Paragraph 23 für meine AWO Sport
Verfasst: Fr 10. Dez 2021, 15:02
Hallo Leute!
Ich bräuchte mal wieder ein wenig Hilfe. Nachdem ich meine AWO Sport schon vor Monaten fertig habe, muss sie nun noch das Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach Paragraph 23... durchlaufen. Es wär nämlich kein originaler Brief dabei.
Dafür hab ich sie zu meinem Motorradschrauber gebracht, der sich auch um meine anderen Maschinen kümmert. Soweit, so gut. Nur steht die dort jetzt schon seit mehr als einem Monat, da der TÜVler irgendwelche Probleme produziert. Technisch ist alles in Ordnung. Nur hat er Probleme wegen der Daten, die in den Brief eingetragen gehören. Er hat alles beieinander außer den Geräuschwerten. Aktuell redet er von Geräuschmessung im Fahrbetrieb.
Ich bräuchte also dazu mal ein paar Infos.
Ich möchte allerdings gerne vermeiden, dass das jetzt hier in "ich glaube...", "ich hab mal gehört...", "bei meinem TÜV-Mann...", "geh woanders hin..." ausartet. Ich benötige belastbare FAKTEN.
Kann mir also bitte jemand mal eine Kopie eines originalen Briefes mit der entsprechenden Eintragung und die Kopie eines aktuellen Briefes zum Vergleich zur Verfügung stellen? Kennt jemand die entsprechenden Stellen und Paragraphen im Gesetz und den Ausführungsbestimmungen?
Ich danke euch sehr für konstruktive Hilfe.
Viele Grüße, Christian
Ich bräuchte mal wieder ein wenig Hilfe. Nachdem ich meine AWO Sport schon vor Monaten fertig habe, muss sie nun noch das Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach Paragraph 23... durchlaufen. Es wär nämlich kein originaler Brief dabei.
Dafür hab ich sie zu meinem Motorradschrauber gebracht, der sich auch um meine anderen Maschinen kümmert. Soweit, so gut. Nur steht die dort jetzt schon seit mehr als einem Monat, da der TÜVler irgendwelche Probleme produziert. Technisch ist alles in Ordnung. Nur hat er Probleme wegen der Daten, die in den Brief eingetragen gehören. Er hat alles beieinander außer den Geräuschwerten. Aktuell redet er von Geräuschmessung im Fahrbetrieb.
Ich bräuchte also dazu mal ein paar Infos.
Ich möchte allerdings gerne vermeiden, dass das jetzt hier in "ich glaube...", "ich hab mal gehört...", "bei meinem TÜV-Mann...", "geh woanders hin..." ausartet. Ich benötige belastbare FAKTEN.
Kann mir also bitte jemand mal eine Kopie eines originalen Briefes mit der entsprechenden Eintragung und die Kopie eines aktuellen Briefes zum Vergleich zur Verfügung stellen? Kennt jemand die entsprechenden Stellen und Paragraphen im Gesetz und den Ausführungsbestimmungen?
Ich danke euch sehr für konstruktive Hilfe.
Viele Grüße, Christian
