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Re: kleines Nummernschild

Verfasst: So 3. Dez 2017, 10:30
von Meki
Hier in Berlin geht es mit den kleinen Nummernschild nicht. Die Mitarbeiter auf der entsprechenden Behörde denken hier immer noch, das sie das ausschließliche Sagen haben. Sie vergessen aber das sie eigendlich unsere Angestellten sind - immerhin werden sie von uns bezahlt. Das erklär aber mal einen Beamten und/oder Angestellten einer Behörde. Das wollen die ja nicht hören.
Hier ist es jedenfalls frustrierend.
Schönen 1. Advent

Re: kleines Nummernschild

Verfasst: So 3. Dez 2017, 13:56
von Roadrunner
Meki hat geschrieben:Hier in Berlin geht es mit den kleinen Nummernschild nicht. Die Mitarbeiter auf der entsprechenden Behörde denken hier immer noch, das sie das ausschließliche Sagen haben. Sie vergessen aber das sie eigendlich unsere Angestellten sind - immerhin werden sie von uns bezahlt. Das erklär aber mal einen Beamten und/oder Angestellten einer Behörde. Das wollen die ja nicht hören.
Hier ist es jedenfalls frustrierend.
Schönen 1. Advent
Hallo Meki ,

dir auch einen schönen 1. Advent , wie auch allen anderen Forumsmembern !

Es wäre mal schön zu wissen wie bzw. unter welchen Umständen Dir das kleine Kennzeichen verwehrt wurde. Wichtig dazu wären Angaben zum BJ. , eventuelle Gutachten , Zustand der Maschine (Original oder Umbau ) und die ablehnende Zulassungsstelle. Falls Du das preisgeben möchtest, gern auch per PN , würde ich dies an den VfV Forstand weiterleiten. Diese sammeln Verstöße gegen die Regelung um Druck zu machen ,dass die allgemein durchgesetzt wird. Warscheinlich müssen die Leiter entsprechender Stellen erst einen aufs Dach bekommen. Geht aber nur mit nachvollziehbaren Meldungen von Betroffenden.

Gruß Ralf

Re: kleines Nummernschild

Verfasst: So 3. Dez 2017, 17:25
von de pommersche jung
Moin,
Roadrunner hat geschrieben:... Warscheinlich müssen die Leiter entsprechender Stellen erst einen aufs Dach bekommen. Geht aber nur mit nachvollziehbaren Meldungen von Betroffenden.

Gruß Ralf
Da mich ja mit hiesiger Zulassungsstelle auch eine tiefe Haßliebe verbindet :::::d habe ich der Chefin letzte Woche eine entsprechende mail geschickt, auf die Sachlage hingewiesen und um Aufklärung über die momentane Verfahrensweise gebeten. Werd sie die Tage nochmal erinnern. Bei ::: schick ich Dir gern Anfrage und Antwort, Ralf, das bin ich ihr nun wirklich mindestens schuldig :::::c

Gruß, Stefan

Re: kleines Nummernschild

Verfasst: So 3. Dez 2017, 19:16
von Deleted User 4197
Kennt ihr diesen Artikel:

http://motorrad.wikia.com/wiki/Kennzeichen

Und zudem gib es dies, was ich kenne und akzeptiert wird:

die kleinen Kennzeichen in der Größe der 80er-Schilder werden nur an Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1958 vergeben. Grund ist die zwei Jahre davor erfolgte Einführung der Kuchenbleche. Mit ihnen wurde der 300 mm-Mindestabstand der unteren Kennzeichenkante zur Fahrbahn nicht mehr eingehalten, da die Rückleuchten der Motorräder damals noch sehr niedrig lagen. In solchen Fällen bekamen die Motorräder ausnahmsweise kleine Kennzeichen. Darauf besteht aber kein Anspruch, die Vergabe liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.

Was kenn ihr für eine Offizielle Regel, gegen die eurer Meinung nach verstoßen wird?

Gruss Stefan

Re: kleines Nummernschild

Verfasst: So 3. Dez 2017, 21:58
von Meki
Also erst mal soviel: meine ouren ist Bj. 53, original aufgebaut. Der rest erfolgt im Frühjahr, da sie erst mal auf einen Freund in WB zugelassen ist.
Gruß

Re: kleines Nummernschild

Verfasst: So 3. Dez 2017, 22:20
von Deleted User 4197
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 60a StVZO
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Leider ist in der aktuellen StVZO dieser weggefallen.

"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3918) geändert worden ist"

https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... 10012.html

Dazu jetzt:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... age_4.html

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt ...

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Re: kleines Nummernschild

Verfasst: So 3. Dez 2017, 22:39
von der Thomas
Hallo in die Runde,
Bei mir ging es in Berlin problemlos ... hier wie ich es im Beitrag Werkstattbericht schon mal geschildert hatte...
Re: Werkstattbericht
von der Thomas » Mi 30. Aug 2017, 21:31
Hallo Mekki,
meine hab ich 2015, nach Restauration und Vollabnahme, in Berlin zugelassen! ... also bei mir war es so, mit Moped zum TÜV, gefragt, ob er Kleinkraftrad Kennzeichen eintragen kann? ... von ihm aus wurde dies dann Bauartbedingt eingetragen... Zulassungsstelle angerufen, wie es dann damit ist, gesagt bekommen, ich müsste damit vorfahren, damit begutachtet werden kann... gesagt getan, musste noch irgendeinen Sonderantrag ausfüllen, Karre vorstellen, es wurde mit Zolli nachgemessen (da auch ich Baldaufreflektor dran habe) ...es passt also nur Kleinkraftradkennzeichen zwischen Rücklicht und Reflektor! Also ohne Probleme genehmigt und gut!

