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Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 29. Feb 2020, 14:52
von Slowrider
So , ich hatte es angekündigt und nun für alle die es interessiert sind hier meine Erfahrungen zum Bau und Betrieb eines Anhängers am Motorrad.
Dass es sowas gibt, ist ja nicht neu. Ein sehr gelungenes Beispiel konnte man ja bei Burkhard auf den letzten Treffen sehen.
Ich hatte also den Entschluss gefasst, mir einen Anhänger zu bauen und diesen an meiner Suzuki VS zu fahren.
Das Thema betrifft also Regelungen für Motorräder allgemein. Da es sicher möglich ist, dass aufgrund des Baujahres der AWO eine Art Bestandsschutz gilt, weiß ich natürlich nicht, ob das für die AWO so zutrifft.
Alle die bisher einen Anhänger verbaut haben, die ich fragen konnte, betreiben diesen entweder einfach so, oder mit sehr alten Fahrzeugen und dem Bestandschutz.
Etwas Neues zu bauen und auch zugelassen und abgenommen zu bekommen ist allerdings nicht so einfach.
Deshalb habe ich mir erstmal die gesetzlichen Grundlagen dazu angesehen.

Diese mal hier im Überblick :

Zulassung oder Betriebserlaubnis von Motorradanhängern

Motorräder dürfen in Deutschland sowohl zugelassene Anhänger als auch zulassungsfreie Motorradanhänger ziehen,[38] die mit einem ungestempelten Folgekennzeichen mit der gleichen Zahlenkombination wie eines der Zugfahrzeuge des Eigners geführt werden können.[39] Diese Motorradanhänger sind zulassungs- und versicherungsfrei, müssen jedoch von einer Fahrzeugprüfstelle nach § 13 EG-FGV geprüft werden, erhalten im Vorfeld von der Kfz-Prüfstelle eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und mit der Abnahme eine Betriebserlaubnis. Sie unterliegen nicht der zweijährigen Pflicht zur Hauptuntersuchung. Diese Betriebserlaubnis muss von der Kfz-Zulassungsstelle abgestempelt werden. Um das Verfahren erfolgreich zu durchlaufen, empfiehlt es sich, vorher mit Technischer Prüfstelle und Zulassungsstelle die Realisierbarkeit zu prüfen, da viele Dienststellen diese Sonderform und die gesetzlichen Grundlagen nicht kennen.
Die Breite eines Motorradanhängers darf 100 cm nicht überschreiten,[40] für die maximale Länge und Höhe gelten die allgemeinen Beschränkungen für Fahrzeuge aller Art.[41] Zulassungs- und versicherungsfreie Motorradanhänger dürfen nicht von PKWs gezogen werden.

§ 3 FZV (2): Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind […] einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen.
§ 4 FZV (1): Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge […] dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.
§ 10 FZV (8): Anhänger […] die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
§ 32 StVZO (1) Nr. 3: Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern […] darf die höchstzulässige Breite über alles […] folgende Maße nicht überschreiten: bei Anhängern hinter Krafträdern 1,0 m.
In Deutschland muss ein Motorrad eine vom TÜV oder der DEKRA abgenommene und bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragene Anhängerzugvorrichtung[32] haben, um einen Anhänger ziehen zu dürfen. Entgegen der Auskunft einiger Kfz-Prüfstellen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorradherstellers nicht notwendig und wird von ihm nicht erteilt.
Die Prüfstelle kann die Anhängerkupplung gemäß einem TP-Gutachten nach § 22 a StVZO[33] und § 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)[34] prüfen und die Anbauabnahme am Motorrad nach § 21[35] und § 19 StVZO[36] durchführen.
Die Straßenverkehrszulassungsordnung beschränkt die Anhängelast für ungebremste Anhänger auf das Leergewicht des Motorrades plus 75 kg für den Fahrer geteilt durch zwei.[37] Das bedeutet, dass beispielsweise ein schweres Tourenmotorrad mit 325 kg Leergewicht einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 200 kg ziehen darf. Für gebremste Anhänger kann die Prüfstelle eine höhere Anhängelast genehmigen.

