Kleines Kennzeichen...???

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Sport1957

Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von Sport1957 »

Na da spricht mir aber Mecke aus der Seele.

Ich muss übrigends ev.auch noch ein Motorrad dieses Jahr zulassen, nach geltenden Recht habe ich keine Aussicht mehr auf ein ästhetisches Kennzeichen. Mal sehen, was sich machen lässt. Die Regelung "kleines Kennzeichen bis BJ. 61" (oder so) gibt es so auf jeden Fall nicht mehr. Ich hoffe, hier nicht irgend etwas geschrieben zu haben, was schon mal irgendwo aufgetaucht ist. Ich habe nicht extra vorher recherchiert ...
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DieBergmaenner
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Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von DieBergmaenner »

Also ich habe meine Sport vor 2 Wochen in Bayern zugelassen. hier hat mir der Kollege von der Zulassungsstelle gesagt das eine Awo vor Bj 7/1958 mit Ausnahme Genehmigung ein kleines Nummern Schild bekommt. Meine war leider ein Jahr zu jung.
Viel Glück und viel Spass mit Deinen neuen Schmuckstück.
Steffen
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Sport1957

Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von Sport1957 »

Das ist ja interessant. Ausnahmegenehmigung? Muss ich die auf der Zulassungstelle beantragen? Hat damit jemand Erfahrungen gesammelt? Gibt es neben dem Baujahr noch andere Sachen zu beachten. Ist das ev. von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Ich habe den Artikel in der Oldtimer-Markt zum Thema gelesen. Der machte mir wenig Hoffnung.
Grüße Ronny
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wroebe
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Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von wroebe »

bei mir hat der dekar mann gleich das kleine kennzeichen in die papiere eingetragen, aber auf der zulassungstelle haben die auch was gesagt von ausnahmegenehmigung. die tusssnelda am schalter meinte ich solle mit dem motorrad vorstellig werden damit die das sehen kann. :D
da habe ich ihr was erzählt, naja jedenfalls durfte ich dann zur chefin da denn die wollte mit mir nicht mehr reden. die chefin war cool und meinte is ok awo kenne sie bereits und is normal mit dem kleinen schild. bräuchte nicht vorbei kommen ;)
nun warte ich aber auf meine freigabe von flensburg für den rahmen und den neuen bundesdeutschen fahrzuegbrief :(
scheiss neue gesetze im freistaat sachsen
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Roadrunner
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Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von Roadrunner »

Mit Einführung der FZV ( Fahrzeugzulassungsverordnung ) zum 01.03.07 im Rahmen der EU-Angleichung ist auch die Vergabe von Kennzeichen neu geregelt worden .Darin festgeschrieben sind die Kennzeichengrößen.
Es gibt keine kleinen Kennzeichen für Motorräder mehr. Auch nach der alten STVZO gab es diese nicht, nur die Möglichkeit ein Kennzeichen in der Größe für Leichtkrafträdern zugeteilt zu bekommen. Das entfällt nach der neuen FZV. Nur mittels Sondergutachten ist eine Ausnahme möglich. Nun ist es aber Sache der Zulassungsstellen ob sie dieses Gutachten akzeptieren oder nicht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Manche Zulassungstellen haben auch ohne Gutachten kein Problem mit kleinen Kennzeichen ,alles nur dem GOODWILL der Beamten überlassen. Was also bei Euch geht oder nicht geht , sieht im Nachbarkreis oft ganz anders aus.

Gruß Ralf
Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen.
SpeedCowboy

Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von SpeedCowboy »

Also bei uns im Landkreis WB, Sachsen-Anhalts hat es sich folgendermaßen zugetragen:

Ich hatte ebenfalls eine Empfehlung vom Tüv, lege diese am Schalter vor und war auf den Kampf vorbereitet!Doch plötzlich..."Ach das wär doch nicht nötig gewesen, Awos bekommen doch immer ein kleines Kennzeichen alles andere sieht doch sonst doof aus" :o sagte die attraktive,junge Frau am Schalter und lachte mich an.
Da war ich erstmal platt nach dem Spruch...ich fing einfach nur noch an zu grinsen und freut mich innerlich dumm und dämlich :lol:
Dann fragte mich die nette Dame ob ich noch ein Wunschkennzeichen wolle und die Sache war geritzt!
Das ganze Prozedere hat keine 15 min gedauert!

Das alles war vor ca. 1 Monat also nichts mit irgendwelchen neuen Bestimmungen oder sowas! Alles ganz easy Leute ;)

grüße Dave
Sport1957

Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von Sport1957 »

Das würde ich mir natürlich auch so wünschen! Aber ich kenne auch meine Zulassungstelle. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fahren nicht ohne Grund so viele Oldtimer mit Kuchenblechen rum (schon immer). Am schlimmsten sieht es an der kleinen RT aus. Es wird wohl auf ein Sondergutachten hinaus laufen. Macht soetwas die DEKRA ? Was kostet dieses?
Grüße Ronny
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plessloui
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Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von plessloui »

Bei uns steht in allen Gutachten und dann natürlich auch in den Briefen in der Zeile 5 "Kraftrad M. LB.". Also Kraftrad mit Leistungsbegrenzung. Ich glaube in dem Fall lohnt es sich auf alle Fälle eine H-Zulassung zu machen. Selbst die ES 175/2 meines Bruders vom Bj. 1969 hat durch die H-Zulassung ohne weiteres ein kleines Kennzeichen bekommen. Macht euch da vorher besser schlau.
Und auch ganz sehr darauf achten, dass mit einem Kuchenblech der Mindestabstand zum Boden eingehalten wird. Versucht denen vom Amt das einzuprügeln, dass das kleine Kennzeichen gerade so mit der 6V Beleuchtung ausgeleuchtet wird. Daher ist bei dem großen keine Verkehrssicherheit gegeben. Fragt die ruhig wer die Strafe bei der Polizei bezahlen soll, weil die euch wegen unzureichender Kennzeichenausleuchtung angehalten hat.

Ich würde es mit allen Mitteln versuchen und lasst euch nicht so leicht unterkriegen! ;)
Awo, dass beste Motorrad aller Zeiten!
Der Auer

Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von Der Auer »

@plessloui, diese Argument zählt heut leider gar nichts mehr. So vernünftig das auch klingen mag. Da bekommste zur Antwort, dann müssen sie eben für eine ausreichende Beleuchtung sorgen, wenn sie im Straßenverkehr teilnehmen wollen. Beamte eben.
Es ist halt so wie Ralf schreibt, reine Auslegungssache der Ämter ohne Rechtsanspruch.
Wer unbedingt ein kleines haben will, muß halt den Umweg gehen und dort zulassen, wo man noch welche vergibt. Und dann halt ummelden oder dranlassen ;-)
stephan

Re: Kleines Kennzeichen...???

Beitrag von stephan »

hallo,

also bei meinen maschinen (sport - 1957, touren 1959, jawa 350 1960 und tatran 1968) gab es nie probleme mit dem kleinen kennzeichen.
in den gutachten war sogar immer vermerkt, dass das kleine kennzeichen zwingend notwendig ist.
zulassungsstelle war immer halle/saale.

gruß

stephan
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