Seite 1 von 1

Nur mal so, Steuerbefreiung für Fahrzeuge bis 125ccm

Verfasst: Do 22. Nov 2018, 15:42
von willi425S
Ok, kein AWO Thema, aber es gibt sicher Fahrer die die Frau/Kinder mit RT/ES/MZ, Troll o.Ä. und 125er Motörchen laufen haben, für die wird’s interessant.

1. Bis 50 ccm Hubraum: zulassungs- und steuerfrei, keine TÜV-Pflicht, Versicherungskennzeichen erforderlich

2. 50 bis 125 ccm Hubraum und unter 14 kW Nennleistung ("Leichtkraftrad"): Zulassungspflichtig ("großes Kennzeichen"), Kfz-Steuerfrei, TÜV erforderlich

3. Mehr als 125 ccm Hubraum und/oder mehr als 14 kW Nennleistung: Zulassungs- und Kfz-Steuerpflichtig, TÜV erforderlich -
kernen wir ja!
:::::ccc ...dass offenbar seit 2006 eine neue EU-Richtlinie gibt, die eine RT 125/2 als "Leichtkraftrad" einstuft ;;;;;;;

Also ummelden wer das noch nicht hat und ja es gibt Leute die wissen das, scheinbar manche Zulassungsstelle nicht. Steuerrückerstattung gibt es sogar rückwirkend ab dem Tag der Zulassung.
Na dann ;;;;;;;;
PS: aus einem anderen Forum - Veteranen-Fahrzeug-Verbandes (VFV) :!:

Re: Nur mal so, Steuerbefreiung für Fahrzeuge bis 125ccm

Verfasst: Do 22. Nov 2018, 23:06
von de pommersche jung
...tja, Torsten, das ist eine Seite der Medaille - die andere: als Leichtkraftradfahrer findet man sich versicherungstechnisch plötzlich zwischen risikobereiten jungen Wilden wieder. Da spart man satte 9Euronen Steuer und zahlt ein Mehrfaches der Ersparnis dem Versicherer, aber Vati Staat nix geschenkt - koste es, was es wolle :lol:
Hatte vor paar Jahren mal nachgefragt (DEVK), um ans kleine Kennzeichen zu kommen, hab ich mir dann gleich abgeschminkt, da deutlich teurer (glaub das 2-3fache) als meine 25-30Euro* für's Kraftrad mit Leistungsbeschränkung "RT 125/3".

Gruß, Stefan

*Nachtrag vom 28.11.: Haftpflicht für die RT bei mir schlappe 16,49€ im Jahr, da jucken mich die 9€ Steuer echt nicht im Gegensatz zum Leichtkraftradgedöns ... 8-)

Re: Nur mal so, Steuerbefreiung für Fahrzeuge bis 125ccm

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 00:41
von Bin Dabei
Es soll in wenigen Gebieten in Deutschland sogar vorkommen keine Steuer zu zahlen. In Franken z.B. gibt es einen AWO Fahrer, der steuerfrei sein Fahrzeug bewegen darf.

Er wird sich melden.

Grüßle

Re: Nur mal so, Steuerbefreiung für Fahrzeuge bis 125ccm

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 15:21
von Dave66
Hallo,

ich kenn auch einen. In BaWü.

MfG
Dave66

Re: Nur mal so, Steuerbefreiung für Fahrzeuge bis 125ccm

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 20:09
von flar
Bin Dabei hat geschrieben: Fr 23. Nov 2018, 00:41 Es soll in wenigen Gebieten in Deutschland sogar vorkommen keine Steuer zu zahlen. In Franken z.B. gibt es einen AWO Fahrer, der steuerfrei sein Fahrzeug bewegen darf.

Er wird sich melden.

Grüßle

meld :D

-> und bitte schön: Unterfranken !

Re: Nur mal so, Steuerbefreiung für Fahrzeuge bis 125ccm

Verfasst: Fr 23. Nov 2018, 22:40
von OTto_04
Und wie das??