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Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: So 5. Apr 2009, 15:19
von Obelix
Hallo zusammen,
nach einigen Monaten der Schrauberei ist es nun bald soweit: Meine 59'er Touren ist komplett restauriert und es ist auch keine (brauchbare) Schraube übrig geblieben :D Nun stehen also Vollabnahme und TÜV an. Im vorhandenen DDR-Brief ist die Gute als Seitenwagenmaschine ausgewiesen. Allerdings habe ich momentan keinen Seitenwagen, will jedoch später ggf. einen anbauen. Zu meiner Frage: Was muss ich der Dekra/dem TÜV vorlegen und was muss genau im Brief/Schein eingetragen werden, damit ich den Eintrag "Beiwagenbetrieb möglich" erhalte und trotzdem erstmal solo fahren kann? :?: Im AWO-Forum habe ich bereits ähnliche Beiträge gefunden, aber so ganz 100% sicher bin ich noch nicht. Besten Dank schonmal vorab!

Re: Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: So 5. Apr 2009, 15:51
von HiPo
hallo


eintragung "WW" wahlweise

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Groß Micha

Re: Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: So 5. Apr 2009, 16:10
von Obelix
Hi Micha, super + danke. Muss ich mir also schon einen Seitenwagentyp (Stoye, Typ xyz) raussuchen oder gibt's den Eintrag "wahlweise m. Seitenwagen" auch ohne Typenbezeichnung? Gruß, Obelix

Re: Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: So 5. Apr 2009, 16:29
von HiPo
hallo

Seitenwagentyp ist bei mir eingetragen weil der eigentlich für ne "MZ-ES" ist , war :lol:

müste mit original SW auch ohne Typ gehen

also immer schön freundlich :D bei der Vollabnahme dann wird datt schon :mrgreen:



Gruß Micha

Re: Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: So 5. Apr 2009, 17:07
von Obelix
Alles klar, schön freundlich kann ich :D Ich werd mir zur Sicherheit noch ein Stoye-Datenblatt besorgen (falls ein bestimmter Typ eingetragen werden muss) und dann schaun mer mal ;) Nochmal danke + bis die Tage

Re: Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: So 5. Apr 2009, 17:17
von torsten65
Hallo Obelix,

ich glaube nicht, wenn du ohne Seitenwagen vorfährst, dass der dann eingetragen wird. Soviel ich weiß, tragen die zusätzlich zum Typ immer noch die Fahrgestellnummer des SW in die Papiere ein. Die wurde bei mir z.B. auch immer beim TÜV kontrolliert. Da wirst du wahrscheinlich dann, wenn du einen SW dranhast, nochmal hinfahren müssen. Sollte es dir trotzdem gelingen, kannst du ja mal Bescheid geben, wie du das erreicht hast.

Gruß torsten65

Re: Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: So 5. Apr 2009, 17:45
von Obelix
Hallo Torsten,

danke für die Info - bleibt mir wohl nur der Versuch ;) Ich melde mich mit dem Ergebnis, kann aber noch ein zwei wochen dauern. Gruß, Obelix

Re: Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 12:05
von akkon
Hallo Obelix,

bei mir hat der TÜVer den wahlweisen Beiwagenbetrieb auch nicht eingetragen. Dafür mußt du den BW dabei haben. Ist aber kein Problem. Einfach später mit BW vorbei fahren und nachschauenlassen ob alles ok ist. Dann bekommste ein Schreiben und kannst dann deinen Brief ändern lassen.

Gruß Ekki

Re: Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 18:03
von bavaria blue
Hallo, bei mir steh Anzahl der Sitze 3 drin reicht das nicht?

Re: Abnahme und TÜV - Beiwagenbetrieb möglich

Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 20:04
von braendel
Reicht nicht !

gruß - willi