Seite 1 von 2
TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 18:53
von Awoianer
Hallo Leute,
wollte bei meiner Awo 425 S, Baujahr 1961, "in den Verkehr gebracht" lt. DDR-Kfz-Brief August 62, bisher keine West-Zulassung, die Vollabnahme zwecks Zulassung machen lassen.
TÜV-Mann sagt: Nachrüstung von Blinkern ist unumgänglich.
Jetzt seh ich aber auf Euren Bildern fast nur AWO's ohne Blinker.
Wie habt Ihr das geschafft Ihr Glücklichen?
Grüsse
Awoianer
Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 18:58
von Bielsman
die awo ist original ohne blinker gewesen und was früher ohne blinker gebaut wurde, darfst du laut deutschem gesetz auch ohne fahren ;) geh mal zu nem anderem tüver ;)
grüße
stefan
p.s.: übrigens ist das auch so bei den alten Halbschalenhelmen ;) diese wurden früher als motorradhelme verkauft und dürfen aus diesem grunde auch heute im straßenverkehr genutzt werden. wer neue halbschalen kauft ist da nicht auf der sicheren seite. diese sind nicht im straßenverkehr zugelassen.
Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 19:24
von Deleted User 141
@Bielsmann
1 RISCHTISCH

neuer TÜVer!
zu PS ??? Oje, jetzt geht die Diskussion der Hobbyrechtsanwälte wieder los. Wette, mindestens 3 Seiten

.
Matthes
Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 19:38
von axel
Stand der Technik am Tag der Erstzulassung ist entscheidend - so muss sie auch heute wieder sein !
Blinker ? No
Grüße aus Berlin, Axel
Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 19:57
von NickverGaser
also ich kenne da jemanden, der jemanden kennt, dessen Bruder hat da einen der genau weiß wo man eben KEINE BLINKER braucht.
Ps. Fuck for TÜV
Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 20:04
von akkon
Moin awoianer,
wie meine Vorredner schon gesagt haben brauchst du an einer AWO egal welchen Baujahrs keine Blinker. Wenn welche dran sind nimm dir ein Beispiel an Ewi und bau sie ab oder du machst es auf die schnelle Frank.L-Methode.

Was deinen TÜVer angeht: ->

Such dir einen der Ahnung hat.
Gruß Ekki
Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 20:20
von eisengold
Tüver ist da auf der sicheren Seite - Blinkerfrei nur mit EZ vor dem 1.1.1962, du hast ja 08.1962
Also anderen TÜVer suchen - Rennleitung kann dir dann aber dennoch ans Bein pinkeln....
Siehe:
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/oldti ... geID=61098
Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 20:34
von spliffer
hab auch noch
etwas gefunden.
Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 21:47
von Sport-Lu
Hallo!
Geh am besten zu nem anderen Prüfer... Ich dacht auch das es nach dem Baujahr geht.Vielleicht kann man auch als Argument anbringen,daß die Sport 1962 nicht mehr produziert wurde.Kann ja eigentlich nicht dein Schaden sein,daß das Motorrad noch etwas herumgestanden hat.
Viel Erfolg! Jörn

Re: TÜV fordert Blinkernachrüstung
Verfasst: Mi 20. Okt 2010, 22:12
von de pommersche jung
Ääääähm,
wozu muß der TÜVer überhaupt die Org.-Papiere sehen

? Typenschild sagt Bj.61 und gut. Wenn der zu glatt ist sich ein Datenblatt zu besorgen, hier im Forum kreiselten doch auch schon Briefkopien. Mehr braucht's doch nicht!
Gutes Gelingen, de pommersche jung