Zitate aus einem Rechtsforum von Usern mit ähnlichem Fall. Zur Frage: kann ich vorhandene Marken abändern ohne an Markenrechte zu stoßen
verkauf [ von T-Shirts] mit dem Aufdruck
- Hugo Bozz statt Hugo Boss, aber gleiche Schrift etc.
- das bekannte M aus MCDonalds, aber statt McDonalds steht McDödel
- das Pepsi Logo mit anderen Farben und einer zusätzlichem Text "Cola"
Die Benutzung von Zeichen, die "bekannten" Markenzeichen "ähnlich" sind für Waren ( T-Shirts ), die den für die Marke geschützten Waren ( Textilien, Limonade) sind, kann von den Inhabern der bekannten Markenzeichen untersagt werden, sofern ohne Rechtfertigungsgrund in unlauterer Weise die "Unterscheidungskraft ausgenutzt" oder die "Wertschätzung beeinträchtigt" wird.
( Die deutsche Regelung des § 14 Absatz 2 Nr.3Markengesetz zum erweiterten Schutz für im Inland bekannte Marken gilt gegenüber Nachahmungszeichen für Waren, die denjenigen unähnlich sind, für welche "die bekannte Marke Schutz genießt". Dagegen ist der Wortlaut der EU-Markenrechtsrichtlinie, mit der den Mitgliedsstaaten erlaubt wird, bekannten Marken einen erweiterten Schutz einzuräumen:
Die Mitgliedstaaten können ferner bestimmen, daß es dem Inhaber gestattet ist, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke eingetragen ist, wenn diese in dem betreffenden Mitgliedstaat bekannt ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
Vermutlich ist sowohl die Marke "HUGO BOSS" als auch das Pepsi-Logo für Waren eingetragen, die der Ware "T-Shirts"ähnlich sind, sodaß eine Anwendung der Vorschriften zum erweiterten Markenschutz nicht in Frage käme. ( Dann bliebe "nur" zu fragen, ob Deine Zeichen den Originalzeichen so ähnlich sind, daß wegen dieser Ähnlichkeit Verwechslungsgefahr bestünde. )
ich will die Marken nicht verunglimpfen, schlacht machen oder sonstwas negatives!
Das ist Dein Fehler ... denn (nur) wenn Du Marken mit einem anerkennenswert kritischen Hintergedanken mit Deinen Nachahmungen "schlecht" machen würdest, könnte in dieser "Denkleistung" eine rechtfertigende Inanspruchnahme des Grundrechts auf Meinungsfreiheit/Kunstfreiheit gesehen werden, siehe z.B. das Urteil des BGH in folgendem Fall:
Ein Marlboro-Werbeplakat, das einen Cowboy mit Spielkarten - einem „Royal-Flash“ - in der einen und einer Zigarette in der anderen Hand zeiget, war im Wege einer Fotomontage verändert worden. Die Überschrift "Großes Marlboro-Poker" wurde durch die Worte: „Großes Mordoro-Poker!" ersetzt. In Höhe des Brustbildes des Cowboys wurde der Text eingeschoben:
„1. Preis: Magengeschwür
2. Preis: Herzinfarkt
3. Preis: Lungenkrebs“
(...)
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß derKläger für eine Kritik am Zigarettenkonsum, den er mit der Herausgabe von Nichtraucher-Kalendern bekämpfen will, das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) inAnspruch nehmen kann. Die öffentlicheAuseinandersetzung mit den Gesundheitsgefahren des Rauchens liegt im Allgemeininteresse. Aktionen, die - wie hier - derartige Gefahren bewußt machen sollen, muß die Tabakindustrie auch dann hinnehmen, wenn ihr die negative Seite des Rauchens allzu einseitig herausgestellt erscheint und sie deshalb Absatzeinbußen befürchten muß. Art. 5 I GG erlaubt dem Kritiker, seinen Standpunkt in dieser Frage überpointiert zur Geltung zu bringen; er ist nicht auf eine ausgewogene oder gar schonende Darstellung beschränkt. Die besonderen Schranken, denen die Aufklärung der Verbraucher über die Güte von Konsumgütern insbesondere durch vergleichende Warentests unterliegt, gelten für Aufklärungskampagnen, wie sie hier infrage stehen, nicht. Dort müssen sie bestehen, weil der Verbraucher einen fairen Produktvergleich erwartet, für den Autorität wissenschaftlicher Untersuchung und Begutachtung in Anspruch genommen wird. Einen vergleichbaren Anspruch auf Objektivität erhebt der Kl. mit seiner Kritik nicht.
