Zulassung, wer hat Recht?

Erfahrungsberichte leidgeprüfter AWO Fahrer.
Speedy
Beiträge: 173
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 20:09
Gewerbetreibender für Oldtimer & Zweirad: NEIN
Wohnort: Thüringen

Re: Zulassung, wer hat Recht?

Beitrag von Speedy »

Meine Erfahrung ist, dass in den DEKRA- / TÜV-Unterlagen vorhanden sein müssen.

Dass es auch andere Datenbanken gibt, hilft nichts.

UNd wenn die Fahr- und Standgeräusche fehlen, sollten sie bei der Ummeldung mit eingetragen werden. Dann kommt das nicht nochmal vor.


Das beste im Ganzen Behörden-Irrgarten sind eindeutig vollständige Dokumente. Damit ist man, auch zukünftig, auf der sicheren Seite. Die Probleme werden steigen (Maut, blaue Plakette, Fahrverbote, Oldtimer-Status, ....) Also dem Ganzen etwas vorbeugen. Auch das Stichwort "Bestandsschutz" sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt beliben.
Benutzeravatar
Mell
AWO 425 Member
Beiträge: 341
Registriert: Sa 24. Mär 2018, 17:13
Gewerbetreibender für Oldtimer & Zweirad: NEIN
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Re: Zulassung, wer hat Recht?

Beitrag von Mell »

Genau Speedy, eine AWO mit einer KTA von 1956 hat aber nunmal weniger Daten im Brief.
Meine Zulassung hat 100€ gekostet. Eigentlich ist die Zulassungsstelle auch nur ein Dienstleister.
In der freien Wirtschaft wäre es das gewesen.
Aber als Beamter mit schlechter, ungenügender Ausbildung darfst du deine Kunden weg schicken
und deine Arbeit machen lassen.

Gruß
Mell
Antworten