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Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 11. Jun 2020, 13:29
von Matthias-Aw
Hallo, ich habe gerade meine Sport zugelassen und mich dann etwas wegen dem Kennzeichen etwas geärgert. Wäre wohl schlau gewesen in Nachbarkreis zu fahren... Da hätte es 425 als Zahl gegeben und ein kleines Kennzeichen. Allerdings war ich mir nicht so sicher ob es noch mit Zweitwohnsitz dort geht.
Auch der plan mein altes Kennzeichen zu übernehmen ging nicht weil die leider abgemeldet war. Frei war es noch.

Ginge in Erfurt nicht, sagten die mir und hier hibt es gibt kleines Kennzeichen pauschal nur bis 1959. Oder mit Vorführung Begutachtung und 60€. Und es darf nicht passen. TÜV schreiben spielt keine Rolle und wird ignoriert. 😭

Dafür haben Sie mir die ohne Vollgutachten zugelassen und einfach so den wahlweisen Seitenwagen eingetragen...Juhu !!!

Hat zufällig jemand in letzter Zeit mal eine Awo in Erfurt vorgeführt und Erfahrung wie eng die das sehen? Mein Rücklicht is nicht original und wenn man es genau nimmt könnte man sagen sieht zwar schei... aus aber passt doch zur Not. Da hab ich leider keine Aussage bekommen.

Matthias

Re: Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 11. Jun 2020, 13:37
von Anke
Matthias-Aw hat geschrieben: Do 11. Jun 2020, 13:29 Ginge in Erfurt nicht, sagten die mir und hier hibt es gibt kleines Kennzeichen pauschal nur bis 1959. Oder mit Vorführung Begutachtung und 60€. Und es darf nicht passen. TÜV schreiben spielt keine Rolle und wird ignoriert. 😭
same procedere in Jena. Mehrfacher Kopfstand aufm Amt nützt nichts, führte nur zur vollständigen Verbockung der Beamtin. Seitdem fährt die AWO mit Leipziger kleinem Kennzeichen. Leider. Landkreis Leipzig ist nicht so bockig. In Jena wollten sie mein Motorrad noch nichtmal vorgeführt haben. :::::ddd
(dafür steht in den Papieren aber auch nicht mein Name, das schmerzt schon ein wenig. Aber ein Kuchenblech kommt nicht dran)

Re: Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 11. Jun 2020, 14:50
von Matthias-Aw
Hast Du einen regulären Wohnsitz in L oder akzeptieren die einen Zweitwohnsitz?

Meine MZ hat übrigens auch ein großes und mich hat mal ein Polizist abgezählt ich sollte mir ein kleines Zuteilen lassen sonst gibt es beim nächsten mal Ärger. Da war ich ganz seiner Meinung und wollte unbedingt gleich einen Strafzettel... Darauf hin wurde er stutzig und hat zurückgerudert... Schade.

Ich hab dann nach dem Grund gefragt und er meinte mein Rücklicht verdeckt beim Standart-Blitzer schräg von oben das EF und ich könnte nicht identifiziert werden.

Seit dem bin ich bei der MZ kompromissbereit :-) :-) :-)

Re: Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 11. Jun 2020, 16:06
von speedvogt
Hallo,

Bei mir in Bayern ging absolut kein Weg zum kleinen Kennzeichen
Bei BJ 59


Gruß Micha

Re: Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 11. Jun 2020, 16:29
von flar
Der Deutsche Veteranen Fahrzeug Verband hat es ja letztes Jahr geschafft, dass Motorräder mit Erstzulassung vor 31.12.1958 wieder ein kleines Kennzeichen bekommen.
Schöner wäre es gewesen, wenn es statt dieses Datums die Inverkerbringung der Serie (Typengenemigung) als Kriterium entscheidend gewesen wäre. Denn eine Motorrad vom 28.12.1958 ist nun mal baugleich mit dem vom 02.01.1959. Nicht nur bei der AWO.


ralf

Re: Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 11. Jun 2020, 20:01
von OBS
Kleines Kennzeichen?
In Heppenheim kein Problem.
Kostst allerdings 120,00 € extra.

So wird es von Bundesland zu Bundesland und von Landkreis zu Landkreis anders gehandhabt.
Es schert sich keiner um eine einheitliche Regelung.

Re: Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 11. Jun 2020, 20:26
von Matthias-Aw
Ja, eine Stichtagregelung gab aber schon früher. Im Kyffhäuserkreis hatten die das damals (1997) auch so interpretiert und pauschal allen DDR Fahrzeugen die vor dem Termin Typengenehmigung hatten erteilt. Und da hatten die eine Liste und fertig. So einfach kann es gehen wenn man seinen Verstand benutzen darf. Aber wird ja immer weniger zugelassen. Hatte mir auch der TÜV Onkel geklagt. Wenn er mal irgendwas außer Reihe einträgt wird immer hinterher gefragt warum, wieso, wo das steht. Da alle Prüfberichte digital rumliegen wird alles immer mehr von andeten durchwühlt und bürokratisiert. Von den "Neuen" würde sich keiner mehr trauen irgendwas abzunehmen was er nicht mit Papierstapeln auf andere Abwälzen kann...
Mein letzter Prüfer wollte nur original zugelassene Beiwagen, mit Nummer und nix wahlweise, alles anders ginge nach aktueller Vorschrift nicht. Der zweite dann wusste wie das früher war und hat das so eingetragen. Wahlweise mit Beiwagen ohne Nummer und fertig. Wenigstens da nochmal Glück gehabt.

Re: Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Do 11. Jun 2020, 22:56
von Kai Hawaii
Meine 57er Sport hat das kleine Kennzeichen bekommen nach wiederholtem Besuch der Zulassungsstelle, heftigem Streit, lautstarkem Türenzuschmeissen und Rückruf beim DEKRA-Mann. Bei meiner ES125 war das selbe Thema bei der gleichen Zulassungsstelle vor 7 Jahren überhaupt kein Problem.

Re: Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Fr 12. Jun 2020, 01:07
von feuereisen
Landkreis Barnim... kleines KZ gibt es für alle DDR Kräder generell.
Für alle anderen Fahrzeuge nach Inaugenscheinnahme durch die Sachbearbeiter(in)
Ohne Extra Kosten.
Manch mal hilft die Eintragung " Paragraph 60 lichtteschnische Einrichtung LKkz erforderlich " soll heissen das originale Rücklicht mit 6 V Anlage leuchtet das grosse KZ nicht aus.

Ein Fahrzeug auf einen Zweitwohnsitz zulassen geht meines Wissens in D nicht.

Re: Endlich zugelassen ... Leider kein kleines Kennzeichen

Verfasst: Fr 12. Jun 2020, 08:13
von Helmo7PM
Ich mach mir auch gerade über die Kennzeichengröße Gedanken, da ich meine am kommenden Donnerstag zulassen will. Wenn Ihr von "klein" und "groß" sprecht, über welche Maße reden wir dann?
§ 10 (2) FZV sagt "Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen."
Anlage 4 Ziff. 1 c) zur FZV sagt: "Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm"
Frage: Mit welcher Begründung wird das Minimalmaß von der Zulassungsstelle verweigert? Oder sprecht Ihr bei "kleinem Kennzeichen" über ein geringeres Maß als 200/180 mm (H/B)?

Gruß, Marco