Kennzeichengröße
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basti280
Kennzeichengröße
Ich weiß, dass das Thema schon des Oefteren hier besprochen worden ist, aber ich habe dennoch ein paar Fragen:
1. Fuer meine 425T ("Alma") hab ich nun nach langem Kampf und Diskussionen ein 255x130 zum Preis von 40€ extra fuer die Ausnahmegenehmigung bekommen (trotz Eintrages im DEKRA-Protokoll: nicht höher als 140mm). Weiß jemand zufaellig, wieviel Abstand zwischen UK-Kennzeichen und Straße maximal sein darf? (Am Besten mit aussagekraeftiger und offizieller Quelle.)
2. Bestuende die Moeglichkeit eventuelles Wissen und Argumente in der Wissensdatenbank zu sammeln und uebersichtlich fuer alle Mitglieder zu anstehenden DEKRA-Terminen (z.B. Bemerkungen, die in die Gutachten sollten) und/oder Zulassungsstellen (z.B. Paragraphen, die man zum Argumentieren benoetigt) abzubilden?
Da ich nach meiner "Alma" noch eine 425 S ("Alba"), eine BK und eine R35 auf die Ueberholung warten, hab ich keine Lust, jedes Mal 40€ abzudruecken, nur um im Soziusbetrieb mit Kaltverformung belohnt zu werden und/oder dann noch Aerger mit der Rennleitung zu bekommen.
mfG Sebastian
1. Fuer meine 425T ("Alma") hab ich nun nach langem Kampf und Diskussionen ein 255x130 zum Preis von 40€ extra fuer die Ausnahmegenehmigung bekommen (trotz Eintrages im DEKRA-Protokoll: nicht höher als 140mm). Weiß jemand zufaellig, wieviel Abstand zwischen UK-Kennzeichen und Straße maximal sein darf? (Am Besten mit aussagekraeftiger und offizieller Quelle.)
2. Bestuende die Moeglichkeit eventuelles Wissen und Argumente in der Wissensdatenbank zu sammeln und uebersichtlich fuer alle Mitglieder zu anstehenden DEKRA-Terminen (z.B. Bemerkungen, die in die Gutachten sollten) und/oder Zulassungsstellen (z.B. Paragraphen, die man zum Argumentieren benoetigt) abzubilden?
Da ich nach meiner "Alma" noch eine 425 S ("Alba"), eine BK und eine R35 auf die Ueberholung warten, hab ich keine Lust, jedes Mal 40€ abzudruecken, nur um im Soziusbetrieb mit Kaltverformung belohnt zu werden und/oder dann noch Aerger mit der Rennleitung zu bekommen.
mfG Sebastian
- clairenc
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Re: Kennzeichengröße
http://motorrad.wikia.com/wiki/Kennzeichen
Gruß clairenc
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basti280
Re: Kennzeichengröße
Vielen Dank fuer den Link, war sehr informativ.
Seh ich das richtig, dass vor dem 1.7.58 zugelassene dann theoretisch ein groeßeres Kennzeichen nehmen muessten (15cm Abstand) und alle nachherigen auf ein Kleineres bestehen duerften (30cm Abstand)?
Das mit der Eintragung durch DEKRA respektive TUEV, GTUE...scheint zwar moeglich, ist aber offenbar von der Gnade und/oder Tagesform des Amtes abhaengig...
Seh ich das richtig, dass vor dem 1.7.58 zugelassene dann theoretisch ein groeßeres Kennzeichen nehmen muessten (15cm Abstand) und alle nachherigen auf ein Kleineres bestehen duerften (30cm Abstand)?
Das mit der Eintragung durch DEKRA respektive TUEV, GTUE...scheint zwar moeglich, ist aber offenbar von der Gnade und/oder Tagesform des Amtes abhaengig...
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Christoph
Re: Kennzeichengröße
Hallo,
es gibt kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen, die relativ bereitwillig erteilt werden,
da sie einfach eine Geldmaschine darstellen - 45 € für nichts bzw. ein kleines Standard-Antwortschreiben
aus dem Amtscomputer.