Für mich stand also fest es soll ein Einradanhänger werden. Also habe ich erstmal beim TÜV nachgefragt, ob ich sowas bauen kann, und ob ich das dort auch eingetragen bekomme.
Der TÜV hat gleich abgewunken. ;;;;::::

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 29. Feb 2020, 15:04
von Slowrider
Mein nächster Weg ging also zur DEKRA. Der dortige Prüfingenieur hat sich mein Vorhaben wenigstens mal angesehen und wollte sich informieren, was ich alles beachten muss und wie man dieses Vorhaben umsetzen kann.
Ich habe dann mal damit angefangen Entwürfe zu machen und die grundlegenden Abmessungen festzulegen.

Inzwischen nimmt der Hänger immer mehr Gestalt an.

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Das war das Grundgerüst.
Ich habe dann eine Schwinge von der Schwalbe besorgt und ein Rad von einer Vespa 125 , da die Reifenkombi da eine 100 km/h Zulassung hat. ( theoretisch sind nur 60 erlaubt )

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Dämpfer gab es auch in der Bucht und mittlerweile habe ich auch Reflektoren, Beleuchtung und hinteren Kotflügel verbaut.

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Ich muss noch verkabeln und mir fehlt noch die Nummernschildbeleuchtung und die Steckerverbindung zum Motorrad, bzw die Steckdose .
Als Blinker und Beleuchtung habe ich auf LED 3 in 1 Blinker zurückgegriffen.
Noch ein paar Handgriffe und der Hänger ist soweit fertig.

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 29. Feb 2020, 15:23
von Slowrider
Vorige Woche dann kam die Rückmeldung von der DEKRA, dass auch die mir die Anhängerkupplung nicht eintragen . Da ich damit schon gerechnet hatte, habe ich mich im Vorfeld natürlich schon über eine alternative Lösung informiert.

Fakt ist, wer auf der rechtlich sicheren Seite sein will, muss die Anhängerkupplung in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Bei allen anderen Varianten erlischt die Betriebserlaubnis.
Ich weiß, das ist alles halb so schlimm, bis was passiert. Dann allerdings windet sich jede Versicherung und man bleibt unter Umständen auf einem erheblichen Schaden sitzen.
Da die heutigen Prüfer in die Haftung genommen werden, wenn sie Einzelabnahmen machen, trauen die sich kaum ohne entsprechende Gutachten etwas einzutragen.

Es gibt einen !!!! Anbieter für Anhängerkupplungen am Motorrad, die auch von einer Stelle beim TÜV eingetragen werden. Der befindet sich in der Nähe von Koblenz und man findet ihn recht schnell über die gängigen Suchmaschinen. ( will ja hier keine Werbung machen, nicht dass wieder gelöscht wird )

Die dort entwickelte Kreuzgelenkkupplung ist geprüft, es wurden Fahrversuche gemacht und der TÜV in Koblenz segnet das ab, wenn man diese Kupplung vom angegebenen Hersteller anbauen lässt.
Der Spaß ist nicht günstig, aber Spaß kostet bekanntlich.

Ich werde also meine Suzuki an Pfingsten dorthin bringen, samt Hänger und dort die Kupplung bauen , anpassen und eintragen lassen.
Bei der Gelegenheit wird auch das Zugrohr angefertigt und am Hänger verschweißt.
Dann bekommt auch der Hänger seine Einzelbetriebserlaubnis, denn ohne die, darf er auch nicht betrieben werden.
Der Hänger ist zwar zulassungsfrei, steuerfrei und braucht danach keine HU mehr, aber er benötigt eine FIN und die dazugehörige EBE.

Wer also einen Hänger bauen und betreiben möchte, ohne sich auf dünnem Eis zu bewegen, der ist gut beraten das auch dort machen zu lassen.

Wie gesagt, es mag sein, dass es noch Prüfer gibt, die das eintragen. Ich hab aber keinen gefunden. Ob das einer bei der AWO lockerer sieht und sämtliche Augen zudrückt, mag ich nicht beurteilen.
Wenn es den Prüfer gibt, wäre es sicher ein Vorteil, wenn der bekannt wäre, damit sich interessierte dort melden können.

