Vollgutachten und Einzelabnahmen

Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst ja doch nicht lebend raus.
Ecke220
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Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen

Beitrag von Ecke220 »

Für alle Interessenten des §21
Der Gesetzestext ist gestern veröffentlicht worden, somit dürfen jetzt alle Prüforganisationen die Vollabnahme nach §21 machen
„Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld weil ich gute Löhne zahle.“ R.Bosch :idea:
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