Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

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wagner
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von wagner »

Eigentlich bedeutet es nichts, wenn Sachverständiger meint, er müsse dies und das in die Papiere eintragen. Solange es nicht im Gesetz zu finden ist, ist es gerade nicht nötig. Tatsächlich ist die StVZO hier nicht sehr tiefgründig, jedenfalls habe ich bisher nur etwas zur Beleuchtung gefunden.

Auch ja. Was soll denn schon sein, wenn man in einen Unfall verwickelt wird? Die einzige Gefahr besteht darin, dass man sich verletzen könnte oder schlimmer, das Motorrad Schaden nimmt.
Ich kanns nicht mehr hören, das Märchen vom erloschenen Versicherungsschutz. Es ist ein Märchen!
Also sucht mal nach einer Vorschrift, wonach der Beiwagen eingetragen werden muss. Wenn sie keiner findet, kann man also auf eine Eintragung verzichten.
Grüße, Sven
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Bernde
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von Bernde »

... tut mir leid, wenn das jetzt kurz vom Thema weg geht...

Hallo Sven.
Ich hab beides erleben müßen. Erlöschen des Versicherungsschutzes und Unfall mit Personen (Sohn) - sowie "Blechschaden". Glaub mir, dein Satz ... "Die einzige Gefahr besteht darin, dass man sich verletzen könnte oder schlimmer, das Motorrad Schaden nimmt "... wird dir im Halse stecken bleiben, bis du fast dran erstickst, wenn dein Kind nach einem Unfall wochenlang auf der ITS liegt (weil es Glück hatte, zufällig gefunden worden zu sein). Der übrig gebliebene Haufen Schrott? Ganz ehrlich? Vorsichtig ausgedrückt ... DRAUF GESCHISSEN! ...
Wenn dann nach Monaten die Versicherung sagt: "Schutz, sorry aber Nix Schutz, selber bezahlen wegen...,....,.... und ....", dann fängst du an (bezugnehmend auf Märchen) zu hoffen, in einer Zeit zu leben, in der das Wünschen wieder hilft. Wobei du auch schnell feststellst, auch das Geld ist SCHIETEGAL, wenn nur das Kind ne Chance bekommen würde, wieder vollständig oder wenigstens halbwegs zu genesen.

BTT
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, hats halt drin stehen oder den Zettel dabei, tut keinem weh und ist im Ernstfall nicht schädlich. Wer im Falle des Falles rumdiskutieren möchte, muß halt rethorisch gut und/oder Gesetzestextsicher sein.

Grüße und ein schönes Wochenende
euer bernde
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Krabat
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von Krabat »

Jens425S hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 14:56 Was ist, wenn Du damit in einen Unfall verwickelt wirst?
... sehr dünnes Eis!!
Wie Bernde schrieb, solange nix passiert, kannst Du machen oder lassen was Du willst. Aber wehe wenn was passiert, Du lernst Leute & Institutionen kennen, von deren Existenz du noch garnix wustest. :::::ddd
Und Versicherungen leben davon Beitrage zu kassieren und nicht vom Zahlen. Das müsste heutzutage Allgemeinbildung sein :::::yy - oder rumgesprochene Erfahrung.

Ich bin dabei mein S-Gespann aufzubauen und werde das dann auch entsprechend abnehmen und eintragen lassen.

Bernde, mit dem Junior wieder alles im Lot??


Krabat.
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Bernde
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von Bernde »

Möchte das hier nicht zu sehr ausweiten, ist auch 2 Jahre her, aber wir kämpfen noch. Deshalb bin ich in der Frage Blech versus Fleisch noch sehr dünnhäutig. sorry
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wagner
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von wagner »

Ich finde Unfälle mit Personenschaden nicht lustig, erst recht nicht mit Kindern, hab 4 davon.
Hier ging es aber darum, ob ich den Beiwagen, wenn die Maschine dafür ab Werk vorgesehen ist, wirklich eintragen lassen muss. Das ist nur so, wenn das im Gesetzt, der StVZO, irgendwo steht und nicht, weil das der Tüver von nebenan immer so macht. Hab bisher nichts gefunden.
Die Versicherung kann übrigens die Haftung nur verweigern, bzw. Regress nehmen, wenn der Unfall auch auf das nicht zulässige Teil zurückzuführen ist. Steht so im Gesetz! Bedeutet, wenn mir einer die Vorfahrt nimmt und ich fahre mit völlig abgefahrenen Reifen, muss der trotzdem meinen Schaden zahlen. Natürlich bekomme ich bußgeldrechtlich wegen den technischen Mängeln Ärger, aber das sind zwei verschiedene Dinge und zu trennen.
Wenn eine Versicherung nicht zahlen will, muss man sie halt verklagen. Hilft meistens.
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von speedvogt »

Hallo,

Das Problem bei der ganzen Diskussion ist einfach , dass fast jeder von Uns schon schlechte Erfahrungen mit den Technischen Abnahme Dienstleistern gemacht hat, und deshalb den Weg einer Abnahme und Eintragung in die Papiere scheut, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist.
Was die nicht eindeutige Diskussion hier ja letztendlich wiederum nicht geklärt hat.


Gruß Micha
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von DieBergmaenner »

Nur weil man es nicht findet wo was steht ist es nicht immer so wie man sich das wünscht...., Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....., wenn in deinem Papieren kein Seitenwagen steht, sind keine 3 Sitzplätze eingetragen...., fährst du aber zu dritt sollte doch jedem klar sein das dies dann zu Problemen führt....., daher wäre meiner meinung nach eine Eintragung sicher zu empfehlen....
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von Slowrider »

Wenn bei der Maschine ein Beiwagen angebaut werden kann, steht das immer in den Papieren .
Es gibt ja auch Rahmen ohne die Halterungen für den Seitenwagen ..
Der Seitenwagen ist Zubehör und gehört zum Fahrzeug an dem er montiert ist . Die Versicherung rechnet den als Zubehör.
Das Gleiche ist es beim Anhänger am Motorrad.
Durch die Zugvorrichtung ist der Anhänger ein Zubehörteil. Die Kupplung muss in den Papieren eingetragen werden und es empfiehlt sich den Anhänger bei der Versicherung als Zubehörteil zu melden .
Wichtig ist die Eintragung im Schein . Das ist die Antwort vom Dekra Prüfer und mein Versicherungsmensch hat das ebenso bestätigt.
Man sollte also auch den Beiwagen oder Anhänger bei der Versicherung melden, damit im Schadensfall keine Unklarheiten bestehen .
Gruß Rolf
Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller :D
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von Slowrider »

Hab gerade noch in einem anderen Forum dazu einen Beitrag gelesen .
Bei neuen Gespannen wird der jeweilige Beiwagen zum jeweiligen Motorrad eingetragen . Die Eintragung wahlweise mit Beiwagen gibt es wohl nur für Oldtimer.
Will man also an ein neues Motorrad einen anderen Beiwagen anbauen , muss der alte aus und der neue eingetragen werden . Neuere Beiwagen haben eine eigene Fahrgestellnummer .
Eine Eintragung ist immer notwendig.
Der Verfasser des Beitrages war TÜV - Prüfer.

Gruß Rolf
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Bernde
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??

Beitrag von Bernde »

Mein Kumpel ist Prüfingenieur und hat sich auf Oldtimer spezialisiert. Den hab ich gefragt. Er meinte, wenn das Fzg. schon immer als Gespann lief (DDR), muß nichts eingetragen sein/ werden. Neue Zulassung BRD dann Eintragung nötig. Denke mal u.a. aus Gründen die slowrider schon schrieb. Vielleicht hilfts weiter.

gruß bernde
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