Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?
Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 13:08
Hallo Gemeinde,
bin neu in der Runde und würde gern mal Eure Meinung wissen.
Vor ca. 4 Wochen habe ich eine Awo Sport mit gummigelagerten Motor Baujahr 61 gekauft. Der Verkäufer hatte neuen TÜV gemacht und dafür einen neuen Auspuff dran, neue Reifen und noch ein paar Gummiteile erneuert sowie den Kickstarter und Fußschalthebel. Soweit so gut.
Von ein paar Kleinigkeiten wie Tank u. Vergaser wusste ich, dass diese gemacht werden mussten.
Eine Probefahrt wurde nicht gemacht, da es schon spät am Abend war und ich mir das Fahrzeug in der Garage anschaute. Durch die Aussage, das der Tüvler und er selbst damit auf dem Hof gefahren war, dachte ich das alles in Ordnung ist. Jetzt im Fahrbetrieb hat sich noch rausgestellt, das der 1. Gang nicht drin bleibt und ich mit dem Fuß beim anfahren auf den Fußschalthebel bleiben muss. Also das müssen die beiden ja gemerkt haben und er hat es mir verschwiegen. Aber das soll auch noch nicht mein eigentliches Problem oder anliegen sein.
Meine Kaufentscheidung war, dass es ein Modell mit Gummigelagerten Motor sein sollte.
Jetzt habe ich durch das Forum und beim belesen festgestellt, dass es nur ein Motor mit starrer Aufhängung ist und dieses auch nicht gut für meinen Rahmen ist. In der Verkaufsannonce wurde der Motor mit gummigelagert und Motor und Getriebe Nummerngleich angepriesen. (Nummerngleich ja, gummigelagert nein). Im Kaufvertag wurde auch angekreuzt, dass es sich um den originalen Motor handelt. Leider entspricht das ja nun nicht den Tatsachen und auf mich kommen erheblich mehr kosten zu als ich wollte, um das wieder in Ordnung zu bringen. Da müsste ja jetzt eigentlich noch eine Preisminderung der Kaufsumme möglich sein.
Was meint Ihr dazu und hat jemand diesbezüglich schon mal Erfahrungen gemacht?
Grüße Uwe
bin neu in der Runde und würde gern mal Eure Meinung wissen.
Vor ca. 4 Wochen habe ich eine Awo Sport mit gummigelagerten Motor Baujahr 61 gekauft. Der Verkäufer hatte neuen TÜV gemacht und dafür einen neuen Auspuff dran, neue Reifen und noch ein paar Gummiteile erneuert sowie den Kickstarter und Fußschalthebel. Soweit so gut.
Von ein paar Kleinigkeiten wie Tank u. Vergaser wusste ich, dass diese gemacht werden mussten.
Eine Probefahrt wurde nicht gemacht, da es schon spät am Abend war und ich mir das Fahrzeug in der Garage anschaute. Durch die Aussage, das der Tüvler und er selbst damit auf dem Hof gefahren war, dachte ich das alles in Ordnung ist. Jetzt im Fahrbetrieb hat sich noch rausgestellt, das der 1. Gang nicht drin bleibt und ich mit dem Fuß beim anfahren auf den Fußschalthebel bleiben muss. Also das müssen die beiden ja gemerkt haben und er hat es mir verschwiegen. Aber das soll auch noch nicht mein eigentliches Problem oder anliegen sein.
Meine Kaufentscheidung war, dass es ein Modell mit Gummigelagerten Motor sein sollte.
Jetzt habe ich durch das Forum und beim belesen festgestellt, dass es nur ein Motor mit starrer Aufhängung ist und dieses auch nicht gut für meinen Rahmen ist. In der Verkaufsannonce wurde der Motor mit gummigelagert und Motor und Getriebe Nummerngleich angepriesen. (Nummerngleich ja, gummigelagert nein). Im Kaufvertag wurde auch angekreuzt, dass es sich um den originalen Motor handelt. Leider entspricht das ja nun nicht den Tatsachen und auf mich kommen erheblich mehr kosten zu als ich wollte, um das wieder in Ordnung zu bringen. Da müsste ja jetzt eigentlich noch eine Preisminderung der Kaufsumme möglich sein.
Was meint Ihr dazu und hat jemand diesbezüglich schon mal Erfahrungen gemacht?
Grüße Uwe