Seite 1 von 3
Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 10:18
von ALF
Hallo zusammen
Ich hatte gerade die Kopie des alten DDR Kraftfahrzeugbrief in meinen Händen und habe nun einige Fragen. Da ich in der Schweiz lebe, kenne ich mich weder mit der heutigen Handhabung noch mit derer in den DDR Zeiten aus.
> Wurden die alten DDR Kraftfahrzeugbriefe vernichtet, sobald ein neuer ausgestellt wurde (nach der Wende)? Oder wurden die noch irgendwo verwahrt?
Da ich eine Kopie DDR 1958 und das Original von 2001 besitze würde es mich interessieren ob es eine Chance gibt das Original aus den DDR Zeiten ausfindig zu machen.
> Was hat das LV beim Kennzeichen zu bedeuten. Ist das eine Region wie ich vermute. Welche?
Wie ich weiss, wurden vor 58 keine Fahrzeugbriefe erstellt und darum ist meine 55 auch eine 58 Inverkehrssetzung.
Danke für jeden Hinweis / Erläuterung.

Ich könnte dem Erstbesitzer nächstes Jahr zum 80ten gratulieren
Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 10:49
von Hardy
Hallo Alf !
Wenn man damals den "alten Brief" behalten wollte, wurde er eingeschnitten, oder eine Ecke abgeschnitten und "Ungültig" gestempelt.
Wollte man den Brief nicht haben wurde er vom Amt vernichtet.
Es gab aber mit Sicherheit schon vor 1958 in der DDR KFZ-Briefe.
Ich habe selbst noch einen und schon einige in den Händen gehalten.
- Wenn damals ein Rahmen ersetzt werden musste, stand oft im Brief
(z.B.) Baujahr 1955 > Tag der ersten Zulassung 1958.
Grund: es wurden die Daten vom Ersatzrahmen verwendet in der Zulassung.
Gruß Hardy.
Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 11:04
von Mecke
Also wenn die ersten 2 Buchstaben LV sind, dann kann es sich nur über Kreis Sömmerda handeln.
Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 14:03
von AWOMacha
Hallo @ALF,
wie bereits geschrieben ist das LV XX-XX ein Zulassungskennzeichen für Sömmerda gewesen.
Beim Brief muss ich was weiter ausholen,
ich habe selbst eine Touren mit BJ 55 Rahmen Nr., Motor und Getriebe passt auch in den Bereich.
Nachdem ich die AWO hier zurück in Deutschland zulassen wollte, war der Prüfer davon ausgegangen dass wegen des Grünen Fahrzeugbriefes von 1958, das Erstzulassungsdatum 1958 sei.
Die Maschine war aber laut Historischer Zulassung in den NL erstzugelassen 1955.
Ich hab also untersucht, wie das zusammenhängt.
Es muss in den ersten Jahren der DDR andere Zulassungspapiere gegeben haben.in denen auch das Kennzeichen des Fahrzeugs vermerkt war.
Ab einen bestimmten Zeitraum in den ersten 1950ziger Jahre wurden die "grünen Briefe" eingeführt.
Mit irgend einem Stichtag mussten alle Fahrzeugbesitzer Ihre Fahrzeugpapiere umtauschen und erhielten "grüne Briefe"
Das es so gewesen sein muss, kann ich mit einem noch älteren Fahrzeug belegen, welches auch 58 einen "grünen Brief" erhielt (Vorkriegsbaujahr)
Der einzige Unterschied, an dem man im Fahrzeugbrief erkennen kann, daß das Fahrzeug schon früher mit dem Kennzeichen unterwegs gewesen sein muss, ist auf Seite 2 des Fahrzeugbriefes zu erkennen.
Dort steht im ersten Satz
Das Fahrzeug ist heute mit dem amtlichen Kennzeichen LV XX-XX
zum Verkehr zugelassen worden.
Dieses "heute" ist handschriftlich im Brief durchgestrichen.
Der Umtausch der Fahrzeugbriefe nach der Wende erfolgte wahrscheinlich auch nur gegen den alten Brief. Eine Kopie hätte man sicher machen können.
Ich habe leider den originalen "grünen" Brief des 88ziger Trabant auch nicht mehr, obwohl mein Vater der bei der KTA /später DEKRA in Karl- Marx- Stadt arbeitete, alles aufgehoben hat, Kaufbelege für Radio, AHK, Sitzschonbezüge, alles da, nur keine grünen Briefe.
