schutzblech

Rahmen, Schwinge, Kotflügel, Ständer, Fußrasten, Ansaugkasten, Werkzeugrolle & Seitenkasten, Steuerkopf
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_JR_
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Re: schutzblech

Beitrag von _JR_ »

Hallo Leute,

zu den Schutzblechen hab ich mal ne Frage, wie lang oder besser gesagt kurz dürfen die denn sein?
Gibt es da offizielle Vorgaben oder liegt das im Ermessen des Tüver`s?
War da nicht mal was mit 45° von der Radachse ?
Baue auch grad einen Hinterradkoti, nicht das er zu kurz wird.
;)

Gruß Jan.
sven

Re: schutzblech

Beitrag von sven »

soweit ich es weiss,richtet sich das nach den prüfrichtlinien ! normaler" tüv" oder nach den neuen" EU tüv".liegt wahrscheinlich am prüfer welche er anwendet.der erste hat mir gesagt etwa 1cm über radmitte und der andere meint ca.20cm von der wagerechten nach oben(ca.45 grad).also 2 völlig andere aussagen vom selben verein !!!!leider muss ich aber ein altes rücklicht (mittig)anbauen um den normalen tüv zu bekommen mit seitlichen nummerschild.habe ich ein neues rücklicht mit eu-prüfzeichen kann es nur nach eu prüfen und dann gibt es für einige sachen auch kein tüv !
ich habe es danach vermieden weiter fragen zu stellen.ich stand da wie ein trottel und verstand nix !aber egal,ich mache es so wie er es möchte und was nach dem tüv ist sehen wir mal.ein riesen problem ist auch das ich ein vollgutachten machen muss.das ist ja nochmal anderst da es nur der tüv machen darf(in ostdeutschland die dekra).danach kann ich änderungen eintragen lassen von jedem prüfen(glaube ich zumindest)!
ich kann nur jedem empfehlen vorher mit dem prüfer zu reden und danach die flex ansetzen.

mfg
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akkon
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Re: schutzblech

Beitrag von akkon »

Hi sven,

du darfs aber dein Vollgutachten machen lassen, wo du willst. Notfalls musste halt in den Osten fahren dort Gutachten machen lassen und dann daheim zulassen ;)

Gruß Ekki
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sven

Re: schutzblech

Beitrag von sven »

richtig ....wo ja ,aber nicht bei wem !geht nur bei tüv und osten dekra(leider)!ich habe hier eine adresse bekommen von einem "blinden" prüfer.der aber kein vollgutachten machen darf(ist nicht vomtüv).ich habe jetzt einen der es macht aber ich muss wie gesagt einiges umbauen( besser rückbauen)und danach kann ich einiges wieder ändern und ´wenn ich das geld nochmal ausgeben möchte bei dem blinder prüfer eintragen lassen.es sind aber nur kleine sachen die ich ändere.das schutzblech werde ich einfach verländern und danach wieder das alte dran.eine alte lape kann ich mir besorgen und danach die neue und fertig.hauptsache erstmal ein bundesdeutschen brief und danach kann ich zb. das kurze schutzblech eintragen lassen(bin mir aber nicht ganz sicher).

sven
Der Auer

Re: schutzblech

Beitrag von Der Auer »

Sven, es steht nirgends, daß du eine hinteres Schutzblech im ganzen verbauen mußt. Schau mal den Chopper vom awoede an. So als Klappstück kannste das auch machen fürn TÜV. Danach einfach wieder abschrauben.
sven

Re: schutzblech

Beitrag von sven »

Der Auer hat geschrieben:Sven, es steht nirgends, daß du eine hinteres Schutzblech im ganzen verbauen mußt. Schau mal den Chopper vom awoede an. So als Klappstück kannste das auch machen fürn TÜV. Danach einfach wieder abschrauben.
du hast sicherlich recht ,nur muss ich es so machen wie er es will und es macht mir keine so grossen umstände.ich möchte und sollte dem prüfer besser nicht sagen wo was geschrieben steht.will ihn ja nicht verärgern.

mfg sven
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FRANK L.
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Re: schutzblech

Beitrag von FRANK L. »

sven hat geschrieben:
Der Auer hat geschrieben:Sven, es steht nirgends, daß du eine hinteres Schutzblech im ganzen verbauen mußt. Schau mal den Chopper vom awoede an. So als Klappstück kannste das auch machen fürn TÜV. Danach einfach wieder abschrauben.
du hast sicherlich recht ,nur muss ich es so machen wie er es will und es macht mir keine so grossen umstände.ich möchte und sollte dem prüfer besser nicht sagen wo was geschrieben steht.will ihn ja nicht verärgern.

mfg sven

......na hoffentlich fragste den prüfer nicht auch noch,welche farbe das mot. haben soll...... ;) ..........


mfg
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