Diese gelten dann für die jeweilige Zulassung - bei Verkauf geht es wieder von vorne los.
da die F...quote in den diversen Ämtern inzwischen bei gefühlten 98 % liegt,
hilft keine sachliche Argumentation mit technischem Hintergrund,
Verweis auf mangelnde Ausleuchtung usw , wie
Zitat :
KTA Typschein Nr. 1114. Dort war die Kennzeichengrösse 240*130 mm vermerkt,
wie für alle Motorräder in der DDR üblich. Da die KTA Typscheine gemäß Einigungsvertrag weiterhin
gültig sind, könnte man die Zulassungsstellen auf diesen Umstand verweisen
(Fahrzeug ist geprüft und genehmigt mit "kleinem Kennzeichen" )
sondern ...Kreide fressen,auch wenns schwer fällt - der Menschin vom Amt mit Charme, Komplimenten,
Scherzchen begegnen ... und ein bischen Glück, dass nicht gerade Ehekrach,
die Tage vor den Tagen usw. ... sind.
Gruß
Christoph
es gibt kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen, die relativ bereitwillig erteilt werden,
da sie einfach eine Geldmaschine darstellen - 45 € für nichts bzw. ein kleines Standard-Antwortschreiben
aus dem Amtscomputer.
Diese gelten dann für die jeweilige Zulassung - bei Verkauf geht es wieder von vorne los.
da die F...quote in den diversen Ämtern inzwischen bei gefühlten 98 % liegt,
hilft keine sachliche Argumentation mit technischem Hintergrund,
Verweis auf mangelnde Ausleuchtung usw , wie
Zitat :
KTA Typschein Nr. 1114. Dort war die Kennzeichengrösse 240*130 mm vermerkt,
wie für alle Motorräder in der DDR üblich. Da die KTA Typscheine gemäß Einigungsvertrag weiterhin
gültig sind, könnte man die Zulassungsstellen auf diesen Umstand verweisen
(Fahrzeug ist geprüft und genehmigt mit "kleinem Kennzeichen" )
sondern ...Kreide fressen,auch wenns schwer fällt - der Menschin vom Amt mit Charme, Komplimenten,
Scherzchen begegnen ... und ein bischen Glück, dass nicht gerade Ehekrach,
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Gruß
Christoph
- de pommersche jung
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Re: Kennzeichengröße
Hier: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm ... ist Deine aktuelle offizielle Quellebasti280 hat geschrieben:Ich weiß, dass das Thema schon des Oefteren hier besprochen worden ist, aber ich habe dennoch ein paar Fragen:
1. Fuer meine 425T ("Alma") hab ich nun nach langem Kampf und Diskussionen ein 255x130 zum Preis von 40€ extra fuer die Ausnahmegenehmigung bekommen (trotz Eintrages im DEKRA-Protokoll: nicht höher als 140mm). Weiß jemand zufaellig, wieviel Abstand zwischen UK-Kennzeichen und Straße maximal sein darf? (Am Besten mit aussagekraeftiger und offizieller Quelle.)
2. Bestuende die Moeglichkeit eventuelles Wissen und Argumente in der Wissensdatenbank zu sammeln und uebersichtlich fuer alle Mitglieder zu anstehenden DEKRA-Terminen (z.B. Bemerkungen, die in die Gutachten sollten) und/oder Zulassungsstellen (z.B. Paragraphen, die man zum Argumentieren benoetigt) abzubilden?
