Warnblinkanlage Neuzulassung

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master4382

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von master4382 »

Blinker sind vorgeschrieben nach StVZO ab EZ 1.1.62 und das gilt für alle Bundesländer. Könnte also nur bei Ersatzrahmen Probleme geben. Ein Freund von mir musste vor längerer Zeit seinen Oldtimer auch nachrüsten, da BJ. nach Stichtag.

Gruß Holger
fiedelde

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von fiedelde »

mit Frauchen.

sie mit dem überholten neu zugelassenen Mopped und ich mit meinem Gespann gefahren.

km 92 heißt, im Vorfeld die üblichen Runden mit stetig längeren- bis 10km langen- Probefahrten. und dann halt 25km bei km92 Tachostand peng.
Einfahren mit nicht Totaldrehzahl- und -gas. ist klar. Ging bei ca 70kmh im vierten Gang aus.

"Unvorsichtige Fahrweise"... oha.Einiges schon erlebt. Fahre erst seit 3,5 jahren Gespann. Ohne erste irgendwelche Tipps ohne Anleitung. etc. Rechtskurven machen mittlerweile Spaß... (Im Rahmen natürlich, bin kein Schnicker, fahre auch nicht mit Extralast im BW. Muss so gehen.)

Denke mal Materialfehler, fett eingestellt warse schon und lief gut für einen alten Vergaser. Bilde mir bald ein, da Ventile und Führung neu waren zuwenig Spiel zwischen beiden. Hört man oft. (Fachwerkstatt mit Generationen Erfahrung)
Deleted User 141

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von Deleted User 141 »

master4382 hat geschrieben:Blinker sind vorgeschrieben nach StVZO ab EZ 1.1.62 und das gilt für alle Bundesländer.
Ich habs gewusst, :twisted: haaaaa, 98% der Teilnehmer in Danewitz, Lunzenau ... sind Gesetzesbrecher :a:::


Man, seit doch nicht immer so "deutsch" und buchstabengetreu. Für jede An- Verordnung gibt es Ausnahmen und die kann man hier über die SUCHE Funktion sogar irgendwo finden und nachlesen. Ich find´s aber gerade nicht, bin noch so erschrocken weil ich auch ein Gesetztesbrecher bin und der Polizist der das letzte Woche nicht mitbekommen hat; Ist der etwa auch... ???
master4382

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von master4382 »

Ich bin halt selber Prüfer. Da muss man sich mit den Vorgaben ausseinandersetzen, Umsetzung ist dann wieder was anderes. Wieviel AWOs gibt es denn nach BJ. 62. Ich denke, da wird kein Blinkerproblem auftreten.

Gruß Holger
Deleted User 141

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von Deleted User 141 »

Sorry, hab den Zusatz EZ 01.01.1962 übersehen. War mal wieder zu vorlaut ::;;
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feuereisen
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Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von feuereisen »

master4382 hat geschrieben:Blinker sind vorgeschrieben nach StVZO ab EZ 1.1.62 und das gilt für alle Bundesländer.
Gruß Holger
Das mag vielleicht für die "gebrauchten Bundesländer" gelten, aber in der DDR gab es auch nach 62 Motorräder ab Werk ohne Blinker - die MZ ETS z. Bsp. (bis Bj. 1972) - für diese und andere DDR Motorräder ( Awo mit E Rahmen z. Bsp.) gilt der Bestandsschutz laut Einigungsvertrag. Ein fachlich versierter Prüfingenieur sollte so etwas auch wissen... ;-)
Einige Urvölker hatten die Gewohnheit, bei Pandemien ihre Anführer zu opfern, um die Götter zu besänftigen. In so schwierigen Zeiten sollte man wirklich nichts unversucht lassen.
:twisted:
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren

:idea:
Die Grossen hören auf zu herrschen wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
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Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden. (H.Seehofer)
:idea:
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fiedelde

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von fiedelde »

an feuereisen:

bin auch stutzig geworden wegen Blinken und 1962.
Ohne was fest zu behaupten, glaube Blinker sind erst ab den 80ern an Krafträdern vorgeschrieben. Stopplicht erst seit Mitte der 60er.
Mein Gespann zur Wiederinbetriebnahme -Bj 57- ist ohne Stoplicht abgenommen worden. Und das 2009 in Bautzen. .... Stoplicht sähe man bei dem kleinen alten Licht mit 6V eh nicht sehr,...

Ahooo, Langzeitgedächtnis. 1986 Fahrstunde mit ES 125 und Handraushalten bei Abbiegen. Blinker waren keine dran.
master4382

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von master4382 »

Das von mir geschriebene ist für alle Bundesländer gültig und so richtig. Aber zu fast jeder bestehenden Vorschrift gibt es Ausnahmen. Hatte das neulich zu kurz gefasst, da es die AWO nicht direkt betrifft und nur über den Stichtag kann man nur eine erste grobe Einschätzung erhalten. Das was ihr mit der DDR ansprecht ist richtig und durch die allgemeine Betriebserlaubnis durch das KTA der DDR abgedeckt und durch den Einigungsvertrag übernommen wurden, daher auch die 60ig km/h der Simson. (gilt nur für DDR Fahrzeuge) Aber aus der DDR Exportierte Motorräder mit Neuzulassung in den gebrauchten Bundesländern mussten ab dem Stichtag mit Blinkern ausgerüstet werden. MZ konnte man ja bei Neckermann kaufen und diese mussten nachgerüstet werden und müßten so nach geltenden Recht die Blinker auch heute noch haben. Das heißt also das mit Altbestand und weil DDR Fahrzeug ohne Blinker auch später in der DDR so ausgeliefert wurde, kann man einzeln nicht so stehn lassen. Der Ort der ersten Zulassung ob West oder Ost endscheidet. Bringt dann natürlich Vorteile, wenn man keinen Brief hat und Erstzulassung nicht mehr nachvollziehbar ist. Das geschriebene wird aber die meisten älteren DDR Motorräder nicht betreffen. Ich hoffe das ich das einigermaßen mit dem Erklären hinbekommen habe.

Gruß Holger
fiedelde

Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von fiedelde »

saubere Erklärung. Und guter Tipp wegen Ort der Erstzulassung.
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AWO_Ziege
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Re: Warnblinkanlage Neuzulassung

Beitrag von AWO_Ziege »

Moin,

lass die Blinker ruhig dran!!!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Die Awo schüttelt sowieso alles ab, was Sie stört :lol: :lol: :lol:

Du brauchst keine Blinker an der Awo !!!!!!!!!! Und ich würd auch sagen, ab 1.1.62 musst du Blinker dran haben.....theoretisch.... ::: ::: ::: Glaub ich

Gruß Ziege
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