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Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 4. Dez 2025, 22:12
von X71

Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 4. Dez 2025, 22:42
von Uwe2001
Nachdem ich nun etwas länger den "Absatz 2 " gesucht habe bin ich ganz oben unter (2) fündig geworden und nehme an das es gemeint ist.

" (2) Einem Kraftrad, das vor dem 1. Januar 1959 erstmals in den Verkehr gekommen ist und dessen Hubraum 50 Kubikzentimeter übersteigt, sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d zuzuteilen, es sei denn, der Halter beantragt etwas anderes."

LG

Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 4. Dez 2025, 22:44
von flar
wolfgangZuri hat geschrieben: Do 4. Dez 2025, 21:48 Nehme noch Argumentationshilfen entgegen.
Sie hat ja keine direkte Kennzeichenbeleuchtung, sondern nur eine indirekte. Und dann nur 6 Volt. Das reicht leider nicht für das große Kennzeichen. Früher waren die ja auch kleiner und für die damalige Größe war die Beleuchtung ausgelegt.

Ich habe damals bei der Zulassung einfach gesagt, dass selbst das kleinste Motorradkennzeichen zu groß ist und nicht hin paßt. Daher hat mir die junge Dame dann das 125iger gegeben. Selbst das war mir zu groß, aber sie sagte: Kleiner geht wirklich nicht, dass ist das kleinste. Und sie erwähnte noch, dass ich dann auch keine Steuern zahlen muss.
War aber ein Fehler. Als ich ein neues benötige, da beim alten schon Teile wegvibriert waren und die Menge der Niete begannen das Kennzeichen zu überdecken ist es dann aufgefallen.

LG aus Würzburg
ralf

Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Fr 5. Dez 2025, 13:50
von Tekkx
Uwe2001 hat geschrieben: Do 4. Dez 2025, 22:42 Nachdem ich nun etwas länger den "Absatz 2 " gesucht habe bin ich ganz oben unter (2) fündig geworden und nehme an das es gemeint ist.
(...)
Ja, richtig! In ALLEN Gesetzestexten ist der "Absatz" durch eine Zahl in Klammern gekennzeichnet.

Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Fr 5. Dez 2025, 20:13
von Simi1978
Ich habe eine 1960er Sport. Bei mir hat folgender Trick funktioniert: Ich hatte mir vorab ein Kennzeichen reservieren lassen und eine kleines gleich zur Zulassung mitgebracht. Sämtliche Unterlagen (TÜV-Protokoll, eidesstattliche Versicherung über Verlust der Originalunterlagen, Kaufvertrag usw.) mit dem kleinen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle vorgelegt. Keine Fragen gestellt und das Thema gar nicht angesprochen - ging alles glatt durch.
Gruß Simi

Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Fr 5. Dez 2025, 21:26
von schmerztablette
Moin,
ich hatte ja auch ein Geschiß mit dem Kennzeichen. Bei mir lief es so:
1. Großes Kuchenblech dran geschraubt und zum TÜV. Warum? Weil schon, bauart bedingt, total verbogen durch Kotflügel & Co.
2. Das Einreiß, -oder Abscherverhalten durch die Verbiegung und Vibration dem TÜV'er verdeutlicht.
3. Ausleuchtung beim TÜV in Frage gestellt.
Schon durfte ich auf's Landratsamt Roth mit nem kleinen Wisch vom TÜV und bekam das 125er.

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@flar: Das mit der (Nicht) Steuerbefreiung wußten die bei Euch echt nicht? Das is ja der Hammer. Das hätte ich eher in unsere Gegend gepackt, denn die hier wissen alle nicht was eine AWO ist.
Aaaaaber. Es muß irgendwie eine Möglichkeit geben. Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaub in Buckow ein neues Kennzeichen in alter Form gesehen zu haben.... und zack gesucht & gefunden.... Hab ich's doch gewußt.

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Gruß Andre

Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Sa 6. Dez 2025, 10:37
von Bin Dabei
Ist ne Art Urkundenfälschung!

Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Sa 6. Dez 2025, 10:38
von Bin Dabei
War doppelt

Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Sa 6. Dez 2025, 11:49
von andreas*w
Bei der Zulassung in Leipzig war das alles recht einfach.
1. Versicherungszusage eingeholt
2. Wunschkennzeichen online bei der Zulassungsstelle bestellt
3. Kleines Kennzeichen machen lassen
4. Mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV
5. Mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle. Fahrzeug vorführen ist Pflicht
6. Der Amtsleiter oder was auch immer diese Person ist und eine zweite Amtsperson ( es gilt das vier Augenprinzip) haben das Fahrzeug sich angeschaut und mit dem Kopf genickt
7. Den ganzen Kram bezahlt und alles war gut

Re: Kleines Kennzeichen

Verfasst: Sa 6. Dez 2025, 12:29
von Tourenrob
Hi andreas,

verstehe ich das richtig, du konntest dir das Kennzeichen anfertigen lassen, ohne einen Schein von der Zulassungsstelle vorweisen zu können?
Hier haben sie mich beim Schilderpräger wieder weggeschickt, da ich keinen "Erlaubnisschein" zur Prägung vorweisen konnte!?

Gruß, der T-Rob