Da ich nach meiner "Alma" noch eine 425 S ("Alba"), eine BK und eine R35 auf die Ueberholung warten, hab ich keine Lust, jedes Mal 40€ abzudruecken, nur um im Soziusbetrieb mit Kaltverformung belohnt zu werden und/oder dann noch Aerger mit der Rennleitung zu bekommen.
mfG Sebastian
Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen;
Genau dies scheint bei Dir nach aktuellem offiziellem Stand geschehen und das ist der Weg, den Du im Normalfall (*) zu gehen hast, ob Lust oder nicht
Der Passus "vor dem 1.7.58 zugelassen" ist mit Übergang zur FZV ersatzlos entfallen/"vergessen" worden und besagte, das diese Krafträder ein verkleinertes/Leichtkraftrad-Kennzeichen bekommen konnten. Da die konkrete Ausgestaltung der Zulassung wohl jeweils Ländersache ist, haben es Brandenburger bspw. etwas leichter: http://www.mil.brandenburg.de/cms/detai ... .220198.de In M/V wiederum ist ein (kostenpflichtiges) DEKRA-Gutachten, das die Originalität der Maschine bestätigt, zum zuständigen Landesamt zu senden, dessen erteilte Ausnahmegenehmigung dann die Zulassungsstelle akzeptiert
*Und garantiert kommen jetzt wieder irgendwelche Hinterkleckersdörfer mit
... ist aber im Allgemeinen und für Dich nicht relevant!
Damit sind ja nun alle Deine Fragen erschöpfend beantwortet ...
PS: die 255er Breite des verkleinerten Kennzeichen ist das festgelegte Größtmaß derBreite, je nach Buchstaben-/Zahlenkombination geht das auch schmaler (wie z.B. DDR-Kennzeichen)
Stefan
57er Sport-AWO
- de pommersche jung
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Re: Kennzeichengröße
... da die M...quote in diversen Motorrad-/Kfz-Foren bei gefühlten 98% liegt, ist hier selbstredend die geballte Weisheit versammeltChristoph hat geschrieben:da die F...quote in den diversen Ämtern inzwischen bei gefühlten 98 % liegt,
hilft keine sachliche Argumentation mit technischem Hintergrund,
Verweis auf mangelnde Ausleuchtung usw , wie
Zitat :
KTA Typschein Nr. 1114. Dort war die Kennzeichengrösse 240*130 mm vermerkt,
wie für alle Motorräder in der DDR üblich. Da die KTA Typscheine gemäß Einigungsvertrag weiterhin
gültig sind, könnte man die Zulassungsstellen auf diesen Umstand verweisen
(Fahrzeug ist geprüft und genehmigt mit "kleinem Kennzeichen" )
sondern ...Kreide fressen,auch wenns schwer fällt - der Menschin vom Amt mit Charme, Komplimenten,
Scherzchen begegnen ... und ein bischen Glück, dass nicht gerade Ehekrach,
die Tage vor den Tagen usw. ... sind.
Gruß
Christoph
Die mich mit dem Hinweis: "Ihre (6stellige!) FIN ist schon vergeben!" beim Erstversuch der Wiederzulassung direkt wieder vor die Tür schickende Amtsperson trug damals aber verdammt viel Damenbart ...
57er Sport-AWO
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Christoph
Re: Kennzeichengröße
Ja, das sind Erfahrungswerte einer Zulassung mit Leichtkraftrad-Wunschkennzeichen vom
November 2013 – also noch nicht so lange her und wahrscheinlich noch gültig.
Das Zitat mag älter sein; es nutzt eh genauso wenig wie jedes andere technisch-rechtliche Argument.
Was zum Erfolg führte, war die Zahlungswilligkeit für die „Dienstleistung“ der Ausnahmegenehmigung
und das vorgetäuschte Verharren in Nettigkeit, Emphase, Demut und Dankbarkeit …
Sozusagen in der Pose, die sonst der Kleinsthund als treuer Freund der Menschin,
Begleiter und bester Zuhörer einnimmt.
Im Übrigen: kann es sein, dass die Hinwendung zu Fahrzeugen der 50er Jahre bzw. zu Oldtimern überhaupt
(der kleinste gemeinsame Nenner im AWO-Forum, richtig?)
eine Hinwendung zu zeitgenössischen Lebensformen vermuten lässt?
Die damalige erfahrene Amtsperson war glattrasiert und phantasielos korrekt gekleidet;
wohlvertraut mit der Anwendung von Dienstvorschriften und Handlungsanweisungen;
dafür aber eher nicht zugänglich für Emphase, Betroffenheit, Gefühlsäußerungen
und ähnliche zeitgeistige Anwandlungen.