Gruß Thomas

Re: kleines Nummernschild

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 12:26
von feuereisen
sporti hat geschrieben:
Ich persönlich finde Innovationen gut:
http://www.myschwalbe.com/?gclid=Cj0KCQ ... _AEALw_wcB
Aber klar, der Sound der AWO ist zu erhalten ;;;
AWOMD hat geschrieben:Die Schwalbe habe ich auch gesehen, kommt doppelt gut. Das gleiche macht glaube ich in Dresden einer mit dem Trabant. Nen schönen 600er Kugelporsche als Elektroauto für den Arbeitsweg. Das hat auch was.
Wie schon so oft frage ich mich warum hier einige AWO fahren...
Weil "RETRO (Design) gerade IN ist ? Weil Vintage, Shabby etc. zum hippen Leben gehört ? Weil man unbedingt mit der "Mode" gehen muss ? Anders kann ich mir solche Aussagen nicht erklären....

Eine AWO muss nach Benzin riechen,
- das Gefühl wenn einem der Sprit beim Tippen über die Finger rinnt,
- der sanfte Druck auf den Kicker um den Totpunkt zu suchen,
- das kräftige Kicken,
- das patschen wenn man nicht ordentlich getreten hat,
- der ersten Motortöne nach dem Start,
- das schütteln der Maschine bei untertourigem fahren,
- die kleine unterwegs behobene Panne,
- eben fahren wie vor 60 Jahren mit allen Sinnen und im Grunde das Gefühl Herr über diese alte Mechanik / Verbrennungsexplosionen zu sein - das macht es aus (egal bei welchem alten Fahrzeug).

Der E - Rotz kann das nicht und jedes alte Fahrzeug das derart verunstaltet wurde ist eines zuviel !
Wer elektrisch fahren will soll sich so nen modernen Designunfall kaufen, die alten Mühlen und damit auch den Sprit denjenigen überlassen die das oben beschriebene "Fühlen" eines Fahrzeugs zu schätzen wissen...

Das zu all dem ein kleines Kennzeichen so wie damals gehört versteht sich von selbst... zum Glück wohne ich in Brandenburg - da hat sogar die ETZ ohne Bettelei und Sondergenehmigungen ein kleines KZ bekommen.. und das schon seit Jahren bis heute nach geltendem Recht :
sporti hat geschrieben:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 60a StVZO
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Leider ist in der aktuellen StVZO dieser weggefallen.
.....

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt ...

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Dort in der Anlage 4 ist unter Punkt 4 "Ergänzungsbestimmungen" aber auch folgendes aufgeführt:


".... Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist."


Es empfiehlt sich oft Texte/Gesetze bis zum Ende zu lesen...

Re: kleines Nummernschild

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 14:34
von Deleted User 4197
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... age_4.html

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen

Meki hat geschrieben: Schönen 1. Advent
Jup Meki, jetzt solltest du vorbereitet sein. ;;;;;;
feuereisen hat geschrieben: Es empfiehlt sich oft Texte/Gesetze bis zum Ende zu lesen...
Klaro, wie recht du wieder hast, zum *Glück hast du alles rausgesucht und hier weiter geholfen! Leider habe ich es im Eifer des Gefechtes vor Lauter § übersehen, aber zum *Glück warst du da! Damit ist es ja nun sauber geklärt.

:::::m *Zum Glück ... ;,; ;:;:;

Tja, warum fahren hier manche AWO? Warum finden manche Innovationen gut? Warum lieben Frauen Frauen oder andere Beispiele? Warum trauen sich einige Ihre Meinung zu sagen...
feuereisen hat geschrieben: - eben fahren wie vor 60 Jahren mit allen Sinnen und im Grunde das Gefühl Herr über diese alte Mechanik / Verbrennungsexplosionen zu sein - das macht es aus (egal bei welchem alten Fahrzeug).
Fahren wie vor 60 Jahren, aber denken von heute, aber kann jeder selbst entscheiden, deswegen sollte man keinen hier im Forum oder im persönlichen Leben verurteilen.

Re: kleines Nummernschild

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 18:41
von feuereisen
Ahh ein Unwort des Jahres 2015....
Du kannst Gesetze raussuchen wie Du lustig bist... wenn aber am Ende der Mühe ne Falschinfo oder ne Halbwahrheit wie oben steht nützt das niemandem.
Um zu dem Thema hier beizutragen bzw. die Fragestellung zu beantworten ist das Wissen um diese "Ergänzungen" genau der Punkt der einen im Kampf mit willkürlichen Behördenmitarbeitern u. U. weiter bringt. Letztendlich und wie schon zur Genüge geschrieben liegt es immer noch im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters auf der Zulassungsstelle.

Ich kenne im übrigen die betreffenden Passagen weil ich beruflich/privat bisher oft auf diese in meinem letzten Beitrag schon verlinkten Ausnahmen in der FZV /StVZO zurückgreifen musste.