Hi,
ich will auch kurz meinen Senf dazu geben.
Also bei Standgeräusch steht bei mir nix drin, nicht mal ein --- und beim Fahrgeräusch 80 db.
Mein Tüver hat da nix gemessen, meine AWO war nur kurz an und ist kein Meter gefahrn bei der Erstabnahme.
Die schreiben da halt irgendwas rein und wenn dich die Verkehrskasperei dann anhält und prüft, hast halt Pech.
Ich muß aber dazu sagen, das ich in meiner ganzen AWOfahrerkariere nie angehalten worden bin und ich fahr mit einem alten Schwalbenschwanz rum (an der AWO

) und der ist nicht ohne vom Sound her.
Hat die Polizei standartmäßig überhaupt was zum messen dabei?
MFG
Dave66