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Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: So 5. Jul 2020, 11:51
von Mell
Moin,
meine AWO ist fertig, alle Papiere vorhanden und nach zwei Wochen warten,
hatte ich endlich einen Termin bei der Zulassungsstelle in Bad Oldesloe.
Die Dame freute sich über Gutachten, Originalbrief und das alles dabei war.
Dann die Ernüchterung, im Gutachten standen nur die abgenommenen Veränderungen
und aus dem DDR Brief konnte sie keine Daten entnehmen.
Auch der Weg über die Leiterin brachte keinen Erfolg.
So viel Arroganz habe ich noch nicht erlebt.
Wer hat jetzt Recht?
Der TÜV sagt die Daten hätte sie in ihrem System,
die Zulassungsstelle sagt, wenn Gutachten, dann nur mit allen Daten.
Es wäre ja alles noch zum lachen,
aber mit Glück bekommt man Montags um 8.00 einen neuen Termin in zwei Wochen
Gruß
Mell
Re: Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: So 5. Jul 2020, 13:41
von Matthias-Aw
Also ich hab meine vor kurzen angemeldet die war 2009 stillgelegt d.h. meistens ist da ein Vollgutachten nötig. Auch war im BRD Brief der Seitenwagen nicht eingeragen weil damals keiner dran war. Ich hab eine ganz normal HU machen lassen und eine Zeile hinzufügenlassen das das Motorrad wie im alten Brief eingetragen Seitenwagen tauglich ist.
Die Zulassungsstelle hab ich dann gebeten mir den wahlweisen Eintrag mit 2/3 Personnen und den Gesammtmassen zu übernehmen, was die mit Nachfrage beim Chef einfach getan hat. Juhu... Also wenn die wollen geht das. Wichtig scheind zu sein irgendwie persönlich an den Leiter zu kommen. Häufig haben die Sachbearbeiter Anweisung das nicht zu machen und auch nicht ständig nachzufragen. Den bleibt dann nix weiter übrich...
Soweit mir erklärt wurde sind die Daten im Prinzip verfügbar. Aber wenn es nicht die individuellen zum Fahrzeug sind die auch nach Stillegung in Flensburg sind wird es schwieriger. Vermutlich sind die Sachbearbeiter einfach nicht darauf geschult und wollen daher das Vollgutachten mit allen Daten haben. Bei uns gibt es z.B. auch eine die kann und weiß alles andere können ohne Hilfe wohl nur das übliche. Z.b. eine andere Schadstoffklasse eintragen erlaubt die Software einfach nicht. Das hatte ich letztens da ist Sachbearbeiterin und Ihre Nachbarin dran verzeifelt... Dann kam die "allwissende" vom Klo wüsste genau warum und wieso und hatte es mit ein paar Tricks erledigt. Wir wohl mit dem Zugriff auf die Datenbanken ähnlich sein.
Re: Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: Di 7. Jul 2020, 18:09
von Fossi
Mell hat geschrieben: So 5. Jul 2020, 11:51
Moin,
meine AWO ist fertig, alle Papiere vorhanden und nach zwei Wochen warten,
hatte ich endlich einen Termin bei der Zulassungsstelle in Bad Oldesloe.
Die Dame freute sich über Gutachten, Originalbrief und das alles dabei war.
Dann die Ernüchterung, im Gutachten standen nur die abgenommenen Veränderungen
und aus dem DDR Brief konnte sie keine Daten entnehmen.
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Hallo Matthias,
im originalen DDR-Brief sind diverse technische Daten nicht vorhanden, welche jetzt in den neuen Brief eingetragen werden müssen.
Damit die Zulassungsstelle einen neuen Brief ausstellen kann, brauchst du ein Datenblatt. Dieses bekommst du beim TÜV, DEKRA oder auch den anderen Organisationen.
Gruß Hendrik
Re: Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: Di 7. Jul 2020, 18:44
von Meki
Betriebsanleitung, da stehen alle Daten drin.
Re: Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: Di 7. Jul 2020, 21:00
von Mell
Die Lösung scheint gefunden zu sein. TÜV und Zulassungsstelle haben sich kurzgeschlossen.
Eine Kleinigkeit fehlte in den Daten, aber die meisten, so wie in einem modernen europäischen Brief
sind nicht erforderlich. Dann nehme ich nächste Woche mal den zweiten Anlauf.
