Morgen gehts zum TÜVermann

Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst ja doch nicht lebend raus.
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deckelfp1
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von deckelfp1 »

Loudpipessafelives hat geschrieben: Mo 1. Apr 2024, 20:00 Und bei der Sport ab Bj 60 muss man damit klarkommen? Oder geht auch Einzelfallentscheidung der Zulassungsstelle wegen bauartbedingt nicht machbar in der Größe?
Das hängt vom Personal in der Zulassungsstelle ab...bei uns hier im Bördekreis bei Bj. 60/61 keine Chance für ein LKR Kennzeichen. Anderswo kein Problem...

An der Sport finde ich persönlich 180X200 gerade noch so OK...was soll ich sonst auch sagen... :mrgreen:

Viele Grüße
Komisch, kaum macht man's richtig, und schon geht's. :roll:
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schmerztablette
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von schmerztablette »

Upps Doppelpost.🤔
Zuletzt geändert von schmerztablette am Di 2. Apr 2024, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
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schmerztablette
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von schmerztablette »

Moin.
Ich hab ja das 125er Schild.
Anfangs das große.
1. passte das große gar nicht so richtig und lag hinten am Schutzbech an.
2. Konnten wir die Reiß,- und somit die Verlustgefahr durch die Vibration nachweisen und eben die Biegung.
Das hat dann sogar die Zumpel hinter dem Tresen durchgewunken.
LG Andre
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Hetfield
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von Hetfield »

Hallöchen,
lies mal bei Pleiten, Pech und Pannen das Thema "Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle"
gleich am Anfang ist das Problem und die Lösung für ein kleines Kennzeichen an der AWO beschrieben.
Einzelfallentscheidungen kann man Glück oder Pech haben, lieber denen ihre Gesetze vorhalten.
Grüße aus Merseburg
Hetfield
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von Bausoldat »

psilie hat geschrieben: Fr 29. Mär 2024, 01:06 Nach FZV §79 Satz 2 ist an Krädern vor 1.1.1959 das Leichtkraftrad-Kennzeichen zuzulassen.
Das genau ist ja die Ungerechtigkeit dieses Gesetzes. So etwas an einem imaginären Datum festzumachen ist der reinste Blödsinn. Was macht den ein Oldi-Kradfahrer wenn seine Maschine am 02.01.1959 zugelassen wurde? :::::n Man hätte stattdessen eine Regelung finden sollen die Bauartbedingt auf das Motorrad zugeschnitten wird.
Man kann ohne AWO leben, es lohnt sich nur nicht! (frei nach Loriot)
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von Hetfield »

Nochmal,
es gibt eine Lösung ,
die kostet zwar Geld aber besser als einen Treibanker wie ein Kuchenblech hinter sich her ziehen.
Und über Gesetze kann man diskutieren (aber nicht immer wieder vom Urschleim anfangen) und das bringt auch nichts. Ich stand kurz vorm Herzkasper wegen der Sache, aber das Töchterchen hat ihr kleines Kennzeichen bekommen. Alles gut.
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von feuereisen »

Bausoldat hat geschrieben: Di 2. Apr 2024, 11:57
psilie hat geschrieben: Fr 29. Mär 2024, 01:06 Nach FZV §79 Satz 2 ist an Krädern vor 1.1.1959 das Leichtkraftrad-Kennzeichen zuzulassen.
Das genau ist ja die Ungerechtigkeit dieses Gesetzes. So etwas an einem imaginären Datum festzumachen ist der reinste Blödsinn. Was macht den ein Oldi-Kradfahrer wenn seine Maschine am 02.01.1959 zugelassen wurde? :::::n Man hätte stattdessen eine Regelung finden sollen die Bauartbedingt auf das Motorrad zugeschnitten wird.
So eine Regelung wie in Deinem alten Heimatlandkreis... ;-)
Da haben sie für DDR Motorräder nach ein paar Jahren der zuvor nötigen Eintragung Prgrf. 60 StvO generell das kleine LKR KZ ausgegeben .. Jetzt handhaben sie das laut Aussage nach "Inaugenscheinnahme" was heisst man muss vorfahren und die Mitarbeiter schauen sich die Platzverhältnisse an. So hat auch die ETZ nen kleines bekommen.
Einige Urvölker hatten die Gewohnheit, bei Pandemien ihre Anführer zu opfern, um die Götter zu besänftigen. In so schwierigen Zeiten sollte man wirklich nichts unversucht lassen.
:twisted:
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren

:idea:
Die Grossen hören auf zu herrschen wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
;,;,;,;
Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden. (H.Seehofer)
:idea:
methanol-garage.de
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von awtowelo »

So eine ,,Inaugenscheinnahme,, hatte ich vor zwei Jahren, mein Argument : Das Schild deckt den Reflektor ab am unteren Schutzblechende. Die Antwort der Dame: dann bauen Sie doch den Reflektor über das Rücklicht ans Schutzblech, kein LKR Kennzeichen ! 🖕 Bin betont höflich geblieben und hab mir das Kennzeichen dann zu Hause selbst zugeteilt. Diskutieren wäre eh nur nervig gewesen, man muß halt beim evtl. abmelden das große mit zur Zulassungsstelle nehmen und gut, den TÜV Prüfer interessiert das eh nicht wo er was drauf klebt.
*** SEINE FAMILIE KANN MAN SICH NICHT AUSSUCHEN - SEINE MOTORRÄDER ABER ZUM GLÜCK SCHON ! ***
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von flar »

und wie kommt das Landeswappen auf das Kennzeichen ?
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SvenBrb
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Re: Morgen gehts zum TÜVermann

Beitrag von SvenBrb »

flar hat geschrieben: Di 2. Apr 2024, 17:58 und wie kommt das Landeswappen auf das Kennzeichen ?
Ich glaube mal nicht das die Frage vollumfänglich beantwortet wird.

Zum Thema 125er Kennzeichen.

Die Lösung ist da recht simpel um das zu bekommen.
Ich rede nachher in der Kneipe mal mit meiner Person des Vertrauens über das Thema.
Die Berichterstattung heute fällt dann eher auf morgen.

Grüsse
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