Habicht64 hat geschrieben:Wer kann mir sagen wie ich (in Baden Württemberg) an eine kleines Kennzeichen komme?
Der Vorbesitzer von meiner AWO hatte eins (in NRW) Auf Nachfrage beim Amt hieß es beim Landratsamt direkt in Pforzheim nachfragen, aber dort wurde ich auch abgwiesen.
Das große Kuchenblech sieht einfach Scheiße aus! Vielleicht hat jemand einen Tip für mich!
lies mal das....
Tip: Lassen Sie sich soviele Optionen wie möglich direkt bei der Ganzabnahme in den Brief eintragen (andere Reifengrössen, Sozius- oder Beiwagenbetrieb etc.. Nachträgliche Eintragungen sind sehr teuer geworden; Sie müssen dann TÜV und Zulassungsstelle hintereinander bemühen.
Grundsätzliche Regeln
Grundsätzlich muss das Fahrzeug den Vorschriften entsprechen, die am Tag der ersten Inbetriebsetzung gültig waren. Wenn bestimmte Dinge zu dem Tag nicht in der Zulassungsordnung aufgeführt waren, gibt es dafür keine Regel (gilt zum Beispiel für die Geräusch- und Abgasemissionen). Aber ein vernünftiger Umgang mit diesen Freiheiten hilft, diese zu bewahren.
Desweiteren muss das Fahrzeug nicht nur zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Regeln entsprechen, sondern jederzeit, wenn es im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird. Halter und Fahrer sind gleichermassen verantwortlich.
K leines Kennzeichen für grosse Motorräder: (> 125 cc)
Wer das kleine, stilechte Kleinkraftradkennzeichen (160 x 240 mm) an seinem Motorrad befestigen möchte, muss 2 Regeln kennen. Erstens: das Motorrad muss vor dem 1.Juli 1958 erstmals in Betrieb genommen worden sein. Und zweitens muss das Original-Rücklicht montiert sein (oder eines, das der Prüfer als ein solches identifiziert), welches i.d.R. nicht für eine hinreichende Beleuchtung des grossen Kuchenblechs (min. 240 x 240 mm) ausgelegt ist. Der Satz, den der Prüfer in den Prüfbericht einträgt und der dann später im KFZ-Brief und -Schein vermerkt ist, muss lauten:
Kennzeichen gemäss Paragr. 72 STVZO nach Muster A der Anlage V zur STVZO (Kleinkradschild)
Blinker:
Das Motorrad muss mit Blinkern (2 sog Ochsenaugen in den Lenkerenden oder je 2 vorn und hinten) ausgerüstet sein, wenn es nach dem 1.Juli 1961 erstmals zugelassen wurde.
Tachometer:
Der Prüfer hat generell das Recht, einen Tachometer zu verlangen, wenn die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt. Bei ganz alten Motorrädern verzichtet er aber schon mal darauf, das ist der sogenannte Ermessensspielraum.
Beleuchtung:
Wenn das Fahrzeug werksseitig nicht mit elektrischer Beleuchtung ausgerüstet worden ist, müssen wir das auch nicht haben. Jedoch hat der Prüfer bei Motorrädern ohne elektrische Beleuchtung oder mit Karbidlampe(n) das Recht, im Prüfungsbericht die Fahrt bei Dämmerung, Nacht oder Nebel auszuschliessen. In jedem Fall muss ein ausreichend grosser Rückstrahler am Fahrzeug und ggfs. am Seitenwagen montiert sein.
Bremsen:
Es müssen am Fahrzeug zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen angebracht sein, ansonsten verweigert der Prüfer i.d.R. die Erstellung eines positiven Berichtes. Diese müssen jedoch nicht, und das ist die eigentlich gute Nachricht, auf jeweils das Vorder- und das Hinterrad wirken. Viele Fahrzeughersteller (z.B. Wanderer) waren bis zum Beginn der 20iger Jahre ja der Meinung, eine Bremse im Vorderrad sei sehr gefährlich!
Spiegel:
Sie müssen mindestens einen Spiegel links montieren, sonst wird aus der Prüfung nichts!
Hupe:
Um die Installation einer Hupe kommen Sie auch nicht herum. Es darf aber sehr wohl eine wirksame Ballhupe sein.
Diebstahlschutz:
Das Fahrzeug muss wirksam gegen Diebstahl gesichert werden. Dazu kann ein mechanisch wirkendes Schloss fest montiert sein (z.B. Lenkradschloss). Falls Ihr schönes Stück dies noch nicht hat, dürfen Sie auch ein loses Schloss mitführen , was der Prüfer aber i.d.R. im Brief vermerkt.
Sozius:
Wer mit seiner Süssen auf dem Sozius ausfahren möchte, muss diesen fest (meistens auf dem Gepäckträger) installiert haben. Ferner muss es auch zwei Fussrasten (auf jeder Seite eine!) geben. Der Halteriemen darf nicht starr sein, sondern muss flexibel ausgelegt sein. Falls auch mal die Süsse mit Ihrem Allerliebsten auf dem Sozius fahren soll, weiss er dies im Falle eines Falles zu schätzen... Ich habe jedoch noch nie einen Prüfer gesehen, der dies wirklich kontrolliert hat. Im Zweifel würde ich es hier auch einmal darauf ankommen lassen (ich sitze