Diesmal habe ich mir zweit Termine gebucht, damit ich nicht wieder zwei Wochen warten muss,
sollte doch etwas schief gehen.
Ich werde berichten
Re: Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 21:06
von Mell
Heute war der zweite Versuch.
Im Gutachten war inzwischen das zulässige Gesamtgewicht hinzugekommen.
Die Dame in der Zulassungsstelle nahm alle meine Unterlagen,
kopierte sich an Hand des alten DDR Briefs einiges aus ihrem System
und 25 min später hatte ich die Zulassung in der Hand.
Wenn doch nur jeder seinen Job so gut könnte.
Aber was kann man andern? Die Leiterin hat die Aktion für gut befunden,
mein Graukittel musste ihr erklären welche Daten sie braucht und wo sie den Rest findet.
Aber von Einsicht keine Spur, wenn man als Beamter auf der anderen Seite sitzt ist man immer im Recht.
Ist das eine Beschwerde wert?
Gruß
Mell
Re: Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 21:34
von Roadrunner
Mell hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 21:06
..................
Aber was kann man andern? Die Leiterin hat die Aktion für gut befunden,
mein Graukittel musste ihr erklären welche Daten sie braucht und wo sie den Rest findet.
Aber von Einsicht keine Spur, wenn man als Beamter auf der anderen Seite sitzt ist man immer im Recht.
Ist das eine Beschwerde wert?
Gruß
Mell
Aus meiner Erfahrung bist du leider der Willkür der Zulassungsstellen ausgeliefert.
NATÜRLICH kannst Du dich Beschweren , dein gutes Recht , aber der Erfolg wird gleich 0 sein. Eventuell "erinnert" sich bei der nächsten Zulassung aber Jemand an Dich und deine Beschwerde ! Dein Anliegen wird dann entsprechend bearbeitet
Ich habe mich mit Ähnlichem schon bis ins Ministerium bewegt und kann nur sagen "Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus" . Selbst wenn Du Gesetzestexte vorlegen kannst , die Dir zu 100% Recht geben, ist es fraglich ob zu Deinen Gunsten entschieden wird.
Trink ein

das beruhigt
Ralf
Re: Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: So 2. Aug 2020, 08:50
von Andreas56
Ich habe ein ähnliches Problem, die Stand- und Fahrgeräusche sind nicht eingetragen im Brief und das Zulassungsamt in Köln kann angeblich nicht auf die Daten zugreifen und weigert sich, die AWO umzumelden, die ist in Leipzig zugelassen und hat TÜV bis 2021. Auch der TÜV ist zwar nett aber hilflos, die Daten werden nur regional gespeichert, kein Zugriff.
Das Einzige was perfekt klappt, ist die Mahnung wegen Terminüberschreitung, obwohl Termine über 3 Wochen dauern !!!
Re: Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: So 2. Aug 2020, 14:56
von Südbaden
Hallo Andreas56,
die einfachste Lösung: besorge Dir eine Kopie eines "West-Briefes", im dem die im "Ost-Brief" fehlenden Daten schon drin sind. Damit ab zum TÜV zum Erfassen unter der entsprechenden Nummer; und auf der Zulassungsstelle ist Ruhe.
Man kann es auch mit einem Wink auf den Einigungsvertrag versuchen, hat bei mir mit der JAWA geklappt: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Seiten 1100 und 1101: Straßenverkehrszulassungsordnung, in Punkt 2 (22): "Nach den Vorschriften des DDR erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des §19 Absatz 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30.06.1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden."
Mir wollte der TÜV damals eine Geräuschmessung aufdrücken. Aufgrund des Einigungsvertrages hat man es bei einer Schätzung der Geräuschwerte belassen, womit allen Beteiligten gedient war. Originalbrief lag ja vor; und das gute Stück war 1958 erstmals auf der Straße = zugelassen.
Gruss
Andreas/ Südbaden
Re: Zulassung, wer hat Recht?
Verfasst: So 2. Aug 2020, 17:32
von Mell
Ja, dass ist bitter. Da sitzt dir Jemand der seinen Job nicht kann gegenüber, kratzt die Plakette ab und schickt dich nach Hause. Beschweren, bei wem? Kostet nur deine Nerven.
Wenn ihr auch Onlinetermine habt, buche gleich zwei Termine an verschiedenen Tagen.
Sicher ist sicher.