technische Zeichnung Kurbelwelle
- Djog
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technische Zeichnung Kurbelwelle
Hallo,
ich bin auf der suche nach einer technischen Zeichnung der Kurbelwelle mit Ölschleuderblech.
Wäre schön wenn mir einer damit weiterhelfen kann.
VG Djog
ich bin auf der suche nach einer technischen Zeichnung der Kurbelwelle mit Ölschleuderblech.
Wäre schön wenn mir einer damit weiterhelfen kann.
VG Djog
- wichtelmaennl
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- Anke
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Re: technische Zeichnung Kurbelwelle
Wenn es sich dabei um eine selbst angefertigte Zeichnung handelt, dann würde ich dich bitten, sie doch hier hochzuladen, wäre das nicht einfacher?
Handelt es sich bei deiner Zeichnung um nicht dein eigenes Gut, dann bitte ich dich, deine Verteilungen einzustellen.
Viele Grüße
Anke
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Slowrider
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Re: technische Zeichnung Kurbelwelle
Nur mal so :
Gesetzliche Schranken des Urheberrechts. Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, § 53 UrhG§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Gesetzliche Schranken des Urheberrechts. Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, § 53 UrhG§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller 
-
Slowrider
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Re: technische Zeichnung Kurbelwelle
und weiter im Text :
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.
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- Anke
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Re: technische Zeichnung Kurbelwelle
Hmmm..... Und wo hast du das geklaut? 

Ich beende das mal, ist ja nun erledigt.
Ich beende das mal, ist ja nun erledigt.

