Nur mal so, Steuerbefreiung für Fahrzeuge bis 125ccm
Verfasst: Do 22. Nov 2018, 15:42
Ok, kein AWO Thema, aber es gibt sicher Fahrer die die Frau/Kinder mit RT/ES/MZ, Troll o.Ä. und 125er Motörchen laufen haben, für die wird’s interessant.
1. Bis 50 ccm Hubraum: zulassungs- und steuerfrei, keine TÜV-Pflicht, Versicherungskennzeichen erforderlich
2. 50 bis 125 ccm Hubraum und unter 14 kW Nennleistung ("Leichtkraftrad"): Zulassungspflichtig ("großes Kennzeichen"), Kfz-Steuerfrei, TÜV erforderlich
3. Mehr als 125 ccm Hubraum und/oder mehr als 14 kW Nennleistung: Zulassungs- und Kfz-Steuerpflichtig, TÜV erforderlich -
kernen wir ja!
...dass offenbar seit 2006 eine neue EU-Richtlinie gibt, die eine RT 125/2 als "Leichtkraftrad" einstuft
Also ummelden wer das noch nicht hat und ja es gibt Leute die wissen das, scheinbar manche Zulassungsstelle nicht. Steuerrückerstattung gibt es sogar rückwirkend ab dem Tag der Zulassung.
Na dann
PS: aus einem anderen Forum - Veteranen-Fahrzeug-Verbandes (VFV)
1. Bis 50 ccm Hubraum: zulassungs- und steuerfrei, keine TÜV-Pflicht, Versicherungskennzeichen erforderlich
2. 50 bis 125 ccm Hubraum und unter 14 kW Nennleistung ("Leichtkraftrad"): Zulassungspflichtig ("großes Kennzeichen"), Kfz-Steuerfrei, TÜV erforderlich
3. Mehr als 125 ccm Hubraum und/oder mehr als 14 kW Nennleistung: Zulassungs- und Kfz-Steuerpflichtig, TÜV erforderlich -
kernen wir ja!
Also ummelden wer das noch nicht hat und ja es gibt Leute die wissen das, scheinbar manche Zulassungsstelle nicht. Steuerrückerstattung gibt es sogar rückwirkend ab dem Tag der Zulassung.
Na dann
PS: aus einem anderen Forum - Veteranen-Fahrzeug-Verbandes (VFV)