen der BE auch nur einen Art "Zweitzschrift", die man auch beim Fahrzeughersteller direkt anfordern kann

6. ohne Brief auf die roten 07-Nummer ww. "Oldtimerzulassung"( H-Kennzeichen)

- es muss wie unter Punkt 3. verfahren werden, mit Erweiterung des §21 um eine Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO


Das war das kleine Einmaleins des deutschen Zulassungsrechts. Die Fälle sind für alle Fahrzeugarten anwendbar.
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Fränki
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Re: Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von Fränki »

Danke, Gut erklärt!
Tue niemanden etwas Gutes, so wird dir nichts Böses wiederfahren… :::
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Re: Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von akkon »

Moin Spechthase,

danke für die Auflistung. Mag alles nach STVZO richtig sein.
Die Erfahrung zeigt: Wenn Paragraph 21 nötig ist, ist alles abhängig abhängig a: vom Prüfer b: von der jeweiligen Zulassungsstelle.
Jeder legt es anders aus.
Hat man keinen Brief, braucht man folgendes.
Ein ordentlich und sicher aufgebautes Fahrzeug!
Ein erfahrener Prüfer, der sich auskennt!
Eine erfahrene Zulassungstellenangestellte!

Dann geht eine Zulassung an einem Tag.

Gruß Ekki

PS: Wer gendern will soll es tun. Ich muß es nicht.
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Spechthase_2016

Re: Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von Spechthase_2016 »

Der aaS/Prüfer erstellt nur den 21er, das ist das kleinste Problem in der Zulassungskette. Die technische Bescheibung wird nur in den seltensten Fällen angezweifelt, weil die Kaffeschubbse hinter dem Tresen/Tisch mal absolut keinen Plan hat was eine AWO, DKW oder W50 oder gar ein FRAMO ist.

Mit der Auflistung wollte ich eine todsichere Liste erstellen, dass wirklich jeder weis was er auf der Behörde oder bei der Prüfstelle benötigt.

In den meistens Foren steht nur Dünnschiss und Halbwahrheit oder die Klassiker wie "mein Kollege blablabla"

Aus eigener Erfahrung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung die größte Herausforderung , weil dass muss dir die Prinzessin hinterm Tresen abkaufen, sonst kannst du alles andere erstmal auf Eis legen.
Spechthase_2016

Re: Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von Spechthase_2016 »

akkon hat geschrieben: Mo 8. Nov 2021, 20:10 Ein ordentlich und sicher aufgebautes Fahrzeug!
Ein erfahrener Prüfer, der sich auskennt!
Eine erfahrene Zulassungstellenangestellte!

Dann geht eine Zulassung an einem Tag
das war vielleicht vor 20 Jahren mal der Fall - Sorry - die lachen einen aus wenn du mit sowas kommst und noch am gleichen Tag eine Zulassung möchtest :::::ll
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Re: Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von deckelfp1 »

Hallo und guten Abend,

ohne Brief sind neben Vollabnahme, Versicherung an Eides statt und 14 Tage Aufgebot beim KBA obligatorisch. So ist meine Erfahrung. Diese deckt sich dann mit den Ausführungen des Kollegen Spechthase. ;;;;;;

Viele Grüße. Steven
Komisch, kaum macht man's richtig, und schon geht's. :roll:
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Re: Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von flar »

Spechthase_2016 hat geschrieben: Di 9. Nov 2021, 19:19 das war vielleicht vor 20 Jahren mal der Fall - Sorry - die lachen einen aus wenn du mit sowas kommst und noch am gleichen Tag eine Zulassung möchtest :::::ll
Kann ja sein, dass es so im Landratsamt von Sonneberg ist, gilt aber nicht für alle Landratsämter.

ralf
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Re: Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von wgg1960 »

Habe ich 2014 an einem Tag geschafft. Vollgutachten, dann quer durch die Stadt in die Jüterboger Str. zur Zulassungsstelle. Da ich eine lückenlose Historie nachweisen konnte wurde auf die Aufbietung verzichtet und der Brief ausgefertigt.
Dafür habe ich beim Gespann drei Monate gebraucht.
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Re: Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von akkon »

Spechthase_2016 hat geschrieben: Di 9. Nov 2021, 19:19
akkon hat geschrieben: Mo 8. Nov 2021, 20:10 Ein ordentlich und sicher aufgebautes Fahrzeug!
Ein erfahrener Prüfer, der sich auskennt!
Eine erfahrene Zulassungstellenangestellte!

Dann geht eine Zulassung an einem Tag
das war vielleicht vor 20 Jahren mal der Fall - Sorry - die lachen einen aus wenn du mit sowas kommst und noch am gleichen Tag eine Zulassung möchtest :::::ll
Das mag bei dir im Landkreis zutreffen.
Habe ich vergessen zu sagen, daß jeder Landkreis / Zulassungsstelle ihr eigenes Ding macht?
Selbst bei mir im Kreis richtet es sich nach dem Sachbearbeiter.
Meine Erste AWO war am gleichen Tag zugelassen. Beim Umbau dauerte es 14 Werktage.
Ist das gleiche Problem wie mit den kleinen Kennzeichen. Mal geht es ohne Problem, mal nur mit Empfehlung von TÜV oder Dekra, mal nur mit Stress, mal geht nix.

Bei meinem Umbau fragte mich zum Beispiel "Warum haben Sie kein komplettes Motorrad gekauft, sondern nur einen Rahmen?" Hää? es ist ein Umbau und den gibt es nicht zu kaufen!
Ist doch in dem Fall egal. Wichtig ist doch nur daß die Rahmennummer clean ist.
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Re: Zulassung / Einzelabnahme §21 / ohne Papiere / ausländische Papiere

Beitrag von Krabat »

Spechthase_2016 hat geschrieben: Di 9. Nov 2021, 19:16 Mit der Auflistung wollte ich eine todsichere Liste erstellen, dass wirklich jeder weis was er auf der Behörde oder bei der Prüfstelle benötigt.

In den meistens Foren steht nur Dünnschiss und Halbwahrheit oder die Klassiker wie "mein Kollege blablabla"
Schön, dass Du uns deine Sichweise der Dinge darlegst. ABER:
Todsicher ist nur, dass es (offensichtlich nicht nur) hier in diesem Forum die verschiedensten Erfahrungen mit dem Thema gibt. Das hat nix mit Diarrhoe oder Halbwissen zu tun. Daher vielleicht mal ein wenig mehr Zurückhaltung walten lassen.
Den Unterschied von Therorie <-> Praxis lehrt uns das Leben und die Verwaltung :::::mm .

Gruß

Krabat
- - - „An all unserem Ärger sind andere schuld. Das beste Mittel aber, um bei guter Laune zu bleiben,
ist die stets richtige Erkenntnis, daß man selber nichts taugt.“ - - -
―Wilhelm Busch -

- - - Ich mag Sarkasmus, weil es verboten ist dumme Leute zu verhauen. - - -
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