Naja,
Achso, bei der Zulassung in Deutschland, wird wenn kein genaues Datum der Erstinbetriebsetzung bekannt ist, über Baujahreslisten der FIN (Rahmen NR) das Baujahr ermittelt. Dann wird der 01.07.des Baujahres als Erstinbetriebsetzungstag in die Dokumente eingetragen.(bei mir wollte der Prüfer, weil er nicht richtig geschaut hatte den September 1958 eintragen (Ausstellungsdatum des grünen Briefes) da hab ich aber was dagegen gehabt.
Also viel Spass in der Schweiz
Macha
Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 14:05
von Roadrunner
Der normale Weg war der den Hardy beschrieben hat. Das heist neuer DDR KFZ Brief = alter entwertet , meist durch abschneiden einer Ecke oder einschneiden. Nach der Wende wurden alte KFZ Briefe meist eingezogen und vernichtet. Erst nachdem sich einige Leute stark gemacht haben , der Historie o.ä. wegen , wird der alte KFZ Brief wieder ausgehändigt.
Es gab aber auch Stilllegungen von Fzg. , da wurde nur die Zulassung eingezogen oder das KFZ blieb einfach stehen und der KFZ Brief blieb so erhalten. Es gibt also die Chance , dass der ORIGINALE noch irgendwo existiert. Pech nur , wenn jetzt ein Motorrad damit angemeldet wurde. Ob Du in der Schweiz Probleme damit hast wenn in Deutschland eine AWO mit der selben Rahmennummer existiert
Ralf
Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 14:17
von AWOMacha
das was@ Roadrunner schreibt ist nicht ganz stimmig für mich.
Wenn in Deutschland ein Fahrzeug zugelassen wird, dann ist für den Prüfer die FIN auf dem Rahmen das Zulassungkriterium.
Ob es dazu einen "alten" DDR Brief gibt oder einen aus Honolululu ist Ihm egal. Er könnte nur schneller alle Daten übertragen, wenn der alte Brief da ist.
Wenn zu DDR das Fahrzeug abgemeldet wurde, mit evtl. Späterer Wiederinbetriebsetzung wurde ein Stempel auf Seite 11eingefügt mit Stilllegungsdatum.
Bei Stillegung mit Verschrottung wurde der Brief Eingeschnitten.(ich habe die entsprechenden Beispiele aus eigener Vergangenheit vorliegen)
Übrigens wird evtl vom Prüfer, oder mindestens von der Zulassungsbehörde in Deutschland überprüft, ob es diese FIN bereits gibt, oder ob es sich zB um Diebesgut handelt.
Eine FIN mit der gleichen Nr in Deutschland halte ich für ausgeschlossen. Das Fälschen dieser Nr. ist auch unter Strafe gestellt.
Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 14:55
von ALF
AWOMacha hat geschrieben:
Der einzige Unterschied, an dem man im Fahrzeugbrief erkennen kann, daß das Fahrzeug schon früher mit dem Kennzeichen unterwegs gewesen sein muss, ist auf Seite 2 des Fahrzeugbriefes zu erkennen.
Dort steht im ersten Satz
Das Fahrzeug ist heute mit dem amtlichen Kennzeichen LV XX-XX
zum Verkehr zugelassen worden.
Dieses "heute" ist handschriftlich im Brief durchgestrichen.
Vielen Dank für die interessanten Antworten
JA - das "heute" ist handschriftlich durchgestichen bei meiner Kopie des DDR Brief.
Somit war sie auch vor 58 auf der Strasse unterwegs. (eher seit 55 was auch zur Rahmennummer passt!)
Und wegen einer Kopie der Rahmennummer mache ich mir keine Sorgen. Der letzte Brief wurde ordnungsgemäss abgemeldet und ich habe den Brief und das Abmeldedokument (mit abgeschnittenen Ecken) in Original bei mir.
Zum Kenzeichen.
- LV = Sömmerda
- Der Eigentümer wohnte in Abtsbessingen
- Volkspolizei-Kreisamt Sondershausen
gem googleMap passt das von der Region alles zusammen

Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 14:57
von feuereisen
AWOMacha hat geschrieben:das was@ Roadrunner schreibt ist nicht ganz stimmig für mich.
Wenn in Deutschland ein Fahrzeug zugelassen wird, dann ist für den Prüfer die FIN auf dem Rahmen das Zulassungkriterium.....
Eine FIN mit der gleichen Nr in Deutschland halte ich für ausgeschlossen. Das Fälschen dieser Nr. ist auch unter Strafe gestellt.
