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AWO-Rücklichter
Verfasst: Do 1. Mai 2014, 20:42
von Der_Bauer
Grüße zusammen, ich hab mal eine Frage zu den Rücklichtern, die an einer AWO so verbaut wurden.
Es gab ja meines Wissens nach die Hexennase, das Rücklicht ohne Stoplicht und das Rücklicht mit Stoplicht, wie es z.B. auch an die RT gebaut wurde.
Nun meine 1.Frage: Von wann bis wann wurden die Rücklichter bei der Touren verbaut?
Meine 2.Frage betrifft die Hexennase: Darf man überhaupt keine Nachbau-Hexennasen an seine Touren bringen, wenn man sie auf Deutschlands Straßen bewegen will?
Wenn ähnliche Fragen schon mal aufgekommen sind, dann nicht meckern, die habe ich wahrscheinlich überlesen.
Danke schon mal im voraus.
Gruß Eric
Re: AWO-Rücklichter
Verfasst: Do 1. Mai 2014, 20:50
von matze
Also schau dir mal die Seite vom niederbarnimer AWO stammtisch an.
Findest du über google. Da dann "Service nur mir dsl". Da findest du einen genauen Überblick.
Die nachbauten sind im Bereich der StVZO nicht zugelassen. Verbaut werden sie aber häufig trotzdem.
Matze
Re: AWO-Rücklichter
Verfasst: Do 1. Mai 2014, 20:53
von Deleted User 85
Wer prüft Wie Nachbauten nach???
Re: AWO-Rücklichter
Verfasst: Do 1. Mai 2014, 20:59
von matze
Keiner prüft die Teile nach. Aber nachbauten sind definitiv nicht zugelassen.
Das war ja seine Frage.
Ich baue mir auch einen Nachbau dran. Aber das muss ja jeder selbst entscheiden.
Matze
Re: AWO-Rücklichter
Verfasst: Do 1. Mai 2014, 21:45
von Deleted User 85
Er fragte ob man keine Nachbauten anbauen darf. Und nochmal...Wer prüft Wie Nachbauten nach???
Re: AWO-Rücklichter
Verfasst: Do 1. Mai 2014, 22:25
von matze
Die Nachbaurücklichter haben kein E Prüfzeichen. Klar hatten die alten Rücklichter auch nicht, aber alles was jetzt auf den Markt kommt muss dieses Zeichen haben. Die rechtliche Grundlage kenn ich nicht. Ich gebe nur den Inhalt meines Gespräches zwischen einem Dekra Prüfer und mir wieder.
Ob sich ein Prüfer bei der Abnahme daran hochzieht oder es bemerkt steht auf einem anderen blatt.
Schönen Abend
Matze
Re: AWO-Rücklichter
Verfasst: Fr 2. Mai 2014, 08:49
von quincy
Guten Morgen
Tut es was zur Sache das es bis zum 01.01 1954 keiner BAG für Rückleuchten bedurfte? Da würde doch die Hexennase Bj mässig noch teilweise rein passen .Glaube da mal was gelesen zu haben.Ansonsten ist dem was Fusselvieh schreibt nichts hinzu zu fügen .
gruss
quincy
Re: AWO-Rücklichter
Verfasst: Fr 2. Mai 2014, 10:32
von AWOmark
Ich kenne mich berufsbedingt mit dem Thema aus. Nachbaurücklicht entspircht zwar optisch dem Originalteil werden aber den zu den derzeitig herrschenden Gesetzen und Regelungen produziert. Daraus ergibt sich das es einer Prüfpflicht unterliegt!!! Kein E-Prüfzeichen -> keine Zulassung -> erlöschen der Betriebserlaubnis -> wenn es bei einem Unfall vom Sachverständigen festgestellt wird -> Probleme mit dem Versicherungsschutz!!
mark
Re: AWO-Rücklichter
Verfasst: Fr 2. Mai 2014, 12:15
von 425/T
Wie will der Sachverständige das feststellen, wenn nicht mal das Original ein Zeichen hat.
Bei den anderen Rückleuchten und Blinkerkappen usw. aus DDR Zeiten die ein Zeichen haben ist mir das klar.
Gruß 425/T
Re: AWO-Rücklichter
Verfasst: Fr 2. Mai 2014, 13:10
von honecker-harley
Das Prüfzeichen aus Zone-Zeiten war doch die " Wellenlinie" oder lieg ich da falsch......