Logik von DDR-Kraftfahrzeug-Zulassungsschein
Verfasst: Di 10. Dez 2019, 17:50
Hallo,
ich habe den abgebildeten DDR-„Kraftfahrzeug-Zulassungsschein“ für meine Touren-AWO.
Leider habe ich den originalen Brief IIA 545 233 nicht. Der aktuelle Kfz-Brief von 2005 ist zwar da, aber auch nicht mehr gültig, da >7 Jahre stillgelegt = endgültig erloschen = Vollabnahme notwendig.
Letzterer lautet auf EZ 10.02.1960, das ist das Dokumentationsdatum für die Hochzeit des 1952er-Antriebsstrangs mit dem 1954er-E-Rahmens (siehe Typenschild-Bild). Für die heutigen Zulassungsbehörden das ausschlaggebende Datum.
Also, der DDR-„Kraftfahrzeug-Zulassungsschein“ ist mit dem
- eingetragenen 1952-Rahmen und –Motor (nach Literatur leicht belegbar). Jedoch Ersterer durchgestrichen und um 08.01.1960-Ersatzrahmen-Doku ergänzt
- frühesten, eingetragenen Termin „Technisch überprüft Juni 1956“. Leider ohne ein erstes Erstellungsdatum für diesen Zulassungsschein.
Meine Fragen:
- ist in der DDR die technische Überprüfung XY Jahre nach der Erstzulassung zum ersten Mal getan worden? Oder gleich zum Start, also zur EZ? Dann wäre die EZ 1956 mit einem 1952er-Motorrad gewesen.
- Und falls Ersteres: wie lange ist diese Zeitspanne, d.h. wann wurde dieser Schein erstmals ausgefüllt – mit dem Kennzeichen TE 01-22?
- Für Mopeds aus der DDR kann man die EZ scheinbar auch heute beim KBA erfragen, aber für Motorräder aus der DDR?
- Und an den im Schein erwähnten Kfz-Brief IIA 545 233 kommt man auch nicht mehr ´ran, nicht wahr (mein Schwiegervater hat ihn scheinbar nicht mehr)? Blöde Frage…
Also, ich hätte ja lieber EZ 1952 eingetragen, aber mangels stichhaltiger Doku und mit einem späteren Rahmen ist das wohl hoffnungslos, fürchte ich. Die Behördensicht wird sein:
"scher´ Dich zum Teufel, dauernd diese Motorrad-Korinthenkacker, alles bleibt, wie es ist, 10.02.1960 und basta! Und jetzt ´raus hier, sonst tragen wir Dir noch das Stopplicht als verpflichtend ein und messen den Abstand zwischen den Fussrasten!“
Würde mich trotzdem interessieren, was Ihr zu den 3 ersten Fragen oben sagt!
Danke, Jochen
ich habe den abgebildeten DDR-„Kraftfahrzeug-Zulassungsschein“ für meine Touren-AWO.
Leider habe ich den originalen Brief IIA 545 233 nicht. Der aktuelle Kfz-Brief von 2005 ist zwar da, aber auch nicht mehr gültig, da >7 Jahre stillgelegt = endgültig erloschen = Vollabnahme notwendig.
Letzterer lautet auf EZ 10.02.1960, das ist das Dokumentationsdatum für die Hochzeit des 1952er-Antriebsstrangs mit dem 1954er-E-Rahmens (siehe Typenschild-Bild). Für die heutigen Zulassungsbehörden das ausschlaggebende Datum.
Also, der DDR-„Kraftfahrzeug-Zulassungsschein“ ist mit dem
- eingetragenen 1952-Rahmen und –Motor (nach Literatur leicht belegbar). Jedoch Ersterer durchgestrichen und um 08.01.1960-Ersatzrahmen-Doku ergänzt
- frühesten, eingetragenen Termin „Technisch überprüft Juni 1956“. Leider ohne ein erstes Erstellungsdatum für diesen Zulassungsschein.
Meine Fragen:
- ist in der DDR die technische Überprüfung XY Jahre nach der Erstzulassung zum ersten Mal getan worden? Oder gleich zum Start, also zur EZ? Dann wäre die EZ 1956 mit einem 1952er-Motorrad gewesen.
- Und falls Ersteres: wie lange ist diese Zeitspanne, d.h. wann wurde dieser Schein erstmals ausgefüllt – mit dem Kennzeichen TE 01-22?
- Für Mopeds aus der DDR kann man die EZ scheinbar auch heute beim KBA erfragen, aber für Motorräder aus der DDR?
- Und an den im Schein erwähnten Kfz-Brief IIA 545 233 kommt man auch nicht mehr ´ran, nicht wahr (mein Schwiegervater hat ihn scheinbar nicht mehr)? Blöde Frage…
Also, ich hätte ja lieber EZ 1952 eingetragen, aber mangels stichhaltiger Doku und mit einem späteren Rahmen ist das wohl hoffnungslos, fürchte ich. Die Behördensicht wird sein:
"scher´ Dich zum Teufel, dauernd diese Motorrad-Korinthenkacker, alles bleibt, wie es ist, 10.02.1960 und basta! Und jetzt ´raus hier, sonst tragen wir Dir noch das Stopplicht als verpflichtend ein und messen den Abstand zwischen den Fussrasten!“
Würde mich trotzdem interessieren, was Ihr zu den 3 ersten Fragen oben sagt!
Danke, Jochen