Eine F-Quote gab es mit Sicherheit auch – im einstelligen Bereich;
und mit den künftigen Steuerzahlern/Endverbrauchern kommunizierend …
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... r_1580.jpg
Gruß
der ewiggestrige Christoph
November 2013 – also noch nicht so lange her und wahrscheinlich noch gültig.
Das Zitat mag älter sein; es nutzt eh genauso wenig wie jedes andere technisch-rechtliche Argument.
Was zum Erfolg führte, war die Zahlungswilligkeit für die „Dienstleistung“ der Ausnahmegenehmigung
und das vorgetäuschte Verharren in Nettigkeit, Emphase, Demut und Dankbarkeit …
Sozusagen in der Pose, die sonst der Kleinsthund als treuer Freund der Menschin,
Begleiter und bester Zuhörer einnimmt.
Im Übrigen: kann es sein, dass die Hinwendung zu Fahrzeugen der 50er Jahre bzw. zu Oldtimern überhaupt
(der kleinste gemeinsame Nenner im AWO-Forum, richtig?)
eine Hinwendung zu zeitgenössischen Lebensformen vermuten lässt?
Die damalige erfahrene Amtsperson war glattrasiert und phantasielos korrekt gekleidet;
wohlvertraut mit der Anwendung von Dienstvorschriften und Handlungsanweisungen;
dafür aber eher nicht zugänglich für Emphase, Betroffenheit, Gefühlsäußerungen
und ähnliche zeitgeistige Anwandlungen.
Eine F-Quote gab es mit Sicherheit auch – im einstelligen Bereich;
und mit den künftigen Steuerzahlern/Endverbrauchern kommunizierend …
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... r_1580.jpg
Gruß
der ewiggestrige Christoph
Zuletzt geändert von Christoph am Di 19. Mai 2015, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
- Tekkx
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Re: Kennzeichengröße
Der Beitrag ist schon etwas älter -ich habe jedoch Informationen beizutragen:
Der DEKRA-Mann sagte zur § 21-Begutachtung, dass es ihm (seine Zunft meinte er damit natürlich) verboten sei, Eintragungen zur Kennzeichengröße vorzunehmen. Er gab mir aber den Rat, bei der Behörde unbedingt die 6V-Anlage als Argument vorzubringen.
Auf der Internetseite unserer (Erfurt) Zulassungsbehörde steht, dass sie solchen Eintragungen keine Beachtung schenken müssen.
Meine Mühle, 12-1957, hat ohne Diskussion eins bekommen. Ich hatte extra ein Foto gemacht und ausgedruckt - wer druckt heutzutage noch Fotos aus - und mich mental darauf vorbereitet, die Maschine nochmal in die Stadt zu schieben. Ich habe mich fast ein bisschen verrückt gemacht.
Alles cool. "... 57? Kein Thema! Hier bitte: Ihr Kennzeichen!"
Ohne Aufpreis und Trara. Der Mensch braucht auch mal ein bisschen Glück. Ab und zu.
Leider habe ich in der Aufregung vergessen zu fragen, bis zu welchem Baujahr das gilt.
Der DEKRA-Mann sagte zur § 21-Begutachtung, dass es ihm (seine Zunft meinte er damit natürlich) verboten sei, Eintragungen zur Kennzeichengröße vorzunehmen. Er gab mir aber den Rat, bei der Behörde unbedingt die 6V-Anlage als Argument vorzubringen.
Auf der Internetseite unserer (Erfurt) Zulassungsbehörde steht, dass sie solchen Eintragungen keine Beachtung schenken müssen.
Und seit heute weiß ich, dass es bei bestimmten Baujahren (Datum der Erstzulassung) von Haus aus ein Leichtkraftrad-Kennzeichen gibt.Das Fahrzeug ist zwingend zur Bestimmung der entsprechenden Kennzeichengröße in der Zulassungsbehörde vorzuführen.
