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Überführungfahrt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 18:59
von Tobbo
Hallo, ich komme immer näher an mein Ziel endlich mal mit meiner Awo den Westerwald zu erkunden. Nur jetzt steht noch der Tüv an.
Und zwar hab ich folgende frage, erst mal noch 2 allgemeine 1. muss die elektrische Anlage vollkommen in Ordnung sein(hat ein kleinen Wackelkontakt aber nicht beim Licht)
2. Die vorderbremse ist echt ziemlich schwach obwohl noch genug Belag drauf ist und eingestellt ist


So nun zu meiner eigentlich frage, brauch man für die fahrt zum Tüv ein Kennzeichen oder muss man das nur mit dem Tüv und der Versicherung abklären?

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen

mfg Tobi

Re: Überführungfahrt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 20:17
von Roy
Ohne Kennzeichen rumfahren ist glaube ich eine Einladung an die Grünen (blauen)
Ich habe mir für die Fahrt zum TÜV ein Überführungskennzeichen geholt.
Kann man erst mal bissl die Mschine testen, und alles ist ok.
Die Versicerungsbestätigung kostet zwar 80 €, bekommt man aber wieder, wenn man dann das Motorrad bei der Versicherung anmeldet.

Re: Überführungfahrt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 20:34
von krachbumm425
hallo tobi,

die elektr. anlage sollte in ordnung sein.
soviel ist das ja auch nicht.
was funktioniert denn nicht?

die bremsleistung ist wahrscheinlich in ordnung.
du bist nur keine halbnaben gewohnt.

die fahrt zur prüforganisation ist auch ohne kennzeichen möglich.
voraussetzung ist allerdings, dass du eine versicherungsbestätigung mitführst.
wenn das nicht möglich wäre, würde sich ja die katze in den schwanz beißen.
ich habe das schon so praktiziert und bin so durch die stadt gefahren und hinter mir die jungs von der rennleitung.
hab fest damit gerechnet rausgewunken zu werden - aber nix da.

die linke zum gruß!
uwe

Re: Überführungfahrt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 20:42
von Tobbo
Ahh gut das hab ich mir so gedacht, hab vorher mal ein bisschen gegoogelt, da waren auch verschiedene Meinungen, aber in dem Gesetztparagraphen steht auch, dass man ohne Kennzeichen zum Tüv fahren kann mit einer "Versicherungsbestätigung".

An der elektr. Anlage geht nur die kleine rote Lampe und die Tacho beleuchtung nicht wenn die Maschine an ist, aber manchmal geht sie auch.

Achja noch ne kurze Frage zu dem Versicherungsgedöhns, muss man da einfach anrufen oder muss man auch wieder nen elende Schriftverkehr führen?

mfg TObi

Re: Überführungfahrt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 20:52
von krachbumm425
Tobbo hat geschrieben:An der elektr. Anlage geht nur die kleine rote Lampe und die Tacho beleuchtung nicht wenn die Maschine an ist, aber manchmal geht sie auch.
na gut, das ist tagsüber eh kaum zu erkennen.
das die ladekontrolle nicht funktioniert, sollte aber gecheckt werden.
Tobbo hat geschrieben: Achja noch ne kurze Frage zu dem Versicherungsgedöhns, muss man da einfach anrufen oder muss man auch wieder nen elende Schriftverkehr führen?
nö, kein elender schriftverkehr.
einfach eine versicherung raussuchen, mit der man den vertrag machen möchte.
dann per mail oder makler angebot erstellen lassen.
da bekommt man dann automatisch diese bestätigung/deckungszusage.
das wars dann schon.

gruß uwe

Re: Überführungfahrt

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 07:55
von Jens69
Hallo Leute,

ich hab mir schon Gedanken gemacht, wie ich zum TÜV hinkomme, nach 44 Jahren Stilllegung. Aber das es so einfach ist. :D

Gruß Jens

Re: Überführungfahrt

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 08:27
von A.WelO
Bei uns kommt der Dekra-Mann ins Haus, anrufen Termin ausmachen fertig,
ohne Aufpreis ;)

Re: Überführungfahrt

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 10:26
von Jens69
Nachfragen kann ich ja mal, ob der mich auch heimsuchen kann. :lol:

Re: Überführungfahrt

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 14:00
von eisengold
Tobbo hat geschrieben:Ahh gut das hab ich mir so gedacht, hab vorher mal ein bisschen gegoogelt, da waren auch verschiedene Meinungen, aber in dem Gesetztparagraphen steht auch, dass man ohne Kennzeichen zum Tüv fahren kann mit einer "Versicherungsbestätigung".
Kannst du den Paragraphen nennen? Ich finde keinen Paragraphen, der dies aussagt- mit abgestempelte Kennzeichen schon, ganz ohne geht es m.E. nicht

Re: Überführungfahrt

Verfasst: Mi 21. Apr 2010, 15:18
von KECK
Moin...
Meine rote Lampe geht auch nicht wenn die Awo an ist :lol: und das ist auch gut so :lol: mich würd aber auch der interressieren ob man allein mit der Doppelkarte fahren darf, denn ich denke du brauchst trotzdem ein Überführungskennzeichen.das kostet dann ca.30€. Aber genau weiß ich das auch nicht.
Gruß Keck