GreenMilk hat geschrieben:Bei Diebstahl bezahlt die Teilkasko.
Aber ich denke er meint, daß man bei einem normalen Versicherer nur den Zeitwert laut Schwacke-Liste bekommt. Also wäre demnach unsere Awo nix mehr wert, weil schon alt und abgeschrieben. Ein Oldtimer-Versicherer bezahlt nach Wiederbeschaffungswert laut Markt (Dann sind Fotos wichtig) oder laut Wertgutachten.
Mir fällt da noch ein, Du könntest deinen Autoversicherer mal fragen wie es aussieht wenn du ein Wertgutachten für die Awo vorlegst. Das ist aber nicht ganz billig, wie ich mal gelesen habe...
Ich habe mir das einmal durchgelesen.
Meine Versicherung (HUK) schreibt in der AGB das sie den Wiederbeschaffungswert versichern.
Definition Wiederbeschaffungswert:
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne
Quelle:
http://www.classic-analytics.de/de/oldt ... definition
Andere Oldtimerversicherungen versichern den Marktwert.
Definition:
Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält.
Quelle:
http://www.classic-analytics.de/de/oldt ... definition
Doch wo liegt explizit der Unterschied. Ein Gutachter kann doch ein Gutachen aufgrund von Fotos erstellen. Dies funktioniert auch nach Diebstahl (OK, die Quali der Fotos muss stimmen). Dann liegt doch aber die Wiederbeschaffung meines Fahrzeuges im Rahmen des Marktwertes. Denn nur so kann man doch ein gleichwertiges Ersatzprodukt beschaffen.
Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht (Meist ja negative)?