Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Wer auf der Suche nach identischen Motor-, Getriebe- und Rahmennummern ist, kann hier seine eigenen oder gesuchten Nummern eintragen.
Hydraulinski

Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von Hydraulinski »

Hallo,

ich habe den abgebildeten DDR-„Kraftfahrzeug-Zulassungsschein“ für meine Touren-AWO.
Leider habe ich den originalen Brief IIA 545 233 nicht. Der aktuelle Kfz-Brief von 2005 ist zwar da, aber auch nicht mehr gültig, da >7 Jahre stillgelegt = endgültig erloschen = Vollabnahme notwendig.
Letzterer lautet auf EZ 10.02.1960, das ist das Dokumentationsdatum für die Hochzeit des 1952er-Antriebsstrangs mit dem 1954er-E-Rahmens (siehe Typenschild-Bild). Für die heutigen Zulassungsbehörden das ausschlaggebende Datum.


Also, der DDR-„Kraftfahrzeug-Zulassungsschein“ ist mit dem
- eingetragenen 1952-Rahmen und –Motor (nach Literatur leicht belegbar). Jedoch Ersterer durchgestrichen und um 08.01.1960-Ersatzrahmen-Doku ergänzt
- frühesten, eingetragenen Termin „Technisch überprüft Juni 1956“. Leider ohne ein erstes Erstellungsdatum für diesen Zulassungsschein.


Meine Fragen:
- ist in der DDR die technische Überprüfung XY Jahre nach der Erstzulassung zum ersten Mal getan worden? Oder gleich zum Start, also zur EZ? Dann wäre die EZ 1956 mit einem 1952er-Motorrad gewesen.
- Und falls Ersteres: wie lange ist diese Zeitspanne, d.h. wann wurde dieser Schein erstmals ausgefüllt – mit dem Kennzeichen TE 01-22?
- Für Mopeds aus der DDR kann man die EZ scheinbar auch heute beim KBA erfragen, aber für Motorräder aus der DDR?
- Und an den im Schein erwähnten Kfz-Brief IIA 545 233 kommt man auch nicht mehr ´ran, nicht wahr (mein Schwiegervater hat ihn scheinbar nicht mehr)? Blöde Frage…


Also, ich hätte ja lieber EZ 1952 eingetragen, aber mangels stichhaltiger Doku und mit einem späteren Rahmen ist das wohl hoffnungslos, fürchte ich. Die Behördensicht wird sein:
"scher´ Dich zum Teufel, dauernd diese Motorrad-Korinthenkacker, alles bleibt, wie es ist, 10.02.1960 und basta! Und jetzt ´raus hier, sonst tragen wir Dir noch das Stopplicht als verpflichtend ein und messen den Abstand zwischen den Fussrasten!“


Würde mich trotzdem interessieren, was Ihr zu den 3 ersten Fragen oben sagt!
Danke, Jochen
Kfz-Schein AWO-1.jpg
Kfz-Schein AWO-2.jpg
Typenschild & E-Rahmennr..jpg
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Hydraulinski

Re: Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von Hydraulinski »

Kfz-Brief_EZ 10.02.1960.jpg
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tingeltangelbob

Re: Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von tingeltangelbob »

Leider ist es so das in Deutschland das Baujahr des Rahmens oder der Karrosserie für das Baujahr des Ganzen Fahrzeugs herrangezogen wird . Auch wenn 90 % der Teile von 52 sind . Gesetzeslage :-(
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Re: Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von AWO Scheune »

Da kann mann ja Abhilfe schaffen, einfach ein Typenschild mit den Aktuellen Daten und dem Baujahr 52 Gravieren und anbringen, und schon trägt der Prüfer dies ein!
Dann sagst du noch, das es keinen Brief mehr dazu giebt dann wird der 1. 7.52 als Tag der Erstzulasdung angenommen.
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Re: Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von boerdy61 »

AWO Scheune hat geschrieben: Mi 11. Dez 2019, 05:28 Da kann mann ja Abhilfe schaffen, einfach ein Typenschild mit den Aktuellen Daten und dem Baujahr 52 Gravieren und anbringen, und schon trägt der Prüfer dies ein!
Dann sagst du noch, das es keinen Brief mehr dazu giebt dann wird der 1. 7.52 als Tag der Erstzulasdung angenommen.
Aber denke daran, auch das Typenschild sah 52 anders aus...

viewtopic.php?f=43&t=7185&hilit=Typensc ... =10#p72689
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fritzel
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Re: Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von fritzel »

Hallo,

gibt es irgendwo eine Liste, wo abhandengekommende/gestohlene
Fahrzeuge bzw. Rahmennummern geführt werden ?`

Vielen Dank und beste Grüße
Micha
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Arcon
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Re: Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von Arcon »

Eine interessante Geschichte!

