Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
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Freiblut
Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
Hier mal ein vllt nicht ganz untypisches Problemchen: Mit Schrecken hab ich festgestellt, dass ich zwar den Fahrzeugbrief meiner alten Dame habe, jedoch kann ich nach 15 Jahren den Zulassungsschein nicht mehr finden. Wat nu!?? Bekomme ich da Probleme beim TÜV bzw beim anmelden?
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BastiL
Re: Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
Ganz Aktuell
War heute mit meiner TS 250 beim TÜV, alles in Ordnung! Danach bin ich mit der Fuhre direkt zur Zulassungsstelle, 15 Minuten gewartet, gefühlte 10 Sekunden im Raum geblieben. Fahrzeugschein fehlt. Den brauchen wir sagte die freundliche Dame, ohne den geht nix! Also TÜV Bericht, Fahrzeugbrief und EVB Nummer wieder eingesteckt und ab nach Hause. Die Begründung ist mir nicht ganz schlüssig, "Ich muss das Ding hier sichten und durch das System ziehen!!!! Fragen sie nochmal nach wo das Teil ist, sonst bekommen wir Probleme, der KFZ Brief reicht mir nicht". Also Vorbesitzer angerufen, gesagt das ich gleich ran bin und er den Schein nochmal genau suchen soll. Gesagt getan, der Schein tauchte auch wie durch ein Wunder auf, zurück zum Amt, 10 Minuten gewartet und Zipp war sie innerhalb 15 Minuten inkl, Kennzeichen prägen, zugelassen. 
- Dreiradfritz
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Re: Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
Hallo,
Ist das Motorrad abgemeldet, wovon ich mal nach 15 Jahren ausgehe, ist alles in Ordnung. Die Zulassung hast Du mit der Entwertung des Kennzeichens abgeben. Jetzt benötigst Du frischen TÜV und eine Versicherungsbestätigung, bekommst Du vorläufig bei Deiner Versicherung. Meist eine mehrstellige Nummer. Nun ist die Anmeldung kein Problem mehr. Bekommst dann einen neuen Brief und Zulassung, heißt dann bloß anders, Zulassungsbestätigung 1 und 2.
Ist das Motorrad noch angemeldet musst Du erst zur Zulassungsstelle und die Zulassung als verloren melden, kostet nur etwas.
Dann wünsche ich Dir Gutes Gelingen.
Gruß Fritz
Ist das Motorrad abgemeldet, wovon ich mal nach 15 Jahren ausgehe, ist alles in Ordnung. Die Zulassung hast Du mit der Entwertung des Kennzeichens abgeben. Jetzt benötigst Du frischen TÜV und eine Versicherungsbestätigung, bekommst Du vorläufig bei Deiner Versicherung. Meist eine mehrstellige Nummer. Nun ist die Anmeldung kein Problem mehr. Bekommst dann einen neuen Brief und Zulassung, heißt dann bloß anders, Zulassungsbestätigung 1 und 2.
Ist das Motorrad noch angemeldet musst Du erst zur Zulassungsstelle und die Zulassung als verloren melden, kostet nur etwas.
Dann wünsche ich Dir Gutes Gelingen.
Gruß Fritz
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BastiL
Re: Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
Die TS war seid 2009 abgemeldet, das stand sogar im System. Führte kein Weg hin ohne Fahrzeugschein die Karre anzumelden. Nicht einmal der Kaufvertrag hat sie beeindruckt.
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Freiblut
Re: Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
OOOH FRitz!!!! wenn des so is , wie Du sagst, dann hast mir eben den Abend gerettet. Somit kann ich nu die Bude wieder aufräumen und aufhören mit Suchen. Denn tatsächlich hab ich ne Abmeldebestätigung hier in der Hand.
Aber wie is es dann mit den einzelnen Eintragungen, die da drin standen? Is ja nich mehr echt original. Im Brief steht nix weiter drin, ausser das kleine Kleine Kennzeichen.
Aber wie is es dann mit den einzelnen Eintragungen, die da drin standen? Is ja nich mehr echt original. Im Brief steht nix weiter drin, ausser das kleine Kleine Kennzeichen.
Zuletzt geändert von Freiblut am Do 19. Mär 2015, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
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matze
Re: Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
Den Schein kannst du nicht haben. Nur den Brief. Im Brief sollten auch alle Eintragungen vermerkt sein oder?
Also ab zur Zulassungsstelle
Also ab zur Zulassungsstelle
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BastiL
Re: Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
Wenn es ein alter Brief ist ja. Im EU Brief steht nicht einmal mehr das zulässige Gesamtgewicht. geschweige Reifengröße etc
- krachbumm425
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Re: Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
Früher war der Brief der absolute Nachweis des Eigentums.
Heute gibt es keine Briefe mehr. Nur noch dieser große Lappen, wo nix mehr drin steht.
Das wichtigste Dokument ist heute die umgangssprachliche Zulassung.
Die Zulassung wurde jedoch nicht aufgewertet.
Daher steht ganz unten, ganz klein unter C4C wer nicht der Eigentümer ist
Wer der Eigentümer ist, bleibt leider offen
Unterm Strich ist man nun zwar noch der Besitzer aber nicht mehr der Eigentümer. Gruseliger Gedanke
Heute gibt es keine Briefe mehr. Nur noch dieser große Lappen, wo nix mehr drin steht.
Das wichtigste Dokument ist heute die umgangssprachliche Zulassung.
Die Zulassung wurde jedoch nicht aufgewertet.
Daher steht ganz unten, ganz klein unter C4C wer nicht der Eigentümer ist
Wer der Eigentümer ist, bleibt leider offen
Unterm Strich ist man nun zwar noch der Besitzer aber nicht mehr der Eigentümer. Gruseliger Gedanke
Wahre Freiheit findet sich nur in der Gemeinschaft ehrenhafter Menschen, die, auch wenn sie keine Zuneigung zueinander haben, sich dennoch in den Handlungen des täglichen Lebens vertrauen. Nur Menschen niederster Gesinnung verstoßen gegen diesen ungeschriebenen Ehrenkodex.
- Roadrunner
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Re: Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
Kurz , seit 2007 wird bei Fahrzeugabmeldung die Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein , Zulassung) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) wieder an den Eigentümer ausgehändigt. Vor 2007 wurde der Fahrzeugschein eingezogen und es gab eine amtliche Abmeldebescheinigung und den Fahrzeugbrief zurück.
Ralf
Ralf
Zuletzt geändert von Roadrunner am Fr 20. Mär 2015, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.
Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen.
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Deleted User 4197
Re: Auu Backe!! Fahrzeugbrief aber kein zulassungsschein
Für die Antragstellung des neuen Fahrzeugscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis (beziehungsweise Meldebescheinigung oder Pass)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
- formlose eidesstattliche Versicherung, dass Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder der Fahrzeugschein
gestohlen wurde (inklusive Diebstahlsanzeige-Nummer der Polizei)
- HU-Prüfbericht gemäß § 29 StVZO (Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung)
Grüße Sporti
- Personalausweis (beziehungsweise Meldebescheinigung oder Pass)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
- formlose eidesstattliche Versicherung, dass Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder der Fahrzeugschein
gestohlen wurde (inklusive Diebstahlsanzeige-Nummer der Polizei)
- HU-Prüfbericht gemäß § 29 StVZO (Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung)
Grüße Sporti

