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Beiwagen Katzenauge Pflicht?

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 07:24
von Jens
Morjen,

wenn an meinem BW-Kotflügel nur so eine kleine Begrenzungsleuchte glimmt, ist dann ein Katzenauge dadrunter Pflicht?
Auf dem Bild hier http://www.stoye-seitenwagen.de/daten45_89_tm.htm ist zumindest eines zu sehen.
Und hat zufällig jemand noch einen rumliegen, den er nicht mehr braucht?

Gruß
Jens

Re: Beiwagen Katzenauge Pflicht?

Verfasst: Fr 4. Mär 2011, 09:37
von Sport1957
Die Pflicht ist eine gute Frage. Müsste man mal in die Straßenverkehrsordnung schauen. Da gibt es bestimmt eine Regelung zu Rückstrahlern und maximaler Abstand zur Außenkannte des Fahrzeugs. Dagegen steht wahrscheinlich die Regelung zum Bestandsschutz (siehe auch AWO und Blinker usw.). Nicht alle Stoye dieser Generation hatten ein Katzenauge. Ev. wurde es auch erst mit einen bestimmten Bj. eingeführt. Da bin ich nicht sicher.
Wenn original aber eins verbaut war, kenne ich nur die Lsg mit den Katzenaugen der AWO, (welches seperat verbaut war in Verbindung mit der Haxennase). Und diese findet man auch manchmal in der Bucht. Als Suchbegriff nicht nur AWO eingeben. An der frühen Schwalbe waren ganz ähnliche Teile verbaut.
Grüße Ronny