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Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 13:08
von ewu71
Hallo Gemeinde,

bin neu in der Runde und würde gern mal Eure Meinung wissen.

Vor ca. 4 Wochen habe ich eine Awo Sport mit gummigelagerten Motor Baujahr 61 gekauft. Der Verkäufer hatte neuen TÜV gemacht und dafür einen neuen Auspuff dran, neue Reifen und noch ein paar Gummiteile erneuert sowie den Kickstarter und Fußschalthebel. Soweit so gut.

Von ein paar Kleinigkeiten wie Tank u. Vergaser wusste ich, dass diese gemacht werden mussten.

Eine Probefahrt wurde nicht gemacht, da es schon spät am Abend war und ich mir das Fahrzeug in der Garage anschaute. Durch die Aussage, das der Tüvler und er selbst damit auf dem Hof gefahren war, dachte ich das alles in Ordnung ist. Jetzt im Fahrbetrieb hat sich noch rausgestellt, das der 1. Gang nicht drin bleibt und ich mit dem Fuß beim anfahren auf den Fußschalthebel bleiben muss. Also das müssen die beiden ja gemerkt haben und er hat es mir verschwiegen. Aber das soll auch noch nicht mein eigentliches Problem oder anliegen sein.

Meine Kaufentscheidung war, dass es ein Modell mit Gummigelagerten Motor sein sollte.
Jetzt habe ich durch das Forum und beim belesen festgestellt, dass es nur ein Motor mit starrer Aufhängung ist und dieses auch nicht gut für meinen Rahmen ist. In der Verkaufsannonce wurde der Motor mit gummigelagert und Motor und Getriebe Nummerngleich angepriesen. (Nummerngleich ja, gummigelagert nein). Im Kaufvertag wurde auch angekreuzt, dass es sich um den originalen Motor handelt. Leider entspricht das ja nun nicht den Tatsachen und auf mich kommen erheblich mehr kosten zu als ich wollte, um das wieder in Ordnung zu bringen. Da müsste ja jetzt eigentlich noch eine Preisminderung der Kaufsumme möglich sein.

Was meint Ihr dazu und hat jemand diesbezüglich schon mal Erfahrungen gemacht?

Grüße Uwe

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 13:10
von essifreak
Wenn privat gekauft, stehen die Chancen glaube schlecht 🤔

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 13:44
von ewu71
Hallo essifrak,

Denke nicht ganz so schlecht. Natürlich kennen wir alle die Worte, welche man in den Kaufvertrag pinselt (gekauft wie gesehen oder besichtigt / keine Garantie usw.). Kann man sich eigentlich sparen, da ja eh schon der Ausschluss der Sachmängelhaftung drin steht. Doch Falsche Angaben oder Verschweigen von Sachen fallen unter die Rubrik „Arglist“ und machen den Kaufvertrag hinfällig. In diesen Fall hat man nach BGB die Möglichkeit zur Preisminderung oder gar Rückgängigmachung. (mal schnell Google gefragt). Naja, muss eh erst mal den Verkäufer damit konfrontieren. Der wird mich bestimmt zum Teufel jagen, aber ich möchte auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Ist ja Wahnsinn, wenn ich Preise zur Motor Instandsetzung höre.

Gruß Uwe

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 14:35
von Roy
ewu71 hat geschrieben: Sa 13. Apr 2019, 13:44 ... Doch Falsche Angaben oder Verschweigen von Sachen fallen unter die Rubrik „Arglist“ und machen den Kaufvertrag hinfällig....
Genau mit dieser Tatsache würde ich den Verkäufer konfrontieren, ihm einen Termin stzen,
Kauf rückabwickeln oder Teilbetrag erstatten.
Und dann erstmal mit Anzeige auf zivilprozessebene drohen.

Viel Erfolg.
Roy

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 15:59
von Dorfjacke
Also von mir würdest Du kein Geld freiwillig zurückerhalten ich
gaube Du kennst den Spruch auf hoher See und vor Gericht bist
Du in Gottes Hand :?: :?: Ich weiß von was ich schreibe :!:

Gruß Thomas

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 18:50
von ewu71
Hallo Thomas, den Spruch kenne ich noch nicht.
Natürlich kann ich auch deine Einstellung nachvollziehen. Aber wenn ich was kaufe, wo Details auch noch angepriesen sind und im Kaufvertrag als original bestätigt wird, dann finde ich das schon dreist. Grüße Uwe

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 19:27
von tourist2
Hallo Uwe!
für Dein Geld kriegst Du kein schönes Motorrad,
sondern dass was im Vertrag steht, das ist dann auch einforderbar.
Eine Erstberatung beim Anwalt, ist meist auch nicht so Teuer.
MfG
Detlef

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 19:58
von Bin Dabei
Moin, was ist denn nun alles nummerngleich? Nur der Antriebsstrang oder alles incl. Rahmen?

Zum ersten Gang. Löse mal den Handschalthebel. Falls dieser am Gehäuse anschlägt kann passieren das Weg zum einrasten des Ganges nicht reicht.

Grüßle

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 20:19
von ewu71
Bin Dabei hat geschrieben: Sa 13. Apr 2019, 19:58 Moin, was ist denn nun alles nummerngleich? Nur der Antriebsstrang oder alles incl. Rahmen?

Zum ersten Gang. Löse mal den Handschalthebel. Falls dieser am Gehäuse anschlägt kann passieren das Weg zum einrasten des Ganges nicht reicht.

Grüßle
So wie es aussieht nur der Motor und Getriebe Nummerngleich.
Jetzt wo ich die Probleme habe und mich diezbezüglich belesen habe, weiß ich natürlich auch, ab welcher Rahmennummer der Gummigelagerte Motor verbaut wurde. Meine Rahmennummer fängt mit 23 an. Gummigelagerte Motoren ab 199647 und mein Motor fängt mit 17 an.

Zum 1 Gang......Handhebel schon probiert. Schlägt nicht an.

Grüße zurück und danke für die zahlreichen Antworten an alle.

Re: Rechtsanspruch auf Preisminderung bei Awo Kauf?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 12:38
von wagner
Was im Kaufvrtrag ausdrücklich steht ist eine zugesicherte Eigenschaft. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch. Das gilt auch bei einem Privatkauf gebrauchter Waren. Gekauft wie gesehen oder so gilt nicht für Dinge, die im Vertrag beschrieben werden. Geh mal zu einem Fachmann, in diesem Fall kein Mechaniker, sondern zum Anwalt. Wenn Du richtig krank bist, gehst Du sicher auch zum Arzt.