1. Bis 50 ccm Hubraum: zulassungs- und steuerfrei, keine TÜV-Pflicht, Versicherungskennzeichen erforderlich
2. 50 bis 125 ccm Hubraum und unter 14 kW Nennleistung ("Leichtkraftrad"): Zulassungspflichtig ("großes Kennzeichen"), Kfz-Steuerfrei, TÜV erforderlich
3. Mehr als 125 ccm Hubraum und/oder mehr als 14 kW Nennleistung: Zulassungs- und Kfz-Steuerpflichtig, TÜV erforderlich -
kernen wir ja!
Also ummelden wer das noch nicht hat und ja es gibt Leute die wissen das, scheinbar manche Zulassungsstelle nicht. Steuerrückerstattung gibt es sogar rückwirkend ab dem Tag der Zulassung.
Na dann
PS: aus einem anderen Forum - Veteranen-Fahrzeug-Verbandes (VFV)