Das Kalenderblatt prangert die Beklagte ( = Marlboro ) nicht in diskriminierender Weise an oder würdigt sie gar diffamierend herab. Auch für den unkritischen Betrachter zielt der Aussagegehalt des Kalenderblatts nicht auf die Zigarettenmarke „Marlboro“, sondern er richtet sich gegen den Konsum von Zigaretten schlechthin. Aufgegriffen wird zwar das Werbe-Image der Zigarette „Marlboro“ und ihr sich für das Wortspiel ("Marlboro-Mordoro“) anbietender Markenname; dies aber deutlich nur als Prototyp einer Zigarettenreklame, die nach den unangegriffenen Feststellungen des BerGer. vornehmlich für den jugendlichen Raucher Vorstellungen von Freiheit, Abenteuer und Romantik, von Männlichkeit und Härte mit dem Zigarettengenuß verbindet. In satirischer Umkehrung dieser von der Werbung suggerierten Wertebezüge des Rauchens auf die mit ihm verbundenen Gesundheitsgefahren wird der Betrachter von der Zigarettenmarke „Marlboro“ und der Bekl. als ihrem Hersteller weg- und auf die Phantasiemarke „Mordoro“ als einer „Marke“ hingelenkt, die für die Zigarette schlechthin und die ihr allgemein zugeschriebenen Gesundheitsgefahren steht. Die Absicht, das Werbe-Image der „Marlboro“ auf dieser allgemeinen Ebene nur stellvertretend für die Zigarette zu „entlarven“, steht so deutlich im Vordergrund, daß kein Raum für ein Mißverständnis bleibt, die Kritik richte sich gegen die Bekl. als Herstellerin gerade der „Marlboro“. Auch der Umstand, daß auf dem Kalenderblatt als Beiwerk eine Zigarettenschachtel mit dem Aufdruck „Marlboro“ sichtbar ist, vermag hieran nichts zu ändern; ebensowenig der gedankliche Bezug, den ein die Werbung der Bekl. kennender Betrachter zu der Beklagten herstellt. Die Stoßrichtung des im Kalenderblatt gegen den Zigarettenkonsum allgemein
geführten Angriffs wird dadurch für ihn nicht in Zweifel gezogen. (...)
http://www.fernuni-hagen.de/LGOLSHA/patent/3BGH NJW 1984, 1956.pdf
diese T-Shirts gibt es meines Wissens zu haufe:
Adidas- Adihash
Visa die Freiheit nehm ich mir- Lisa die Freiheit nehm ich dir
aber ob das erlaubt ist?
In diesen Aufdrucken ist wenigstens noch ein winziges Fünkchen inhaltlich-kritischer Auseinandersetzung mit den Originalmarkenaussagen zu erkennen; aber hier?????
in gleicher Schrift wie die das Markenzeichen "Hugo Boss"
l mit dem bekannten M des Markenzeichens McDonald's
in anderen Logo-Farben als das Original-Logo
Als zulässig beurteilt wurde sogar die Verwendung dieser Grafik
http://web.archive.org/web/200202061030 ... k-pi-d.htm
eines auf ein markenrechtlich geschütztes Emblem urinierenden Männchens - weil damit vorrangig eine Meinung verbreitet würde.