Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
- Aurel
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Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
"Ein Beiwagen kann an die für ihn bestimmten Motorräder angebaut werden, sofern das Motorrad laut Hersteller für den Anbau von Beiwagen vorgesehen ist."
Das ist ein Zitat aus dem EMW Forum, über das ich gestolpert bin.Ja, muss ich tatsächlich einen Seitenwagen eintragen lassen? Mein Tourenrahmen hat ja die Vorsehung ab Werk...
Ich würde mir wahnsinnig gern den ganzen Bürokratiemist sparen, den Seitenwagen anhängen und losfahren.
Die Suche im Netz gibt da jedenfalls keine Antwort und mein TÜV Mann ist überfragt.
Vielleicht hat hier jemand einen Hinweis, wo man das mal nachlesen kann.
Gruß Markus
Das ist ein Zitat aus dem EMW Forum, über das ich gestolpert bin.Ja, muss ich tatsächlich einen Seitenwagen eintragen lassen? Mein Tourenrahmen hat ja die Vorsehung ab Werk...
Ich würde mir wahnsinnig gern den ganzen Bürokratiemist sparen, den Seitenwagen anhängen und losfahren.
Die Suche im Netz gibt da jedenfalls keine Antwort und mein TÜV Mann ist überfragt.
Vielleicht hat hier jemand einen Hinweis, wo man das mal nachlesen kann.
Gruß Markus
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- Simson
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
moin,
mit angebautem seitenwagen ändert sich das fahrzeuggewicht, die fahrzeugbreite,
die anzahl der achsen, die anzahl der sitzplätze, und vom fahrgefühl gar nicht zu reden, ....
deshalb solltest du im schein eintragen lassen: wahlweise mit seitenwagenbetrieb möglich,
wichtig ist dabei das wörtchen wahlweise.
in dem sinne
gruß von mir
simson
mit angebautem seitenwagen ändert sich das fahrzeuggewicht, die fahrzeugbreite,
die anzahl der achsen, die anzahl der sitzplätze, und vom fahrgefühl gar nicht zu reden, ....
deshalb solltest du im schein eintragen lassen: wahlweise mit seitenwagenbetrieb möglich,
wichtig ist dabei das wörtchen wahlweise.
in dem sinne
gruß von mir
simson
Hommage an die mit ein paar Kilo 's zuviel:
" Wenn Du Dein Gewicht halten willst, mußt Du auch essen, wenn Du satt bist. "
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- Aurel
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Hallo Simson,
uhhhh, ich weiß das dies eine Gummifrage ist.
An jedes Auto mit eingetragener Anhängerkupplung darf ich einen fast beliebigen Anhänger anhängen, Achsen und Gewicht und Länge ändern sich und alles ist gut und keiner meckert.
uhhhh, ich weiß das dies eine Gummifrage ist.
An jedes Auto mit eingetragener Anhängerkupplung darf ich einen fast beliebigen Anhänger anhängen, Achsen und Gewicht und Länge ändern sich und alles ist gut und keiner meckert.
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- Edeltuning
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
...Dann hat auch sicherlich keiner was dagegen, wenn du den AWO-Beiwagen ans Auto hängst

Den Tip der helfen soll, gibt Dir der Minol Pirol.
Венн Ду Дас Лезен Каннст, Данн Бист Ду Eин Луcтигер Унд Гебилдетер Oсси.
НУ ЗАЯЦ ПОГОДИ! ***Ich kann mich auch irren, aber das glaube ich nicht.***
Ihr lernt das, was Ihr wissen dürft, und nicht das, was Ihr nicht wissen solltet. Ganz einfach!
DER GEWOLLTE ZUSAMMENBRUCH
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- Simson
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
moin edel,
der war gut ........
@aurel,
du schreibst da was von : Auto mit eingetragener Anhängerkupplung ....
da hast doch schon selber die antwort geliefert.
wenn du im pkw, mit meistens 5 sitzplätzen noch zwei mann mehr mitnimmst,
wieviel müssen dann bei `ner polizeikontrolle aussteigen ?
in der awo - zulassung sollte also drinstehen:
ww.m beiwagen-betrieb, dann ziff. 15: 500 ; ziff. 12: 3 ; ziff: 14: 245
schönen abend noch .......
der war gut ........
@aurel,
du schreibst da was von : Auto mit eingetragener Anhängerkupplung ....
da hast doch schon selber die antwort geliefert.
wenn du im pkw, mit meistens 5 sitzplätzen noch zwei mann mehr mitnimmst,
wieviel müssen dann bei `ner polizeikontrolle aussteigen ?
in der awo - zulassung sollte also drinstehen:
ww.m beiwagen-betrieb, dann ziff. 15: 500 ; ziff. 12: 3 ; ziff: 14: 245
schönen abend noch .......
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Huhu Simson - seltenes,"altes" ForumsUrgesteinSimson hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 00:09 moin edel,
der war gut ........![]()
@aurel,
du schreibst da was von : Auto mit eingetragener Anhängerkupplung ....
da hast doch schon selber die antwort geliefert.
wenn du im pkw, mit meistens 5 sitzplätzen noch zwei mann mehr mitnimmst,
wieviel müssen dann bei `ner polizeikontrolle aussteigen ?
in der awo - zulassung sollte also drinstehen:
ww.m beiwagen-betrieb, dann ziff. 15: 500 ; ziff. 12: 3 ; ziff: 14: 245
schönen abend noch .......
damit der Raum leer ist.
