hatte das Selbe Problem die Zulassungsstelle in Potsdam war auch nicht bereit vorab nach zu schauen . Habs auch über einen Bekannten bei der Polizei gemacht .
Rahmennummer vorab prüfen
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tingeltangelbob
Re: Rahmennummer vorab prüfen
Hallo
hatte das Selbe Problem die Zulassungsstelle in Potsdam war auch nicht bereit vorab nach zu schauen . Habs auch über einen Bekannten bei der Polizei gemacht .
hatte das Selbe Problem die Zulassungsstelle in Potsdam war auch nicht bereit vorab nach zu schauen . Habs auch über einen Bekannten bei der Polizei gemacht .
- Ralfe
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Re: Rahmennummer vorab prüfen
Hallo,
habe genau diese Hilfestellung von jemanden aus dem Forum bekommen.Er hat sich per PN bei mir gemeldet. Seinen Namen nenne ich nicht ,einerseits weis ich nicht ob es ihm recht ist und er sich den Anfragen nicht erwehrern kann.Anderseits finde ich es toll das sich er (oder andere )anbieten diesen "Gefallen"vor ab Unbürokratisch erledigen oder erledigen lassen können und mann an weis woran ist .Es steckt ja doch eine Menge Geld in so einem Projekt.Kann mann nur sagen D a n k e .
Gruß Ralf
habe genau diese Hilfestellung von jemanden aus dem Forum bekommen.Er hat sich per PN bei mir gemeldet. Seinen Namen nenne ich nicht ,einerseits weis ich nicht ob es ihm recht ist und er sich den Anfragen nicht erwehrern kann.Anderseits finde ich es toll das sich er (oder andere )anbieten diesen "Gefallen"vor ab Unbürokratisch erledigen oder erledigen lassen können und mann an weis woran ist .Es steckt ja doch eine Menge Geld in so einem Projekt.Kann mann nur sagen D a n k e .
Gruß Ralf
Ich mach lieber nicht's und bin glücklich, als ich tu etwas was mich nicht glücklich macht.
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jemxt
Re: Rahmennummer vorab prüfen
Ich habe auf der Zulassungsstelle angerufen und sofort eine klare Aussage bekommen, absolut unkompliziert.

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Speedy
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- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 20:09
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- Wohnort: Thüringen
Re: Rahmennummer vorab prüfen
Ein Blick über den Tellerrand hinaus (ich hatte den Fall noch nicht; höre aber gelegentlich Aussagen dazu):
Angenommen man kauft einen Rahmen, kann ihn vorab nicht überprüfen, baut alles dran, damit es eine AWO wird, lässt dann ein Vollgutachten machen (erste Abfrage vom TÜV bei der Zulassungsstelle, ob der Rahmen bereits bekannt / gestohlen ist) und geht dann zur Zulassungsstelle (zweite Überprüfung) und es stellt sich heraus, dass der Rahmen als gestohlen gemeldet ist.
Dann wird dann die komplette AWO eingezogen und dem Bestohlenen übergeben. Sollten die gemachten Änderungen belegbar sein, hat man Rückanspruch bzw. Anspruch auf finanzielle Erstattung.
Der Kaufpreis (für den Rahmen) kann man beim Verkäufer jedoch nicht wiederbekommen (Stichwort: Hehlerware).
Meines Erachtens besteht nur eine Möglichkeit, den Preis für einen geklauten Rahmen wiederzubekommen: Im Kaufvertrag muss der Verkäufer erklären, dass der Rahmen sein Eigentum ist und er die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dies liegt nur vor, wenn man rechtmäßiger Eigentümer ist.
Dieser Passus steht aber leider in den wenigsten Vorlagen, die online zu finden sind.
siehe auch hier: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... erben.html
Zitat daraus:
>>>
Da der Verkäufer aber bei einem Kaufvertrag verspricht, dem Käufer auch das Eigentum einzuräumen, hat er seine Pflicht aus dem Kaufvertrag verletzt, da er nicht erfüllt hat. Das hat der Bundesgerichtshof jüngst bestätigt (Bundesgerichtshof vom 19.10.2007, Az.: V ZR 211/06).
Da der Verkäufer dann zu keiner Zeit Eigentum verschaffen konnte ist ihm diese Leistung unmöglich. Daher kann man von dem Vertrag zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. Wusste der Verkäufer von dem fehlenden Eigentum, so macht er sich gegebenenfalls auch noch Schadensersatzpflichtig,
<<<
Der Vollständigkeit halber sei noch angefügt, dass es auch Verjährungsfristen gibt.
Diese beginnen immer ab dem Bekanntwerden der Tat (also nicht beim Rahmenkauf, sondern beim Zulassen). Dies sind einige Jahre.
Sollte also der Rahmen beim Zulassen zwar als gestohlen gemeldet worden sein, doch niemand (auch nicht die Polizei) reagiert darauf, verjährt die Sache und der Rahmen geht in den eigenen Besitz über.
-> bekanntes Beispiel: Beim Auffinden von Beutekunst werden heute (also Jahrzehnte später !) immer noch alle juristen Wege beschritten. Und zwar nicht, weil es berühmte Sachen sind, sondern weil sie als gestohlen gemeldet wurden. Nur wenn sich "heute" niemand meldet verjährt der Vorfall nach Jahren und die Sache geht in den eigenen Besitz über.