Bischen leichtgläubig oder ? Hast Du Dich mal gefragt wer das überprüft bei einer Wiederinbetriebnahme...
Ordentliche Nr. im Rahmen + alter Brief - da wird kein Prüfer die Nummer genauer untersuchen/röntgen.
In der DDR wurde vieles unternommen um ein Fzg. zu erhalten... auch Rahmen und Nummern getauscht...
Angenommenes Szenario... Zugelassene AWO in den DDR 80ern mit Brief - Rahmen wird getauscht weil der vorhandene gebrochen ist - in den Ersatzrahmen wird die alte FIN eingeschlagen. Der alte Rahmen wandert erst mal ins Regal - mit alter Numer...Jahre vergehen... Wendezeit der ganze Kram wird verschenkt und die Wege der 2 Rahmen mit gleichlautender Nr. trennen sich...
Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 15:26
von akkon
feuereisen hat geschrieben:AWOMacha hat geschrieben:das was@ Roadrunner schreibt ist nicht ganz stimmig für mich.
Wenn in Deutschland ein Fahrzeug zugelassen wird, dann ist für den Prüfer die FIN auf dem Rahmen das Zulassungkriterium.....
Eine FIN mit der gleichen Nr in Deutschland halte ich für ausgeschlossen. Das Fälschen dieser Nr. ist auch unter Strafe gestellt.
Bischen leichtgläubig oder ? Hast Du Dich mal gefragt wer das überprüft bei einer Wiederinbetriebnahme...
Ordentliche Nr. im Rahmen + alter Brief - da wird kein Prüfer die Nummer genauer untersuchen/röntgen.
In der DDR wurde vieles unternommen um ein Fzg. zu erhalten... auch Rahmen und Nummern getauscht...
Angenommenes Szenario... Zugelassene AWO in den DDR 80ern mit Brief - Rahmen wird getauscht weil der vorhandene gebrochen ist - in den Ersatzrahmen wird die alte FIN eingeschlagen. Der alte Rahmen wandert erst mal ins Regal - mit alter Numer...Jahre vergehen... Wendezeit der ganze Kram wird verschenkt und die Wege der 2 Rahmen mit gleichlautender Nr. trennen sich...
Drum prüfe bevor Man/n sich ewig (an eine Nummer) bindet. ;)
Gruß Ekki
Re: Fragen zu DDR Kraftfahrzeugbrief
Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 18:23
von AWOMacha
feuereisen hat geschrieben:AWOMacha hat geschrieben:
Bischen leichtgläubig oder ? Hast Du Dich mal gefragt wer das überprüft bei einer Wiederinbetriebnahme...
Ordentliche Nr. im Rahmen + alter Brief - da wird kein Prüfer die Nummer genauer untersuchen/röntgen.
In der DDR wurde vieles unternommen um ein Fzg. zu erhalten... auch Rahmen und Nummern getauscht...
Angenommenes Szenario... Zugelassene AWO in den DDR 80ern mit Brief - Rahmen wird getauscht weil der vorhandene gebrochen ist - in den Ersatzrahmen wird die alte FIN eingeschlagen. Der alte Rahmen wandert erst mal ins Regal - mit alter Numer...Jahre vergehen... Wendezeit der ganze Kram wird verschenkt und die Wege der 2 Rahmen mit gleichlautender Nr. trennen sich...
Nöö, ich weis verschiedene Dinge zwar nur wie ich meine, als Halbwissen, durch die Tätigkeit meines Vaters bei der KTA Karl-Marx-Stadt von ca 1960 bis -zur Wende und aus eigener Erinnerung und den Belegen die ich dazu habe.
Ersatzrahmen wurden bereits ab Werk mit der Rahmen Nr versehen, die sie später getragen haben.
Wenn ein Rahmen getauscht wurde, musste also die Nr im Brief geändert werden , nicht im Rahmen.
Wer die Rahmen Nr geändert hat, hat sich auch in der DDR strafbar gemacht,
Auch die Bürger der DDR waren Deutsche, damit war eine gewisse Gründlichkeit und Genauigkeit schon im Blut vorhanden.
Bei MZ Rahmen mit Ersatzteilfunktion zB ES 125/150 beginnen Ersatzrahmen mit der Ziffer 9
Und nochmal, die Zulassungsbehörde in Deutschland Prüft auf Doppelvergabe und evtl.Rahmennr aus Diebstahl.
Das machen die auch ohne zu fragen.