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Moin Markus,
Also bei mir wollte der Tüver den garnicht eintragen. Er sagte das ist ein Anbauteil und muss nicht eingetragen werden. Der Beiwagenrahmen hat ne Nr und n Typenschild. Bedarf aber keiner Papiere. Auf m Typenschild stehen die Daten , das reicht. Wenn ich möchte würde er mir aber ein Datenblatt (wahrscheinlich eher ein Gutachen) ausstellen.
Also bei mir wollte der Tüver den garnicht eintragen. Er sagte das ist ein Anbauteil und muss nicht eingetragen werden. Der Beiwagenrahmen hat ne Nr und n Typenschild. Bedarf aber keiner Papiere. Auf m Typenschild stehen die Daten , das reicht. Wenn ich möchte würde er mir aber ein Datenblatt (wahrscheinlich eher ein Gutachen) ausstellen.
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- Bernde
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Grad aus Interesse mal nachgeguckt und erinnert, wie es bei mir war. Also mein damaliger Dekramann hats genau genommen."wahlweise" steht gleich als erstes. das war dem da auch schon wichtig. Dann Typ, Nummer laut Typenschild des Beiwagens. Wenn Beiwagen angebaut ist: dann Tmax 100km/h, geändertes Fahrzeuggewicht, Q 0,04kw/kg (Leistungsgewicht), und geändertes zulässiges Gesamtgewicht , sowie die Reifenmaße des Beiwagens.
Steht alles im Schein. War damals keine Pflicht, hätte den Zettel des Prüfers auch mitführen können. Aber wie das mit den Zetteln immer so ist, solange man den einstecken hat, fragt keine Sau, sobald er weg ist ist er lebenswichtig. also wenns drinne steht kann nie schaden.
euer bernde
Steht alles im Schein. War damals keine Pflicht, hätte den Zettel des Prüfers auch mitführen können. Aber wie das mit den Zetteln immer so ist, solange man den einstecken hat, fragt keine Sau, sobald er weg ist ist er lebenswichtig. also wenns drinne steht kann nie schaden.
euer bernde
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www.fernweh-inc.org
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- Jens425S
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Ein interessanter Beitrag!
Rätseln, raten...
Wo steht es gesetzlich fest geschrieben?
Ich habe gerade mal gesucht, ob ich auf die Schnelle einen § finde.
Aber scheinbar wird das Thema, in Deutschland selten behandelt. Für die Schweiz und Österreich finden sich ganz schnell die entsprechenden gesetzlichen Regeln.
Und sie sind Eindeutig. Das Fahrzeug muss (wahlweise!) als Gespann zugelassen sein. In Österreich und der Schweiz muss eine Feststellbremse vorhanden sein.
(Übrigens eine gar nicht so schlechte Idee, wenn man sie hat!)
Es ist aber auch richtig was Simson schreibt.
Ein Gespann ist ein anderes Fahrzeug, als ein Solo Motorrad. Es hat ggf. mehr Sitzplätze (außer Lasten BW) und ist breiter.
Der Seitenwagen hat aber keine eigenen Papiere und kein Nummernschild.
Also wie auch immer.
Die AWO gab es serienmäßig mit Seitenwagen und es gab serienmäßig Seitenwagen im Zubehör. Damit ist das wichtigste schon mal geklärt. Die AWO ist dafür vorgesehen (optional) einen Seitenwagen ziehen zu dürfen.
Damit ist die größte Hürde, bei der Zulassung (Abnahme) schon mal genommen.
Daher würde ich nicht mal im Ansatz darüber nachdenken, einen Seitenwagenumbau nicht (wahlweise) eintragen zu lassen!
Was ist, wenn Du damit in einen Unfall verwickelt wirst?
... sehr dünnes Eis!!
Rätseln, raten...
Wo steht es gesetzlich fest geschrieben?
Ich habe gerade mal gesucht, ob ich auf die Schnelle einen § finde.
Aber scheinbar wird das Thema, in Deutschland selten behandelt. Für die Schweiz und Österreich finden sich ganz schnell die entsprechenden gesetzlichen Regeln.
Und sie sind Eindeutig. Das Fahrzeug muss (wahlweise!) als Gespann zugelassen sein. In Österreich und der Schweiz muss eine Feststellbremse vorhanden sein.
(Übrigens eine gar nicht so schlechte Idee, wenn man sie hat!)
Es ist aber auch richtig was Simson schreibt.
Ein Gespann ist ein anderes Fahrzeug, als ein Solo Motorrad. Es hat ggf. mehr Sitzplätze (außer Lasten BW) und ist breiter.
Der Seitenwagen hat aber keine eigenen Papiere und kein Nummernschild.
Also wie auch immer.
Die AWO gab es serienmäßig mit Seitenwagen und es gab serienmäßig Seitenwagen im Zubehör. Damit ist das wichtigste schon mal geklärt. Die AWO ist dafür vorgesehen (optional) einen Seitenwagen ziehen zu dürfen.
Damit ist die größte Hürde, bei der Zulassung (Abnahme) schon mal genommen.
Daher würde ich nicht mal im Ansatz darüber nachdenken, einen Seitenwagenumbau nicht (wahlweise) eintragen zu lassen!
Was ist, wenn Du damit in einen Unfall verwickelt wirst?
... sehr dünnes Eis!!
Viele Grüße
Jens
"Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!"
Jens
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- Aurel
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Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Hallo Jens, keine Sorge, ich fahre nicht einfach so los....
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