Eine weitere Anmerkung: Wie es geahndet wird, dass man beim Zulassen den Satz "... gehört vollständig mir..." unterschreibt obwohl dies unwissend nicht zutrifft kann ich nicht beantworten.
Ist es eine Ordnungswidrigkeit ?? Ist es eine Straftat ?? Ist es Täuschung ??
Umso trauriger ist es, dass man keine Möglichkeit hat, eine Vorabüberprüfung durchführen zu können. Oder besteht sie bewusst nicht, da man den Rahmen ja verschwinden lassen könnte ..... ? Wer weis ......
Angenommen man kauft einen Rahmen, kann ihn vorab nicht überprüfen, baut alles dran, damit es eine AWO wird, lässt dann ein Vollgutachten machen (erste Abfrage vom TÜV bei der Zulassungsstelle, ob der Rahmen bereits bekannt / gestohlen ist) und geht dann zur Zulassungsstelle (zweite Überprüfung) und es stellt sich heraus, dass der Rahmen als gestohlen gemeldet ist.
Dann wird dann die komplette AWO eingezogen und dem Bestohlenen übergeben. Sollten die gemachten Änderungen belegbar sein, hat man Rückanspruch bzw. Anspruch auf finanzielle Erstattung.
Der Kaufpreis (für den Rahmen) kann man beim Verkäufer jedoch nicht wiederbekommen (Stichwort: Hehlerware).
Meines Erachtens besteht nur eine Möglichkeit, den Preis für einen geklauten Rahmen wiederzubekommen: Im Kaufvertrag muss der Verkäufer erklären, dass der Rahmen sein Eigentum ist und er die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dies liegt nur vor, wenn man rechtmäßiger Eigentümer ist.
Dieser Passus steht aber leider in den wenigsten Vorlagen, die online zu finden sind.
siehe auch hier: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... erben.html
Zitat daraus:
>>>
Da der Verkäufer aber bei einem Kaufvertrag verspricht, dem Käufer auch das Eigentum einzuräumen, hat er seine Pflicht aus dem Kaufvertrag verletzt, da er nicht erfüllt hat. Das hat der Bundesgerichtshof jüngst bestätigt (Bundesgerichtshof vom 19.10.2007, Az.: V ZR 211/06).
Da der Verkäufer dann zu keiner Zeit Eigentum verschaffen konnte ist ihm diese Leistung unmöglich. Daher kann man von dem Vertrag zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. Wusste der Verkäufer von dem fehlenden Eigentum, so macht er sich gegebenenfalls auch noch Schadensersatzpflichtig,
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Der Vollständigkeit halber sei noch angefügt, dass es auch Verjährungsfristen gibt.
Diese beginnen immer ab dem Bekanntwerden der Tat (also nicht beim Rahmenkauf, sondern beim Zulassen). Dies sind einige Jahre.
Sollte also der Rahmen beim Zulassen zwar als gestohlen gemeldet worden sein, doch niemand (auch nicht die Polizei) reagiert darauf, verjährt die Sache und der Rahmen geht in den eigenen Besitz über.
-> bekanntes Beispiel: Beim Auffinden von Beutekunst werden heute (also Jahrzehnte später !) immer noch alle juristen Wege beschritten. Und zwar nicht, weil es berühmte Sachen sind, sondern weil sie als gestohlen gemeldet wurden. Nur wenn sich "heute" niemand meldet verjährt der Vorfall nach Jahren und die Sache geht in den eigenen Besitz über.
Eine weitere Anmerkung: Wie es geahndet wird, dass man beim Zulassen den Satz "... gehört vollständig mir..." unterschreibt obwohl dies unwissend nicht zutrifft kann ich nicht beantworten.
Ist es eine Ordnungswidrigkeit ?? Ist es eine Straftat ?? Ist es Täuschung ??
Umso trauriger ist es, dass man keine Möglichkeit hat, eine Vorabüberprüfung durchführen zu können. Oder besteht sie bewusst nicht, da man den Rahmen ja verschwinden lassen könnte ..... ? Wer weis ......
Zuletzt geändert von Speedy am Di 29. Mär 2016, 22:11, insgesamt 1-mal geändert.
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seppi62
Re: Rahmennummer vorab prüfen
Wenn du dein Motorrad irgendwann ohne Papiere zulassen willst, must du diese Ueberpruefung sowieso machen lassen. Einfach zur Zulassungsstelle,die machen das. Kostet jetzt nicht die Welt, dauert ca. 2 Wochen und dann hast du ein Papier fuer die Zulassung spaeter. Wenn die Erklaerung falsch ist, ist das kein Spass mehr. Das Ding brauchst du ja um das Eigentum nachzuweisen. Die Form ist da nicht so entscheidend.
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Tommasjay
Re: Rahmennummer vorab prüfen
Genau mein Thema: Ich habe 3 verschiedene Nummern: 1. die in der alten Zulassung (DDR), 2.Auf dem Typenschild 3.Auf dem Rahmen (ist ein Ersatzrahmen). Allerdings keinen Nachweis außer einer Schenkung (allerdings ohne überhaupt eine Nummer). Ich musste ja theoretisch nur nach der Ersatzrahmennummer fragen?

