Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Erfahrungsberichte leidgeprüfter AWO Fahrer.
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brusgard
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von brusgard »

Drei Motorräder, drei Geschichtchen... aus Unterfranken.

AWO Sport EZ1959 -> Habe Anno 2010 alles versucht ein Kleinkraftradkennzeichen zu bekommen, leider bisher erfolglos.
Selbst ein Gutachten der DEKRA hat nicht geholfen.
Viele Jahre später doch nochmal nachgefragt..., nachdem das Kennzeichen nur noch von Nieten zusammengehalten wird: Letzte Chance lt. Amtsleiterin der KfZ Zulassung "...kommen sie vorbei und wir schauen uns das im Einzelfall an." ;;;;;;;;; (gesagt im April 2021)

AWO T EZ 1957 -> das Gefährt ist zwar alt genug, ABER!..., so sagt der Amtsschimmel "...kleine Kennzeichen bekommen ja nur Leichtkrafträder", doch gibt's aufgrund des Baujahres, nach Einzelfallentscheidung der Amtsleiterin der KfZ Zulassung doch das kleine Kennzeichen, jedoch mit extra kostenpflichtiger Eintragung in der Zulassung.

AWO T EZ 1956 -> kein Problem, die Gute ist alt genug, und sie bekommt das kleine Kennzeichen aufgrund eines ahnungslosen Bearbeiters und gutem Zureden.

Da denk ich mir meinen Teil und freue mich auf´s nächste Mal...
Viele Grüße an all die geplagten Liebhaber von kleinen Kennzeichen
Enrico
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Hetfield
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von Hetfield »

Hallöchen,
es geht weiter:
Ich war am Freitag mit dem guten Stück zur Vorstellung auf dem Amt. die Dame hat das Nummernschild an der Maschine mit dem "Gliedermaßstab" vermessen und dann (sehr freundlich)einen Antrag auf Sondergenehmigung zur Erteilung eines kleinen Kennzeichen (ich meine 240x130mm) beim Landesverwaltungsamt geschrieben und dorthin versendet. In ein paar Wochen bekommt mein Töchterchen Post mit dem hoffentlich bewilligten Antrag und darf dann noch einmal aufs Amt um das Kennzeichen zu tauschen. Natürlich alles Kostenpflichtig.
Die Dame hat mir auch die momentane Gesetzeslage erklärt: bis einschließlich EZ Bj.59 ist ein kleines Kennzeichen kein Problem, Fahrzeuge mit EZ ab Bj.60 bekommen kein kleines Kennzeichen. Dieses müsste mit einer Sondergenehmigung beantragt werden, wenn es begründet werden kann das nur ein kleines Kennzeichen verbaut werden kann. Der TÜV darf eine Empfehlung schreiben, aber es nicht als Eintragung in den Bericht schreiben.
Genau so hats sich zugetragen.
Grüße aus Merseburg und allzeit gute Fahrt
Hetfield
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Tuftufek
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von Tuftufek »

In Polen haben wir ein solches Problem nicht. Laut Gesetz gibt es eine Einheitsgröße für alle Motorräder. 190 x 150 mm
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akkon
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von akkon »

Tuftufek hat geschrieben: Di 3. Aug 2021, 12:48 In Polen haben wir ein solches Problem nicht. Laut Gesetz gibt es eine Einheitsgröße für alle Motorräder. 190 x 150 mm
Deutsche Bürokratie. Die haben noch nichtmal ein ordentliches Wechselkennzeichen hin bekommen.
Die Iren lachen über unsere Kuchenbleche. Da fahren alle motorisierten Zweiräder mit der gleichen Kennzeichengröße rum. Egal ob 125ccm oder 2000ccm. Sind in der Größe vergleichbar mit dem Mopedkennzeichen hier.
Wahrscheinlich sind die Augen und Blitzer in Irland besser.

Gruß Ekki
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Loudpipessafelives
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von Loudpipessafelives »

An der XS bleibt bei mir das echte Kuchenblech mit den großen Buchstaben dran.Ist ja jetzt auch bei Umzug und sogar beim Verkauf möglich. Da könnense gleich erkennen das unsere Beziehung schon ziemlich lange hält.
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Bausoldat
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von Bausoldat »

Hetfield hat geschrieben: Mo 2. Aug 2021, 17:17 Die Dame hat mir auch die momentane Gesetzeslage erklärt: bis einschließlich EZ Bj.59 ist ein kleines Kennzeichen kein Problem, Fahrzeuge mit EZ ab Bj.60 bekommen kein kleines Kennzeichen.
Leider hat sich noch kein Anwalt gefunden, der genau diese Gesetzeslage, die aus den "gebrauchten Bundesländern" 1 zu 1 übernommen wurde, zu hinterfragen. Die Ignoranz der bundesdeutschen Gesetzgebung gegenüber den Realitäten der gelebten Teilung Deuschlands, treibt auch 32 Jahre nach dem Beitritt immer noch seltsame Blüten......

