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Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 23:06
von Schoko
Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: Fr 15. Feb 2019, 23:11
von honecker-harley
Endlich mal ne gute Nachricht...

Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: Sa 16. Feb 2019, 00:02
von marocco
Na das ist doch schon mal ein Fortschritt in der Gesetzgebung.
Ich finde es nicht schlecht,da kann man mal wählen, wo man seine Einzelabnahme machen lässt ,obwohl
ich bis jezze mit der Dekra immer gute Erfahrungen gemacht habe.
Gruß Marco
Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: Sa 16. Feb 2019, 07:29
von Schoko
Ich habe mal das Projekt dort angefragt. Der Dekra-Mann ist quasi durch den Hörer gesprungen!

Der Dekra Standort Dresden ist für seine unglaubliche Flexibilität in ganz engen Grenzen berüchtigt. Es ist schon lange an der Zeit, dass da mal bissel Bewegung rein kommt.

Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: So 17. Feb 2019, 09:47
von steckkruemmer
Gut zu wissen.
Grüße Tobias
Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: So 17. Feb 2019, 23:52
von Bausoldat
Das 11. Gebot lautet: "Du sollst den Namen deines Prüfers nie laut nennen, auf das er dir weiterhin wohlgefällig ist!"

Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 07:46
von Schoko
Die bisherige Regelung hat dazu geführt, dass ich mit meinem Projekt nach Hamburg zur Abnahme fahre und ein Kumpel mit seinen Projekten von Hannover hier her kommt. Wie bekloppt ist das denn? Der einzige Unterschied ist, er hat's mehr mit Supermoto's.
Das einzig gute am Föderalismus ist, dass man immer eine Chance hat ggf. über einen Umweg ans Ziel zu kommen. Ein guter Prüfer ist echt Gold wert! In Zukunft hat man wenigstens im näheren Umkreis mehrere Möglichkeiten und kann die Prüfer ggf. abklappern.
Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 12:33
von Ecke220
Wenn ich das richtig gelesen habe dann gilt diese Regelung aber erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Da kann es wohl noch etwas zeit dauern bis es in Kraft tritt.
Gruß
Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 13:13
von marocco
Ecke220 hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 12:33
Wenn ich das richtig gelesen habe dann gilt diese Regelung aber erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Da kann es wohl noch etwas zeit dauern bis es in Kraft tritt.
Gruß
Vorteilbringende Mühlenräder,haben sich schon immer
langsam gedreht. Aber,warten wir es mal ab.
Gruß Marco
Re: Vollgutachten und Einzelabnahmen
Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 13:53
von Deleted User 141
Ecke220 hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 12:33
... gilt diese Regelung aber erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Da kann es wohl noch etwas zeit dauern...
Papier wohl knapp, hat der XXI. Parteitag wohl alles verschlungen
