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Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 23:00
von Aurel
"Ein Beiwagen kann an die für ihn bestimmten Motorräder angebaut werden, sofern das Motorrad laut Hersteller für den Anbau von Beiwagen vorgesehen ist."
Das ist ein Zitat aus dem EMW Forum, über das ich gestolpert bin.Ja, muss ich tatsächlich einen Seitenwagen eintragen lassen? Mein Tourenrahmen hat ja die Vorsehung ab Werk...
Ich würde mir wahnsinnig gern den ganzen Bürokratiemist sparen, den Seitenwagen anhängen und losfahren.
Die Suche im Netz gibt da jedenfalls keine Antwort und mein TÜV Mann ist überfragt.
Vielleicht hat hier jemand einen Hinweis, wo man das mal nachlesen kann.
Gruß Markus
Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 23:12
von Simson
moin,
mit angebautem seitenwagen ändert sich das fahrzeuggewicht, die fahrzeugbreite,
die anzahl der achsen, die anzahl der sitzplätze, und vom fahrgefühl gar nicht zu reden, ....
deshalb solltest du im schein eintragen lassen: wahlweise mit seitenwagenbetrieb möglich,
wichtig ist dabei das wörtchen wahlweise.
in dem sinne
gruß von mir
simson
Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 23:36
von Aurel
Hallo Simson,
uhhhh, ich weiß das dies eine Gummifrage ist.
An jedes Auto mit eingetragener Anhängerkupplung darf ich einen fast beliebigen Anhänger anhängen, Achsen und Gewicht und Länge ändern sich und alles ist gut und keiner meckert.
Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 23:59
von Edeltuning
...Dann hat auch sicherlich keiner was dagegen, wenn du den AWO-Beiwagen ans Auto hängst

Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 00:09
von Simson
moin edel,
der war gut ........
@aurel,
du schreibst da was von : Auto mit
eingetragener Anhängerkupplung ....
da hast doch schon selber die antwort geliefert.
wenn du im pkw, mit meistens 5 sitzplätzen noch zwei mann mehr mitnimmst,
wieviel müssen dann bei `ner polizeikontrolle aussteigen ?
in der awo - zulassung sollte also drinstehen:
ww.m beiwagen-betrieb, dann ziff. 15: 500 ; ziff. 12: 3 ; ziff: 14: 245
schönen abend noch .......
Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 00:54
von Edeltuning
Simson hat geschrieben: Do 27. Mai 2021, 00:09
moin edel,
der war gut ........
@aurel,
du schreibst da was von : Auto mit
eingetragener Anhängerkupplung ....
da hast doch schon selber die antwort geliefert.
wenn du im pkw, mit meistens 5 sitzplätzen noch zwei mann mehr mitnimmst,
wieviel müssen dann bei `ner polizeikontrolle aussteigen ?
in der awo - zulassung sollte also drinstehen:
ww.m beiwagen-betrieb, dann ziff. 15: 500 ; ziff. 12: 3 ; ziff: 14: 245
schönen abend noch .......
Huhu Simson - seltenes,"altes" ForumsUrgestein

, ...das ist wie Mathe mit der Tochter: Wenn 5 Leute im Raum sind und 7 gehen raus, dann müssen 2 wieder reingehen,
damit der Raum leer ist.

Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 09:41
von Rabbit
Moin Markus,
Also bei mir wollte der Tüver den garnicht eintragen. Er sagte das ist ein Anbauteil und muss nicht eingetragen werden. Der Beiwagenrahmen hat ne Nr und n Typenschild. Bedarf aber keiner Papiere. Auf m Typenschild stehen die Daten , das reicht. Wenn ich möchte würde er mir aber ein Datenblatt (wahrscheinlich eher ein Gutachen) ausstellen.
Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 12:18
von Bernde
Grad aus Interesse mal nachgeguckt und erinnert, wie es bei mir war. Also mein damaliger Dekramann hats genau genommen."wahlweise" steht gleich als erstes. das war dem da auch schon wichtig. Dann Typ, Nummer laut Typenschild des Beiwagens. Wenn Beiwagen angebaut ist: dann Tmax 100km/h, geändertes Fahrzeuggewicht, Q 0,04kw/kg (Leistungsgewicht), und geändertes zulässiges Gesamtgewicht , sowie die Reifenmaße des Beiwagens.
Steht alles im Schein. War damals keine Pflicht, hätte den Zettel des Prüfers auch mitführen können. Aber wie das mit den Zetteln immer so ist, solange man den einstecken hat, fragt keine Sau, sobald er weg ist ist er lebenswichtig. also wenns drinne steht kann nie schaden.
euer bernde
Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 14:56
von Jens425S
Ein interessanter Beitrag!
Rätseln, raten...
Wo steht es gesetzlich fest geschrieben?
Ich habe gerade mal gesucht, ob ich auf die Schnelle einen § finde.
Aber scheinbar wird das Thema, in Deutschland selten behandelt. Für die Schweiz und Österreich finden sich ganz schnell die entsprechenden gesetzlichen Regeln.
Und sie sind Eindeutig. Das Fahrzeug muss (wahlweise!) als Gespann zugelassen sein. In Österreich und der Schweiz muss eine Feststellbremse vorhanden sein.
(Übrigens eine gar nicht so schlechte Idee, wenn man sie hat!)
Es ist aber auch richtig was Simson schreibt.
Ein Gespann ist ein anderes Fahrzeug, als ein Solo Motorrad. Es hat ggf. mehr Sitzplätze (außer Lasten BW) und ist breiter.
Der Seitenwagen hat aber keine eigenen Papiere und kein Nummernschild.
Also wie auch immer.
Die AWO gab es serienmäßig mit Seitenwagen und es gab serienmäßig Seitenwagen im Zubehör. Damit ist das wichtigste schon mal geklärt. Die AWO ist dafür vorgesehen (optional) einen Seitenwagen ziehen zu dürfen.
Damit ist die größte Hürde, bei der Zulassung (Abnahme) schon mal genommen.
Daher würde ich nicht mal im Ansatz darüber nachdenken, einen Seitenwagenumbau nicht (wahlweise) eintragen zu lassen!
Was ist, wenn Du damit in einen Unfall verwickelt wirst?
... sehr dünnes Eis!!
Re: Ist ein Beiwagen ein Zubehörteil??
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 23:17
von Aurel
Hallo Jens, keine Sorge, ich fahre nicht einfach so los....