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TÜV Bestimmungen Kotflügellänge usw
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 09:19
von galaxie_68
Hallo Leute,
ich war heute bei Tüv Süd um mich über diverse Vorschriften für meinen Umbau zu erkundigen.
Leider scheiden sich beim Thema Radabdeckungen die Geister.
zwei Fragen:
1. muß ein Vorderrad bei einem Motorrad BJ55 abgedeckt sein und wenn ja wie lang?
2. wie lang muß die Hinterradabdeckung ausfallen?
da es hier einige Umbauten gibt habt Ihr Euch ja sicher schon mit dem Thema auseinandergesetzt.
Alles was ich dazu gefunden habe ist §36a STVZO -> vor 1962 keine genaue Definition über Radabdeckung
Danke für Eure Antworten
Mario
Re: TÜV Bestimmungen Kotflügellänge usw
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 10:49
von chris425sport
Hallo Mario,
zum Kotflügel hinten weiß ich folgendendes. Wenn deine AWO nach EG-recht zugelassen ist, Fahrzeugschein Punkt K -> irgendeine Nummer, dann kannst du so ziemlich alles machen was dein Prüfer abnimmt. Wenn nicht gilt meines wissens diese Regel:
Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt.
http://www.street-racer.de/tipps-und-tr ... blech.html
Alle Angaben ohne Gewähr
Grüße
Chris
Re: TÜV Bestimmungen Kotflügellänge usw
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 11:13
von schraubebilly
hey, genau so ist es richtig!
eigentlich könnte dein prüfer alles abnehmen, was er für sicher hält!
aber wo dir keiner was kann ist wie schon mein vorredner sagte:
150mm über der waagerechten
gleiches für das vorderrad
oberes ende brauch bloß bis zur vertikalen durch die achse gehen und unteres ende besagte 150mm über der waagerechten.
mit besten grüßen
Re: TÜV Bestimmungen Kotflügellänge usw
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 14:25
von Der Auer
Zum Vorderrad, wenn du eine MZ-Gabel verbaut hast, sollteste ein Schutzblech verbauen, was stabil ist, da es gleichzeitig auch als Gabelstabi dient.
Hinten kann es auch zweiteilig ( Klappstück ) sein, zb. für die Fahrt zum TÜV. Damit gehste auch auf Nummer sicher. Kannste ja dann wieder abmachen.
Es kommt eben auch auf den TÜVer an. Meins ist auch außerhalb der 150mm. Er hat mir zwar mit dem erhobenen Zeigefinger

den Paragraphen erklärt, hats aber trotzdem am Ende abgenickt.
Am besten ist, wie du es schon gemacht hast, geh hin zum TÜV und frag nach. Wenn sie dir dann gleich sagen, das geht nicht, such dir eine andere Prüfstelle, andernfalls, wenn du merkst, der ist ganz umgänglich, mach dir gleich einen Termin bei dem.
Re: TÜV Bestimmungen Kotflügellänge usw
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 15:08
von galaxie_68
Danke an Euch
mhm....EG Zulassung: negativ
Kennt Ihr Bobber Fahrer ohne vorderes Schutzblech die das eingetragen haben oder überhaupt Sonderlängen besser gesagt "Sonderkürzen" in den Papieren eingetragen oder geht das gar nicht ohne EG Zulassung?
mario
Re: TÜV Bestimmungen Kotflügellänge usw
Verfasst: Sa 16. Okt 2010, 18:20
von tingeltangelbob
Na ja liegt immer im ermessen des Tüvers . Ich hab auch fürn Tüv an meinem ehmaligen Bobber Umbau siehe meine Fotos auch ein längeres fürn Tüv anbauen müssen . Danach krät doch kein Hahn mehr danach . Für vorn ist wie schon geschrieben das schutzblech als gabelstabi tätig . Deshalb will der tüv auch eins haben . Ausnahme bei Springergabeln da diese aufgrund ihrers aufbaus sich nicht so leicht verwinden wie eine Telegabel . Da gehts bei gutem Tüver auch mal ohne . Die alte 150 mm Regel kenn ich auch zum glück hält sich nicht jeder tüver drann . Ich glaub die ist mitlerweile auch ungültig denn abgelöst von allgemeiner EU Richtliene wo man vergessen hat das genau zu beschreiben . Was uns mal wieder ein kleines Türchen geöffnet hat . gruß tingel