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Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 06:00
von maschmoeger
Guten Morgen lieben Awo Freunde.
Zwar war ich gestern beim TÜV wegen der Abnahme meiner AWO.
Dort ging es dann um den Auspuff. Der Prüfer meinte jeden Auspuff den ich ran baue brauch eine E-NUMMER?
sowas gibt es für die AWO doch garnicht.
er meinte weiterhin... egal von welchem Motorrad, aber E-NUMMER wäre Pflicht! Hab mir nur keiner jetzt schon so ne schöne Tüte im Trumpet Style gekauft.
Diese hat sogar einen Schalldämpfereinsatz der zusätzlich noch mit Dämmwolle gedämpft werden kann.
seht ihr da ein Problem?
Gibt es einen eindringen eindeutigen Gesetzestext, der mir das gestattet, diesen Auspuff zu verbauen?
Hoffe ihr könnt mir helfen! Eventuell auch jemand aus Thüringen, der nen ordentlichen Tüver mit Plan hat.
Gruß Marko
Re: Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 07:24
von Deleted User 4197
Moin,
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern
...Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1994 kein Prüfzeichen oder ähnliches Notwendig.
Gruß Stefan
Re: Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 07:30
von Deleted User 4197
maschmoeger hat geschrieben:Guten Morgen lieben Awo Freunde.
Zwar war ich gestern beim TÜV wegen der Abnahme meiner AWO.
Dort ging es dann um den Auspuff. Der Prüfer meinte jeden Auspuff den ich ran baue brauch eine E-NUMMER?
sowas gibt es für die AWO doch garnicht.
er meinte weiterhin... egal von welchem Motorrad, aber E-NUMMER wäre Pflicht! Hab mir nur keiner jetzt schon so ne schöne Tüte im Trumpet Style gekauft.
Diese hat sogar einen Schalldämpfereinsatz der zusätzlich noch mit Dämmwolle gedämpft werden kann.
seht ihr da ein Problem?
Gibt es einen eindringen eindeutigen Gesetzestext, der mir das gestattet, diesen Auspuff zu verbauen?
Hoffe ihr könnt mir helfen! Eventuell auch jemand aus Thüringen, der nen ordentlichen Tüver mit Plan hat.
Gruß Marko
Wenn ihr Diskussionen beim TüV oder sonst welche Stellen habt ...lasst es auch schwarz auf weiß zeigen. Entweder merkt er es dann selber, oder es gibt was und ihr wisst dann genau was ihr machen dürft.
Auch wenn es zu etwaigen Diskussionen mit Police kommt.
Gruss Stefan
Re: Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 07:50
von maschmoeger
und genau so nen Text suche ich.
Einfach das ich ihm was darlegen kann und nicht nur sage, hab ich mal gelesen.
Gruß Marko
Re: Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 09:13
von Deleted User 4197
Hi Marko,
gern geschehen!

aber lass dir auch mal was vom TÜV zeigen
Grüße Stefan
Re: Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 10:22
von maschmoeger
Hab jetzt nochmal ordentlich mit ihm telefoniert nachdem ich ihm mal nen paar Unterlagen zukommen lassen hab per Mail.
er meinte das Problem ist nicht der TÜV sondern die Polizei die dann wegen nem zu lautem oder nich genehmigten Auspuff mit dem Mopeds wieder bei ihm steht.
Haben uns jetzt geeinigt, soll mit Schlagzahlen AWO 425 in den Auspuff kloppen und den auf nen ordentliches Geräusch Niveau bringen und den Dämpfereinsatz ein nieten, wegen Manipulationssicherheit und dann gibt's keine Probleme.
Hoffe echt das klappt auch alles so.
Re: Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 11:08
von Deleted User 141
maschmoeger hat geschrieben:...die Polizei die dann wegen nem zu lautem oder nich genehmigten Auspuff mit dem Mopeds wieder bei ihm steht. ...
Der Typ hat entweder keine Ahnung, noch Eier in der Hose, noch Selbstbewustsein um hinter dem zu stehen, was er zulässt. Such Dir jemand anderes aus.
in Danewitz, Lunzenau, Buckow... da gibt es zuhauf Beweise, dass es noch Graukittel mit Schrauberherzen, Fachverstand & Liebe zur alten Technik gibt.
Fahre selbst mit nem Shark-Topf (in der Zulassung eingetragen) rum und der hat Schmackes!!!
Matthes
Re: Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 12:09
von Deleted User 4197
maschmoeger hat geschrieben:Hab jetzt nochmal ordentlich mit ihm telefoniert nachdem ich ihm mal nen paar Unterlagen zukommen lassen hab per Mail.
er meinte das Problem ist nicht der TÜV sondern die Polizei die dann wegen nem zu lautem oder nich genehmigten Auspuff mit dem Mopeds wieder bei ihm steht.
Haben uns jetzt geeinigt, soll mit Schlagzahlen AWO 425 in den Auspuff kloppen und den auf nen ordentliches Geräusch Niveau bringen und den Dämpfereinsatz ein nieten, wegen Manipulationssicherheit und dann gibt's keine Probleme.
Hoffe echt das klappt auch alles so.
Das ist sooooo ein Käse .... oder Wurst? naaa ka Hirn
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt. Strengere Grenzwerte folgten in immer kürzeren Abständen.
Von DIN-Phon und Dezibel
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen.
Dann solln se dich mal messen.
Grüße Stefan
Re: Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 14:29
von Ecke220
Mion,
vieleicht kann man(n) hiermit etwas anfangen.
http://www.ratpak.de/depot/spip.php?article157

Re: Gesetzeslage Gesetzestext
Verfasst: Do 28. Jul 2016, 21:37
von Roadrunner
Ich würde Matthes Rat befolgen und mir nen anderen Prüfer suchen.
So eine Eierei ist doch fruchtlos.
Sich im Übrigen vom Prüfer zeigen zu lassen warum was nicht geht
Der lässt dich wegtreten , sind doch kleine Götter und selten dazu bereit eigene Fehler einzugestehen. Also lieber gleich einen suchen der keinen Terz macht.
Ralf