Seite 1 von 2

Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: So 30. Okt 2011, 11:19
von Deleted User 141
in der CUSTOMBIKE 6/11 ist ein , so finde ich, sehr aufschlußreicher Bericht zum o.g. Thema dargelegt. Obwohl viel § Geschreibe, habe ich es sogar verstanden (und das will was heißen).
Da hier viel von Kennzeichenbeleuchtung und STVZO ::: geschrieben wurde, mal einfach durchlesen und feststellen das oder was alles und /oder nix(für 2-Räder) geregelt ist.

Matthes


PS, auf S 38 ist auch eine AWO mit Beiwagen vom Hindenberg-Race in Lübbenau drin

Re: Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: So 30. Okt 2011, 19:08
von Deleted User 141
Wegen der Nachfragen per PN und weil Mancher die Zeitung nicht hat, hier eine grobe Zusammenfassung.
Kennzeichenbeleuchtung war bisher in der STZO festgelegt. Diese wird aber pö a pö durch die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZO) ersetzt. Viele Regelungen und die genannte Regelung ist bereits aus der STVZO gestrichen worden und in die FZO übernommen worden. Bei dem aktuellen STVZO - Gesetzeswerk steht bei dieser Regelung nur noch "weggefallen". JEDOCH ist in der FZO geschrieben, dass diese Verordnung nur für Fahrzeuge mit mind. 4 Rädern gilt!!! rechtsfreier Raum?! keine Regelung?!
Für "Streitgespräche" mit den Hütern empfielt es dich daher, diese Punkte der FZO sich auszudrucken und bei sich zu führen.

Rückleuchte, da war festgelegt, dass diese am weitesten hinten liegenden Teil befestigt werden muß. Also liegt der seitliche Nummernschildhalter hinter den Fender, dann ;-)
(gilt wohl nur für Erstzulassung vor dem 01.10.1994).

"Katzenauge" ist aber wohl nach wie vor Pflicht.

Soweit mein laienhaftes Verständnis. Da ich Laie bin, ist dies kein juristisch relevanter Kommentar! Nur so zur eigenen Absicherung.

Schönen Tag auch noch

Matthes

Re: Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: So 30. Okt 2011, 23:13
von Edeltuning
Was und wozu soll da ausgedruckt werden :?:

http://blog.beck.de/2011/10/03/straftat ... eleuchtung

Re: Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 10:36
von Deleted User 141
Edeltuning hat geschrieben:Was ... soll da ausgedruckt werden :?:
Matthes hat geschrieben: Bei dem aktuellen STVZO - Gesetzeswerk steht bei dieser Regelung nur noch "weggefallen". JEDOCH ist in der FZO geschrieben, dass diese Verordnung nur für Fahrzeuge mit mind. 4 Rädern gilt!!!
Zum besseren Verständnis dann doch lieber Zeitschrift kaufen, stehen auch die §§ und Abs ::: ::: ::: drin.
Edeltuning hat geschrieben:.wozu soll :?:
Morgen!!! Na um "kreative" Lösungen etc zu schützen!

Matthes

Re: Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 11:38
von Edeltuning
Hallo Lösungsschützer,

wenn in "deiner" Zeitung was anderes steht, als in "meinem" Link, >>>eine Verdunklung des Kennzeichens wird unter Strafe gestellt<<<, dann ist eins von Beiden falsch, druckst am besten gleich alle 15 Gesetzesbücher ab :!: :lol:
Mir könnten auch ne Sammelaktion "Zeitungsausschnitte" veranstalten und gemeinsam dem ABV vorlegen. ;;;;;;;;;

Re: Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 12:37
von Deleted User 141
Mensch Edel,
gib die 5,90 mal aus und lies... Ist auch was über AWO drin :) Da sind auch Links vermerkt, die werden aber derzeit überarbeitet. Warum wohl?

alte Regelung STVO §60
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__60.html

neue Regelung
http://www.verkehrsblatt.de/docs/shopde ... r=B%203640
Überschrift sagt Alles

Gruß Matthes

Re: Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 16:08
von krachbumm425
nich aufregen matthes.
wer in "Karl-Marx-Stadt" wohnt, scheut die veränderung.
leider auch wenn es mal zu unserem vorteil ist.

Re: Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 18:05
von Edeltuning
krachbumm425 hat geschrieben: ...auch wenn es mal zu unserem vorteil ist.

Weder aus Geschichtsbüchern noch live, habe ich irgendetwas zum Vorteil des VOLKES gelesen,
gesehen, gehört oder erlebt. ;;;;;;;

( Ich erinnere nur an das große Jubeln, über kleine Nummernschilder :lol:
oder das Wechselkennzeichen. :lol: )

Re: Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 19:04
von Deleted User 141
krachbumm425 hat geschrieben:nich aufregen matthes.
Ich hab blos Angst, weil so Viele das System mit seinen Ungerechtigkeiten und Nachteilen so satt haben, dass die Auswanderungswelle nach Kuba, mit all seinen Vorteilen und Gerechtigkeiten des Kommunismus nebst karibischem Wetter, kaum noch zu bremsen ist. :D
Ich finde Opportunisten einfach ... ;;;;;;;;;;

Matthes

Ist nicht die Laberecke, musste aber mal gesagt werden.

Re: Rücklicht Kennzeichenbel.

Verfasst: Mo 23. Jan 2012, 21:24
von Micha
.... Tuning: ausdrucken, weil es eben eine "Grauzone" ist.
Eindeutig geschriebenes Recht ist geschriebenes Recht und eben in Deutschland (glücklicherweise) keine Auslegungsfrage.
Fakt ist lt. CustomBike, dass danach für Zweiräder die Kennzeichenleuchte per Paragraph keine Pflicht vorliegt.
gilt eben nur für vierrädrige Fahrzeuge. Da hat der Gesetzgeber einfach was übersehen.
Mithin kann die Maschine ohne Kennzeichenleuchte zugelassen werden.
Wenn sie so zugelassen werden kann, dann darf man sie auch so fahren. Das Kennzeichen wird ja nicht manipuliert oder die Beleuchtung abgeschaltet, so wie es in Deinem Link besprochen wird.
Wenn man sie so fahren darf, darf man nicht bestraft werden. warum auch!
Man kann ja nichts für schlecht geschriebene Gesetze - und nur darum geht es.
Um das einen Polizisten rüber zu bringen, sollte man aber eben den Gesetzestext dabei haben.

Die Frage wäre eher: tut man sich damit wirklich was Gutes? Die Beleuchtung stört doch nicht wirklich, oder?
Gruß! Micha

PS: der Artikel der CustomBike ist auch so - hinsichtlich der Auslegung der Beleuchtung interessant .....