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Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Di 2. Apr 2024, 21:03
von Charly2906
flar hat geschrieben: Di 2. Apr 2024, 17:58
und wie kommt das Landeswappen auf das Kennzeichen ?
.
ja wie wohl ?
Einfach aufkleben ....

Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 00:10
von Loudpipessafelives
Und die Tüvplakette?
Am Zweizylinder EZ 91 hatte ich die Eintragung von der DEKRA, das hat die Zulassungsstelle gar nicht interessiert. Inaugenscheinnahme mit einer Mitarbeiterin, und da es tatsächlich so war mit den Platzverhältnissen hat sie es genehmigt.
Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 00:46
von Charly2906
Langsam nervt es , nur mal so sag

Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 06:12
von Loudpipessafelives
Das heißt, ein Fahrzeugdieb braucht die"Wechselkennzeichen" gar nicht mehr stehlen...
Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 12:10
von Charly2906
Loudpipessafelives hat geschrieben: Mi 3. Apr 2024, 06:12
Das heißt, ein Fahrzeugdieb braucht die"Wechselkennzeichen" gar nicht mehr stehlen...
Nöö

wichtig ist ja was im letzten Tüvbericht steht.
Ich hatte tatsächlich vor 3 Jahren eine Maschine gekauft die noch 18 Monate TÜV hatte ( laut Kennzeichen )
Ich also zur Ummeldung.
Die Zulassungsstelle schaut in den Computer, weil ich den Tüvbericht nicht bei hatte und stellt fest das die Karre seit 2 Jahren abgemeldet war.
Zum Glück (für mich) gab die Dame mir die Papiere zurück

.... na bin gleich zum Verkäufer, der wusste angeblich nicht's davon .... hat mir aber ganz schnell das Geld zurück gegeben.
Seitdem .... immer erst die Papiere checken
Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 12:56
von Loudpipessafelives
M.W. hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, und eine Vollabnahme wird erst nach 7 Jahren Abmeldung fällig.
Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 16:08
von Charly2906
Wenn du die Maschine auf deinen Namen ummelden willst wirst du wohl oder übel den Fahrzeugbrief und das letzte Tüvgutachten vorlegen müssen.
Jedenfalls in Berlin.
Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 17:55
von Loudpipessafelives
Wenn du die Kiste abgemeldet hast, und in der Zeit ist der TÜV abgelaufen, musste erst TÜV neu machen im abgemeldeten Zustand und nachher anmelden.
Wenn Deine Neuerwerbung abgemeldet war, konnte er Dir keinen Fahrzeugschein mitgeben. Der bei einem angemeldeten Fahrzeug dazugehört.
Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 18:59
von Charly2906
Charly2906 hat geschrieben: Mi 3. Apr 2024, 12:10
Ich hatte tatsächlich vor 3 Jahren eine Maschine gekauft die noch 18 Monate TÜV hatte ( laut Kennzeichen )
Ich also zur Ummeldung.
Die Zulassungsstelle schaut in den Computer, weil ich den Tüvbericht nicht bei hatte und stellt fest das die Karre seit 2 Jahren abgemeldet war. ...
Bitte nochmal ganz in Ruhe lesen.
Das Fahrzeug hatte Papiere und auch ein Kennzeichen. Ich wollte es Ummelden und nicht anmelden.
Nur einen Halterwechsel ... dabei wurde festgestellt das die TÜV Plakette gefälscht war und das Fahrzeug schon 2 Jahre "schwarz" gefahren wurde.
Re: Morgen gehts zum TÜVermann
Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 20:08
von SvenBrb
Hallo
Ich war ja nun gestern in meiner Stammkneipe und habe mit meiner prüfenden Person des Vertrauens gesprochen.
Er meinte in Brandenburg gibt es diesbezüglich wohl eine Einigung der Zulassungsstellen zur Erteilung des 125er Schildes für oldtimermotorräder.
Begründung
Ausleuchtung des Kennzeichen du 6 Volt bordnetz bei größeren Kennzeichen nicht gegeben.
Allerdings ist das wohl nur hier so.
Weil Zulassungen ja Ländersache sind.
Auf Gleichheitsrecht kann man sich auch nicht berufen.
Vielleicht hilft ja der kleine Tip den einen oder anderen bei der nächsten vollabnahme
Grüssee