ICWiener hat geschrieben: Di 7. Mär 2023, 20:03
Moin!
Ich habe noch einen frühen Sport Rahmen in der Scheune und überlege, da ein Motorrad draus zu machen. Viele Teile wären auch vorhanden, aber erstmal muss ich mir scher sein, ob das Baujahr 56 oder 57 ist. Bananen Bremshebel und fehlende Beiwagenanschlüsse gabs ja scheinbar auch 57 noch. Hilft die Nummer? Diese ist übrigens am Lenkkopf rechts eingeschlagen. Das "B" steht für Behörde? Mir ist noch die ungewöhnliche Halterung für die Luftpumpe oben aufgefallen, unten ist gar keine.
Moin
wenn ich deinen "Nummer" nach meinem Wissen beurteile: Der Rahmen wurde vom VPKA Neubrandenburg Dienststelle 17 im Jahre 1962 als 7ter "gestempelt".
Das waren normalerweise Ersatzrahmen, die noch auf Lager waren. Eine genaue Zuordnung zu Baujahr ist da nicht möglich, da die Nummern direkt vom jeweiligen VPKA/Dienststelle vergeben wurden.
Ein Problem mit einer doppelten Nummer soltest du da aber nicht haben. Einfach § 21 Gutachten machen lassen und gut.
Was dein Gutachter als BJ einträgt ist abhängig vom Gutachter und deiner Redekunst

Im Osten ist es normalerweise kein Problem das BJ mit "vernüftigen" Argumente zu "wählen".
Nur beim Erstzulassungstag kann man selbst mit den kulantesten Gutachtern (§21) nicht reden :-(
Da ist der 1.7 wohl Gesetz.
Gruß Ekki
PS: §21 hab ich mittlerweile 3 Mal durchgezogen