So etwas an einem Baujahr festzumachen, auf die Idee muss man erst mal kommen..... Wenn ich an den Produktionszeitraum der DDR-Fahrzeuge generell denke.........
Man kann ohne AWO leben, es lohnt sich nur nicht! (frei nach Loriot)
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flar
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von flar »

Bausoldat hat geschrieben: Mi 4. Aug 2021, 14:45 Leider hat sich noch kein Anwalt gefunden, der genau diese Gesetzeslage, die aus den "gebrauchten Bundesländern" 1 zu 1 übernommen wurde, zu hinterfragen. Die Ignoranz der bundesdeutschen Gesetzgebung gegenüber den Realitäten der gelebten Teilung Deuschlands, treibt auch 32 Jahre nach dem Beitritt immer noch seltsame Blüten......

So etwas an einem Baujahr festzumachen, auf die Idee muss man erst mal kommen..... Wenn ich an den Produktionszeitraum der DDR-Fahrzeuge generell denke.........
Das hat nix mit neue und gebrauchte Bundesländer zu tun.
Der VFV hat vor paar Jahren stolz verkündet, dass die alte Regelung wieder in Kraft treten soll. Siehe Link. Leider habe die es versäumt sich dafür einzusetzetn, die Regel so zu ändern, dass es nicht das Baujahr entscheidend ist, sondern der Martstart des Modell. Somit sind alle Motorräder betroffen, egal ob deutsch, britisch, tschechich, italienisch usw

https://www.veteranen-fahrzeug-verband.de/archive/6580

ralf
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von burkhardt »

flar hat geschrieben: Mi 4. Aug 2021, 16:37
Bausoldat hat geschrieben: Mi 4. Aug 2021, 14:45 Die Ignoranz der bundesdeutschen Gesetzgebung gegenüber den Realitäten der gelebten Teilung Deutschlands, treibt auch 32 Jahre nach dem Beitritt immer noch seltsame Blüten......

So etwas an einem Baujahr festzumachen, auf die Idee muss man erst mal kommen..... Wenn ich an den Produktionszeitraum der DDR-Fahrzeuge generell denke.........
Das hat nix mit neue und gebrauchte Bundesländer zu tun.
ralf
Das hat schon etwas mit gebrauchten Bundesländer zu tun. Denn außerhalb hat man eben andere Fahrzeuge gebaut, für die die großen Bleche nicht passen. Und da bin ich beim Bausoldaten, sie leben ihren Sieg aus, statt aus zwei reparaturbedürftigen deutschen Staaten einen besseren zu gestalten. Es wären neben dem Sonderstatus für die kleinen Simsons, den grünen Pfeil und dem Ampelmännchen sicher weitere sinnvolle Dinge zu übernehmen gewesen. Mit der Ausweitung der gebrauchten Gesetzgebung auf das Gebiet der DDR hat man die vielen technischen Gegebenheiten im Osten auch in den Paragraphen ignoriert. Und die Gesetzgeber sind weit weg von der Lebenswirklichkeit. Ignorierte Menschen fühlen sich unwohl. Die Beamten pflegen wenig pragmatischen Ansatz. Denn wie man sieht, könnten sie, wenn sie wöllten.
Ja, daß trifft ebenso andere Importfahrzeuge. Jedoch sind die DDR-Fahrzeuge nicht Import! Sie sind Heimatvertriebene :x
Beste Grüße
Carsten
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flar
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von flar »

burkhadt hat geschrieben: Mi 4. Aug 2021, 19:17 Das hat schon etwas mit gebrauchten Bundesländer zu tun. Denn außerhalb hat man eben andere Fahrzeuge gebaut, für die die großen Bleche nicht passen.
NSU Supermax
BMW R50
BMW R26

Keines dieser Modell wurde von seinen Schöpfern mit Kuchenblechhalterung erschaffen.
Und doch müssen auch sie jetzt, sofern sie aus dem Jahr 1959 stammen, mit einem "großen" Kennzeichen umherfahren. Von den riesigen Kennzeichen in den 80igern und 90igern ganz zu schweigen.

Noch mal: Nein, das ist kein Ex-DDR-neueBundesländer-"Heimatvertriebenenmotorräder"-Problem.

ralf
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burkhardt
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Re: Hoher Blutdruck in der Zulassungsstelle

Beitrag von burkhardt »

Ich danke Dir Ralf!

Mit Deinen technischen Argumenten muß ich mich anfreunden.
Die Gesetzgeber haben für die Lebenswirklichkeit in den gebrauchten Ländern eben schon lange wenig Ahnung. Und dem Osten ist es gelungen, sich von seiner Regierung zu trennen. Das sollten wir noch mal gemeinsam probieren. Irgendwie ist die kaum besser als die verjagde. Wer hätte gedacht, daß nicht alles Propaganda war.
Beste Grüße
Carsten
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