Wenn es dir wichtig ist, dass die Erstzulassung dem Baujahr, also 1952 entspricht, hilft dir der Brief von 2005 nicht weiter. ..

Wenn das meine Maschine wäre, würde ich folgendes versuchen: zu einem Sachverständigen meines Vertrauens gehen und ihm das Fahrzeug vorstellen und die vorliegende Dokumentation besprechen (den Brief aus 2005 würde ich allerdings zuhause in der Schublade lassen). Meist war ja das Baujahr auch das Zulassungsjahr, allzu lange standen die Maschinen nicht in den HO-Verkaufsstellen… ;-) Du kannst vorweisen: die originale Plakette mit dem Baujahr, und der Rahmenwechsel von 1960 ist sauber in der „Zulassung“ dokumentiert. Damit kann der Sachverständige die Erstzulassung auf den 1.7.52 festlegen…
Wenn er das nicht macht, such´ dir den nächsten…

Viel Erfolg!
Andreas
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Re: Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von Arcon »

PS - zu deinen Fragen 1 und 2: ich meine gelesen zu haben, dass Zulassungsscheine in der DDR erst ab Mitte der 50er Jahre ausgegeben wurden... das müsstest du noch mal recherchieren. Insofern hat das Datum in deiner Zulassung nichts mit der Erstzulassung zu tun.
Und die "technischen Überprüfungen" in der DDR waren mit der heutigen HU absolut nicht vergleichbar. So ein Datum belegt gar nichts...
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Re: Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von feuereisen »

Zulassungsstelle aufsuchen, Problematik schildern und belegen ( wichtig ist das Typenschild !) und erfahren was sie als Nachweise haben wollen bzw. was in deren Augen möglich ist. Alles andere ist hätte, könnte , Kaffeesatz.... denn Deine Zulassungsstelle hat immer das letzte Wort.

Fahrzeugbriefe wurden in der DDR meines Wissens erst ab 57 /58 ausgestellt, davor gab es nur eine Zulassungskarte.
Der abgebildete Zulassungsschein ist von 1958 (wurde da erst gedruckt und ausgestellt) , alle darin vorherig datierten Vorgänge wurden daher aus der bis dato alleinig gültigen Zulassungskarte in diesen übertragen.

Letztendlich ist es doch schnurzegal was im aktuellen und auch im zukünftigen Brief steht, die Historie und das tatsächliche Baujahr lassen sich anhand des Scheins und der Plakette belegen und dienen letztendlich nur der Befriedigung des eigenen Egos ( ich hab das ältere Motorrad o.ä...)

Zulassungstechnisch relevant ist das Bj. in diesem Bereich nicht.
Bei uns braucht man mit einem "Westbrief" im übrigen keine Vollabnahme.... nur eine ganz normale HU, da die BRD Daten ( Schl. Nr. etc.) drinstehen und von der Zulassungsstelle 1:1 in die Zul. Besch. Teil 1 und 2 übernommen werden können. Die 7 Jahresregel wurde meines Wissens gekippt....
Einige Urvölker hatten die Gewohnheit, bei Pandemien ihre Anführer zu opfern, um die Götter zu besänftigen. In so schwierigen Zeiten sollte man wirklich nichts unversucht lassen.
:twisted:
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren

:idea:
Die Grossen hören auf zu herrschen wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
;,;,;,;
Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden. (H.Seehofer)
:idea:
methanol-garage.de
Hydraulinski

Re: Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein

Beitrag von Hydraulinski »

Das ist ja noch viel interessanter, als ich gedacht habe!
Boah, Ihr habt mir das ja vollumfänglich beantwortet.

Feuereisen, Andreas - jetzt verstehe ich endlich auch, warum auf dem Schein Eintragungen mit Datum vor dem Ausstellungsdatum stehen. Die Sache mit dem >57/58-Schein ist also ein ganz wichtiger Baustein zum Verstehen: meine AWO-Dokumentation ist also nicht wirklich unvollständig. Guuuut!

Boerdy, Tingeltangelbob, AWO-Scheune - ich werde das berücksichtigen: Schwerpunkt auf Typenschild legen, Behördenfokus auf Rahmennummer vorhersehen.

Und, Feuereisen, Du hast natürlich sehr recht, meine Fragerei geht schon in die Richtung:
a) "wer hat den Längsten / Ältesten?"
b) Original-Fetischismus.

Ganz so schlimm werde ich es nicht treiben, die Karre wird ein Baujahrs-Sammelsurium bleiben. Obwohl - jetzt bin ich schon am Überlegen, ob ich anstelle meiner unvollständigen Batteriehalterung lieber einen 1952er-Batteriekasten suchen soll??

Danke mal für die Nachhilfe!
Jochen
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