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 29. Feb 2020, 15:33
von Slowrider
Kupplungen aus Holland werden übrigens hier auch nicht eingetragen. Darüber hatte ich mich auch schon erkundigt.
Sicher kann man das Risiko eingehen den Hänger nur ab und an mal zu nutzen. Die Strafen wenn man erwischt wird von einem der sich auskennt sind vergleichsweise harmlos.
Bei Unfall oder ähnlichem kann einem das aber finanziell schnell das Genick brechen.
Da ich öfter mal den Hund mitnehmen möchte, gehe ich da also lieber auf Nummer sicher.
In seiner Box fährt er schon immer mal wieder auf der Ladefläche vom Bonsaitruck mit und hat sich smit schon daran gewöhnt.

So das erstmal dazu. Gruß Rolf

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 29. Feb 2020, 18:14
von psilie
Hallo Rolf,
interessantes Projekt.
Ich hab mich auch vor einiger Zeit damit beschäftigt. Aber einen Anhänger selber bauen war mir zu heikel. Deshalb hab ich auf einen PAV40 zurück gegriffen. Der hat bereits eine Betriebserlaubnis.
Diese Links hab ich bei meiner Recherche gefunden.
http://moppedhänger.de/index.htm
https://www.gespannfreunde.de/Berichte/ ... rtipps.htm

Vielleicht hilft dir das weiter.
Viel Erfolg und halt uns bitte auf den laufenden.

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Sa 29. Feb 2020, 23:02
von Jens425S
Hallo Rolf,
danke für den Beitrag!
Ein spannendes Thema, für alle, die das dritte Rad nicht an der Seite haben wollen.

An der AWO, habe ich das dritte Rad doch lieber an der Seite.
Bei einen Fahrrad aber, muss ich sagen: So ein Einspuranhänger fährt sich echt super! Da das Anschlussprinzip das gleiche ist, ist das vom Fahrverhalten bestimmt eine sehr gute Lösung.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Zulassung!

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: So 1. Mär 2020, 12:47
von speedvogt
Hallo,

Sorry aber für mich ergibt sich der Sinn deiner Anstrengungen überhaupt nicht, soviel Aufwand (unabhängig von den Kosten) .
Bei einem Berliner, oder Troll nachvollziehbar, aber an einer Suzuki nicht nachvollziehbar.
Okay wenn du das als zu verwirklichendes Projekt angesehen hast Respekt für die Umsetzung, aber was willst du damit?
Bitte nicht sauer sein, aber das musste ich einfach mal kommentieren.

Gruß Micha

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 04:43
von Slowrider
Servus Micha, ich bin da sicher nicht sauer. Jeder hat so seinen Spleen.
Für mich ist wichtig, dass ich mit Partnerin und Hund auch im Urlaub Motorrad fahren kann. Ein Beiwagen kommt nicht in Frage.
Der Anhänger ist also zumindest für mich die optimale Lösung.
Ich kann beide Fahrzeuge zusammen verladen und so in den Urlaub mitnehmen.
Auch hier ist das für Tagesausflüge für mich eine Lösung .
Da ich gern Motorrad fahre und da nicht drauf verzichten will, ist das der Kompromiss.
Als Projekt ist es allemal spannend und eine Herausforderung. Über die Kosten brauchen wir wohl nicht reden, denn jeder der sich der AWO widmet weiß, dass da wohl kaum mit Kosten / Nutzen Rechnung etwas vernünftiges herauskommt.
Der Beitrag hier ist für diejenigen, die auch so etwas vielleicht umsetzen wollen.
Es ist ein Hobby und das kostet bekanntlich und bringt außer Spaß nicht viel .
Aber natürlich darf da jeder seine Meinung haben.
Die Suzuki ist mittlerweile auch schon ein Klassiker und erfreut sich einer großen Fangemeinde.

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 08:52
von speedvogt
Hallo Slo,

Okay, das mit dem Transport ist natürlich ein Argument,macht dein Hund da keine Probleme im Anhänger?

Gruß Micha

Re: Anhänger am Motorrad allgemein

Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 09:06
von Slowrider
Nein der Hund ist schon in der Box mitgefahren , allerdings auf der Ladefläche vom Transporter.
Er entspannt sich da offensichtlich .
Ans Geräusch vom Motorrad muss ich ihn noch gewöhnen , aber das wird auch klappen .
Gruß Rolf