Enthält die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein oder das Gutachten nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Vollgutachten) einen Hinweis auf die Kennzeichengröße, entfaltet diese Angabe keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Kennzeichens in Engschrift oder eines hinteren verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens (Leichtkraftradkennzeichen).
Wird durch die Zulassungsbehörde festgestellt, dass die Anbringung vorschriftsmäßiger Kennzeichen technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde Kennzeichen in Engschrift genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung vorschriftsmäßiger Kennzeichen nicht mehr möglich ist.
Wird durch die Zulassungsbehörde festgestellt, dass die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens (Leichtkraftradkennzeichen) genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.
(...)
Meine Mühle, 12-1957, hat ohne Diskussion eins bekommen. Ich hatte extra ein Foto gemacht und ausgedruckt - wer druckt heutzutage noch Fotos aus - und mich mental darauf vorbereitet, die Maschine nochmal in die Stadt zu schieben. Ich habe mich fast ein bisschen verrückt gemacht.
Alles cool. "... 57? Kein Thema! Hier bitte: Ihr Kennzeichen!"
Ohne Aufpreis und Trara. Der Mensch braucht auch mal ein bisschen Glück. Ab und zu.
Leider habe ich in der Aufregung vergessen zu fragen, bis zu welchem Baujahr das gilt.
- deckelfp1
- AWO 425 Member
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- Registriert: Di 13. Mär 2018, 20:35
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Re: Kennzeichengröße
Hallo und guten Tag,
na dann herzlichen Glückwunsch zu erfolgreichen Zulassung. Und zum LKrad Kennzeichen natürlich auch.
Deine Aussage deckt sich mit meiner Erfahrung hier im Landkreis Börde.
Die Zuteilung eines LKrad-Kennzeichens ist soweit ich mich erinnere bis EZ vor 01.07.1958 (gesetzlich) geregelt. Ich lasse mich hier jedoch gerne berichtigen.
Viele Grüße. Steven
na dann herzlichen Glückwunsch zu erfolgreichen Zulassung. Und zum LKrad Kennzeichen natürlich auch.
Deine Aussage deckt sich mit meiner Erfahrung hier im Landkreis Börde.
Die Zuteilung eines LKrad-Kennzeichens ist soweit ich mich erinnere bis EZ vor 01.07.1958 (gesetzlich) geregelt. Ich lasse mich hier jedoch gerne berichtigen.
Viele Grüße. Steven
Komisch, kaum macht man's richtig, und schon geht's. 
- willi425S
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Re: Kennzeichengröße
Die Zuteilung eines LKrad-Kennzeichens ist soweit ich mich erinnere bis EZ vor 01.07.1958 (gesetzlich) geregelt. Ich lasse mich hier jedoch gerne berichtigen.
Macht jeder Behörde wie SIE es will.
Und die wollen z,T das du vorfährst, um dann zu sagen, ja richtig kleines Kennzeichen.
Danke.
Dafür hast du einen PKW Hänger gemietet, weil Gespann und es hat zu dem Zeitpunkt Gießkannen geschüttet, so viel, dass im BW Boot das Wasser stand.
Der Graukittelakt hatte genau 3 Minuten gedauert, angeschaut, Gliedermaßstab dran, trotz örtlichen Zulassungsdienst, +§21 Vollabnahme mit Hinweis kleines K-Zeichen, -> das komplette Packet.
Leider.
Macht jeder Behörde wie SIE es will.
Und die wollen z,T das du vorfährst, um dann zu sagen, ja richtig kleines Kennzeichen.
Dafür hast du einen PKW Hänger gemietet, weil Gespann und es hat zu dem Zeitpunkt Gießkannen geschüttet, so viel, dass im BW Boot das Wasser stand.
Der Graukittelakt hatte genau 3 Minuten gedauert, angeschaut, Gliedermaßstab dran, trotz örtlichen Zulassungsdienst, +§21 Vollabnahme mit Hinweis kleines K-Zeichen, -> das komplette Packet.
Leider.
Viele Grüße aus Leipzig Torsten
Ich liebe meine Frau.
Ich liebe meine Frau.

